Autounfall mit LKW - abgelaufener FS?
Hatte heute einen Unfall. Ich wurde von der Polizei schuldig genannt. Ich bin der Meinung der Lkw Fahrer einer postfirma ist zu weit rechts gefahren. So wie ich es mitbekommen habe ist sein Führerschein ein halbes jahr abgelaufen gewesen. Ist das dann nicht fahren ohne fahrerlaubnis? Kann ich da nicht noch irgendwas mit erreichen?
13 Antworten
ein FS kann nicht ablaufen, https://www.adac.de/infotestrat/adac-im-einsatz/motorwelt/begrenzte-Fuehrerschein-Gueltigkeit.aspx
Es kann höchstens ein Modul abgelaufen sein.
Ich wurde von der Polizei schuldig genannt.
weil der LKW zuweit rechts fuhr! Ohne nähere Kenntnisse keine Auskunft möglich.
Es ist auch der Sehtest abgelaufen und es ist die ärztliche Untersuchung abgelaufen. Und es sind dann alle Module abgelaufen, warum nur eines?
Du hast keine Ahnung vom LKW Führerschein, wenn er abläuft ist es fahren ohne Führerschein. Ist leider so. Ab 50 läuft er ab, ist bei mir auch so, wenn ich fahre ist es fahren ohne Fahrerlaubnis.
Er hätte nicht fahren dürfen. Punkt. Also wäre der Unfall nicht passiert. Es ist eine Straftat was er gemacht hat.
da hätte ich im Leben nicht drann gedacht, wie kann man nur so blöd sein! Das sollte man im Blick haben.
Ja, das ist echt gemein die Regelung ;o)
Mein o.g. Kunde (freie Werkstatt) hatte zwei große Busunternehmer in seiner Kundschaft und hat für diese die Tachoprüfungen gemacht.
Mit seiner alten Klasse 2 konnte er sich jede Woche zwei / drei manchmal auch vier Busse rüberholen und dabei fiel dann noch die ein oder andere Reparatur mit an, da hat der ganz gut von gelebt.
Ich habe dem noch gesagt "Denk an die Verlängerung ..." dann wurde er 50, wir haben echt gut gefeiert ... und was hat er vegessen ?
Die Verlängerung der Klasse 2 in CE 172 zu beantragen. Nur drei Tage nach seinem 50 Geburtstag hat er das dann mit dem ärztlichen Gutachten usw beantragt und hat natürlich auch die Klasse CE bekommen, ABER OHNE die 172, weil Neuausstellung NACH ABLAUF !!!
Jetzt fiel die Berechtigung für die Überführungsfahrten mit den Bussen weg, Probefahrt ja, Überführungsfahrten NEIN.
Jetzt konnte er die Busse nicht mehr selbst holen und die Unternehmer haben ihm gesagt "Wenn sie noch einen Fahrer stellen müssen, dann lohne sich das nicht mehr, dann vergeben sie das anders" ...
Was soll ich sagen .... das war so eine Umsatzeinbuße, da kamen noch zwei Kleinigkeiten dazu, die Bude ist involvent und pleite.
Der arbeitet heute als mitarbeitender Meister in einer anderen Werkstatt und nur, weil er die Verlängerung um 3 Tage verschlafen hat.
Dann möchte ich mal Licht in die Verwirrung "Führerschein abgelaufen" bringen:
Ihr werft gerade etwas durcheinander:
Der Führerschein (also das Dokument, mit dem Ihr Eure Fahrerlaubnis nachweisen könnt) Papier in grau oder rosa oder Karte läuft mit dem Datum ab, das in dem Führerschein angegeben ist.
Dieses Datum steht nur in Führerscheinen, die NACH ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, diese Führerscheine gelten 15 Jahre und müssen danach erneuert werden.
Alte Führerscheine haben Gültigkeit bis 19.01.2033 danach sind diese Dokumente ungültig und müssen auch neu ausgestellt werden.
Das hat aber nichts mit Eurer Fahrerlaubnisklasse zu tun.
Wer schon einen Kartenführerschein hat, der hat auf der Rückseite eine Tabelle in der steht, ein Datum, wann er/sie die einzelne Fahrerlaubnisklasse erworben hat und in der nächsten Spalte, wielange diese gültig ist.
Bei den meisten FE-Klassen fehlt das zweite Datum, diese Klassen sind UNBEFRISTET gültig, also bis sie von amtswegen widerrufen werden.
Bei Klasse C, CE, D1, D, DE steht ein Ablaufdatum.
Wer unter 50 Jahre alt ist und die Klasse C, CE aus eine Umschreibung aus der alten Klasse 3 (dann CE79) oder der Klasse 2 (dann CE) bekommen hat, der findet dort das Datum seines 50. Geburtstages. spätestens dann erlischt die Berechtigung der Klasse und muß VORHER zur Verlängerung (ärtztliche Untersuchung) beantragt werden. Das Folgedatum ist dann immer 5 Jahre weiter.
