thc am Steuer - bußgeldbescheid schon da - wann meldet sich die führerscheinstelle?/MPU?

2 Antworten

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Hallo Sknorb

da deine Abbauwerte sehr niedrig sind wird nur das äG angeordnet.

Keine MPU wenn das das erste Mal war wo du mit Drogen aufgefallen bist.

die Fsst meldet sich meistens erst, wenn du das Fahrverbot angetreten bist.

so ist es in den meisten Fällen, ich kenne aber auch Fälle, wo sich die Fsst gemeldet hat als der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist.

schau mal hier rein, da sind Erfahrungsberichte über äG's

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=&showtopic=56523&view=fin...

es werden auch zwei Abstinenznachweise gefordert.

Fahrerlaubnisrechtlich werden drei verschiedene Stufen von Cannabis-Konsum unterschieden: einmal, gelegentlich, regelmäßig.

Wenn du regelmäßig konsumierst, bist du automatisch die Fahrerlaubnis los, sobald die Behörde das erfährt.

Wenn du gelegentlich konsumierst, kannst du die Fahrerlaubnis behalten, solange du den Konsum vom Autofahren trennen kannst. Das heißt, du darfst dich nicht unter Cannabiseinfluss am Steuer erwischen lassen.

Die einzige Rettung wäre also, wenn man dir abnimmt, dass du nur diese eine Mal Cannabis konsumiert hast.

Die Untersuchung soll nun ergeben, in welcher dieser drei Klassen du einzusortieren bist. Wenn du den Führerschein behalten willst, ist deine einzige Rettung, dass du als Einmalkonsument durchgehst. Natürlich ist dafür günstig, wenn deine THC-COOH-Werte so niedrig wie möglich sind.

Sercan635  29.10.2020, 15:52

Toll sehr schön habe angegeben das ich seid 3jahren kiffe man oh man

clemensw  22.10.2013, 07:01

Mein liebes sprechendes Fischerdorf,

ich stimme deinem Optimismus nicht ganz zu: 2,3 ng/ml aktives THC + 30 ng/m THC-COOH + Einlassung "gelegentlicher Konsum" reichen idR aus, das Trennvermögen anzuzweifeln und eine MPU anzuprdnen.

Sknorb 
Beitragsersteller
 22.10.2013, 15:50
@clemensw

hm., genau das ist das problem. jeder sagt was anderes

ginatilan  29.12.2013, 17:49
@Sknorb

ich bin aber nicht "Jeder"

:-)

Sknorb 
Beitragsersteller
 22.02.2014, 03:10
@ginatilan

und doch lagst du falsch was deinen tipp von wegen "auf jedenfall probierkonsum angeben" betrifft. wobei mir natürlich klar ist, dass deine angaben ohne gewähr sind/waren. im nachhinein denk ich mir auch wie kann man eig. auf die idee kommen bei 30ng/ml passiv erstmaligen probierkonsum angzugeben... aber im nachinein ist man immer schlauer

Sknorb 
Beitragsersteller
 21.10.2013, 23:22

achja: bei der polizeikontrolle hab ich total nervös angegeben ja "nur gelegentlich mal hier und da" cannabis zu rauchen. heißt das denn jetz schon, dass sich das mit dem "nur einmal konsumiert" schon erledigt hat?

ginatilan  21.10.2013, 23:23
@Sknorb

hast du diese Aussage damals auch unterschrieben?

Sknorb 
Beitragsersteller
 21.10.2013, 23:29
@ginatilan

irgendwas hab ich da unterschrieben, aber meines wissens stand da nirgends was ich ausgsagt hab. aber kann schon sein, denn ich war da total neben der kappe, ultranervös und wusste garnicht mehr was richtig un falsch ist. von daher: ich glaube leider ja

ginatilan  21.10.2013, 23:33
@Sknorb

dann musst du warten was die Fsst von dir verlangt.