Wer die Klasse C,CE, D1, D,DE nach 01.01.1998 erworben hat, der mußte von Anfang an alle 5 Jahre die Verlängerung bentragen.
Wer heute noch einen grauen oder rosa Führerschein hat, bei dem ist bei Klasse 2 oder Klasse 3 kein Ablaufdatum eingetragen, weil es diese Regelung bei Erwerb der Fahrerlaubnis noch nicht gab. Für den gilt aber bezüglich der Klasse 2 eine max Gültigkeit bis zum 50 Geburtstag. Für Inhaber der alten Klasse 3 beschränkt sich die Nutzung der Klasse 3 ab dem 50. Geburtstag auf eine Reduzierung der zulässige Zuggesamtmasse von 18.500kg auf 12.000kg, sofern vorher nicht die Umschreibung und Verlängerung der Klasse CE (bei Vorbesitz Klasse 2) bzw CE79 (bei Vorbesitz Klasse 3) beantragt wurde.
In der nächsten Spalte stehen die Auflagen zu den einzelnen Klassen.
z.B. 172 bei Klasse CE, damit darf man einen Bus ohne Fahrgäste fahren oder 171 für einen Bus bis 7,5t ohne Fahrgäste oder 79 für einen 7,5t Lkw mit einem Zentralchsanhänger, oder ob man eine Brille tragen muss usw, usw.
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Fazit:
Die Führerscheine verlieren ihr Gültigkeit ! Das ist aber nur das Dokument, eine Fahrt mit abgelaufenem Führerschein ist dann eine Ordnungswidrigkeit, weil man die Fahrerlaubnis zwar hat, aber das Nachweisdokument abgelaufen ist.
Das ist recht harmlos, wer daß verpennt der muß eben ein Verwarngeld bezahlen, das Dokument neu ausstellen lassen und dann ist alles gut.
Einzelne Fahrerlaubnisklassen verlieren ihre Gültigkeit !
Hier hört dann der Spaß auf, da wird aus der Fahrt eine Straftat, da man die Fahrerlaubnis nicht mehr besitzt. Da kann Schludrigkeit ins Geld gehen und man hat ein Strafverfahren am Bein kleben.
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Zur Grundfrage:
Der Straftatbestand des Fahren ohne Fahrerlaubnis im Falle Deines Unfallgegners ist nicht unfallursächlich und wird auch nicht teilschuldrelevant sein.
Der Fahrer hat die FE zwar rechtlich nicht, da er die Klasse nicht hat verlängern lassen, er hatte aber zuvor eine Fahrerlaubnis dieser Klasse, die ihm nicht aufgrund einer Nichteignung entzogen wurde oder die er noch nie besessen hatte.
Es wird richetrlich zwar geahndet werden, jedoch wird das keinen Einfluß auf die Schuldlage bei dem Unfall haben, denn man wird nicht behaupten können, der Fahrer habe keine FE erworben (also keine entsprechende Ausbildung) oder die FE sei ihm wegen Nichteignung entzogen worden.
Du hast keine Ahnung vom LKW Führerschein, wenn er abläuft ist es fahren ohne Führerschein. Ist leider so. Ab 50 läuft er ab, ist bei mir auch so, wenn ich fahre ist es fahren ohne Fahrerlaubnis.
Es ist eine Straftat. Er ist ohne ärztliche Untersuchung gefahren, die ist nämlich notwendig. Vermutlich auch ohne Module.
Das ist nicht Fahren ohne Führerschein, sondern ohne Fahrerlaubnis und das hängt nur bei den Leuten vom 50. Gebirtstag ab, die den Lkw Führerschein noch als "Klasse 2" vor dme 01.01.1998 erworben haben. (die haben Bestandschutz bis zum Erreichen des 50. Lebensjahres)
Leute, die den Lkw Führerschein als Klasse C (oder CE) nach dem 01.01.1998 erworben haben, müssen von Anfang an alle 5 Jahre verlängern lassen, auch dann, wenn sie noch nicht 50 Jahre alt sind.
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Das der Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis fuhr ist eine Straftat, die durch die Staatsanwaltschaft verfolgt wird. Es liegt zwischen dem Führerschein und dem Unfall keine Kausalität vor. Hier hast du einen Unfall laut der Polizei verursacht, wofür du gerade stehen musst. Den Anwalt würde ich mir sparen, da schmeiße ich mein gutes Geld nur zum Fenster raus. Meine Haftpflichtversicherung wird über alle Einzelheiten informiert. Die Haftpflichtversicherung wird auch unberechtigte Ansprüche ablehnen. Wenn du der Meinung bist, dass du keine Schuld hast, kannst du deinen Schaden ja der gegnerischen Versicherung melden. Auch die dürfen unberechtigte Ansprüche ablehnen.
Oh doch, er kam auf den Beschleunigungsstreifen und das ohne Sehtest, ohne ärztliche Untersuchung und ohne Module.
Am besten wäre, wenn du dich von einem Anwalt beraten lassen würdest. Der weiß am besten Bescheid, wie man zu reagieren hat!
Selbst, wenn sein Führerschein nicht mehr gültig war, ändert das nichts an der festgestellten (vermuteten) Schuldfrage. Diese klärt aber nicht die Polizei sondern ein Gericht.
In Deutschland gilt "Rechtsfahrgebot". Wieso kann ein Fahrzeug zu weit rechts fahren? War da eine durchgezogene Linie?
Du hast keine Ahnung vom LKW Führerschein, wenn er abläuft ist es fahren ohne Führerschein. Ist leider so. Ab 50 läuft er ab, ist bei mir auch so, wenn ich fahre ist es fahren ohne Fahrerlaubnis.
Er hätte nicht fahren dürfen, also ist er schuldig.
Auch wenn er ohne Führerschein gefahren ist, hat er an diesem "Unfall" keine Schuld.
Das spielt keine Rolle, da er ja nicht auf der Strasse hätte fahren dürfen. Er ist ohne ärztliche Untersuchung gefahren, vermutlich sogar ohne Module.
Er ist auch ohne Sehfähigkeitstest gefahren. vielleicht kam er deshalb so weit von der Strasse ab. Voll schuldig.
Ich habe jetzt gerade erst gesehen, dass es sich um eine 5 Jahre alte Frage handelt. Da könnte man ja jetzt feststellen (lassen), wie es ausging
Das kommt immer darauf an wie sich die Gegenseite gewehrt hat. wenn er seine Spur nicht halten kann ist sein Gesundheitszustand nicht in Ordnung, kein ärztliches Zeugnis hatte er, keine augenärztliche Untersuchung und fehlende Module.
Wenn einer auf dem Beschleunigungsstreifen fährt kann ich mir nicht vorstellen dass er keine schuld hat.
Das stimmt so nicht, Peter.
Die Lkw-Fahrerlaubnis der Klasse C ist immer für 5 Jahre begrenzt. Wenn der Inhaber diese nicht rechtzeitig verlängert, ist sie nicht merh gültig. Eine Fahrt mit entsprechendem Fahrzeug ist dann nin der Tat ein Straftatbestand nach §21 StVG "Fahren ohne Fahrerlaubnis".
Darum ist auf den neuen Führerscheinen neben der Fahrerlaubnisklasse auch deren Gültigkeitsdauer vermerkt. (Klasse C und D).
Kenne ich selbst Fahrer einer Spedition, die die Verlängerung verpennt hatten und in die Kontrolle kamen.
Die FE-Klasse ist nur bis zu dem angegebenen Datum gültig, danach ist es Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Es ist sogar so, dass wenn die "Verlängerung" zu spät beantragt wird, nämlich erst dann, wenn die FE dieser Klasse erloschen ist, man die FE-Klasse NEUERTEILT bekommt, nämlich nicht mehr in dem Umfang, den man im ursprünglichen Bestand hatte sondern, wie sie dann an dem Tage der Neuerteilung lautet.
Beispiel:
Person besitzt die Klasse 2 (alt), damit durfte diese Person einen Bus ohne Fahrgäste fahren (zweckungebundene Fahrt). Der alte Führerschein wurde umgeschrieben oder die Verlängerung der Fahrerlaubnis vor dem Erreichen des 50. Lebensjahres beantragt.
Der Inhaber bekommt die Klasse CE 172 (Randnummer 172 ist im Führerschein vermerkt, und bedeutet "Berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse D ohne Fahrgäste").
Die Verlängerung (alle 5 Jahre) verschläft die Person, die FE Klasse CE 172 ist dann erloschen. Nun beantragt die Person die Verlängerung der abgelaufenen Fahrerlaubnis. Verlängern kann man nur etwas, das noch gültig ist, also wird die erloschene FE Klasse CE aufgrund des Vorbesitzes neu erteilt. Aber nach heutigem Rechtstand und dann entfällt die Randnummer 172, denn mit heute erworbener Klasse C darf man keine Fahrten mit Kraftfahrzeugen der Klasse D mehr machen. (Ausnahme techn. Überprüfung, aber KEINE Überführungsfahrten)
GENAUSO ist es einem Kunden von mir nämlich gegangen, der hatte das am 50. Geburtstag verpennt und durfte danach aufgrund der Neuerteilung keine Überführungsfahrten mit Bussen mehr machen .