sie bekommen deine Aussagen die du unterschrieben hast:-(

ich denke aber trotzdem immer noch, dass du "nur" ein äG bekommen wirst

Sknorb 
Beitragsersteller
 29.12.2013, 16:39
@ginatilan

also ich muss wirklich "nur" ein äG machen bei dem mein Drogenkonsummuster überprüft werden soll. Termin ist am 7.1.14. - hab ich wohl zunächst echt Glück gehabt, dass es keine MPU geworden ist. Jetzt stelle ich mir natürlich die Frage, was ich denen über meinen Konsum erzähle bzw. was ich in die Fragebögen schreibe. Scheinbar ist ja der einzig gangbare Weg denen zu sagen, dass man genau an dem Tag bevor man von der Polizei angehalten wurde seit Urzeiten das erste Mal wieder gekifft hat, da man ja angeblich nur als Probierkonsument seinen Führerschein behalten kann. Stimmt das? Oder könnte ich z.B. auch sagen,

"ja, alle halbe Jahr wenn es hochkommt mal wo probiert bzw. halt mal an nem Joint gezogen, war aber nie mein Ding die Kifferei, dann ganz viel Stress mit Arbeit, Studium, Abschlussarbeit und Freundin (was sogar der Realität entspricht)und aufgrund falscher Ratschläge von Menschen, mit denen man mittlerweile nichts mehr zu tun hat zum Mitrauchen überredet worden ("Ey du hast ja voll den Stress, rauch mal mit, des bringt dich runter"blabla) und dann gleich die Quittung bekommen, indem man von der Polizei angehalten wurde, was man eig. gut findet, da man so deutlich aufgezeigt bekommen hat, was für Probleme man durch den Konsum von bösem Haschgift bekommen kann. Da hat man keine Lust drauf, muss jetzt nach dem Studium arbeiten und langsam mal Verantwortung übernehmen, daher Führerschein und Job viel wichtiger als blödes Kiffkraut, was einem eh nie sonderlich gefallen hat und Probleme wenn überhaupt nur überdecken und nicht lösen kann. Wer also Drogen nimmt, verarscht sich selbst und bekommt nur Probleme. Das will ich nicht. Ich nehme nie wieder Drogen."

Ginge das auch?

Sknorb 
Beitragsersteller
 29.12.2013, 19:01
@ginatilan

Ok, danke für diese Einschätzung. Des Ding ist nur, bei der Polizeikontrolle hab ich ja gesagt, dass ich "hier und da" mal mitgeraucht habe. Wenn denen beim äG das vorliegt, würden die ja checken, dass ich Mist erzähle, wenn ich sage am Tag vor der Polizeikontrolle war mein erster Probierkonsum. Und als unglaubwürdig zu gelten ist sicher nicht gut.
Andererseits denk ich mir, wenn die die Aussage hätten, dass ich "hier und da" bzw. gelegentlich konsumiert habe, dann hätte ja gleich ne MPU und kein ärztliches Gutachten angeordnet werden müssen. Oder sehe ich das falsch?

Und was ist die Taktik wert, den bisherigen Konsum als schlechte, unnütze und dumme Jugendsünde abzutun bzw. Einsicht zu zeigen, wie schlecht Drogen sind?

Ein Bekannter von mir musste auch ein äG über sich ergehen lassen und hat zugegeben, mehrmals probiert zu haben (also so ähnlich wie ich das hier im Beitrag vorher skizziert habe) und er konnte seinen Lappen dann auch behalten und es kam nicht zur MPU.

Sknorb 
Beitragsersteller
 29.12.2013, 20:07
@Sknorb

ok, das muss ich jetz nochmal berichtigen: der Bekannte wurde nicht im Straßenverkehr aufgegriffen, da gings um Erwerb bei ihm. Also konnte er zwischen Konsum und Fahren trennen und daher war vielleicht auch der gelegentliche Konsum ok, aber meine Blutwerte besagen ja, dass ich kein Trennvermögen besitze, daher ist die einzige Chance das ganze auf absolut erstmaligen Probierkonsum zu beschönigen. Richtig?

ginatilan  29.12.2013, 20:25
@Sknorb

richtig.

aber du solltest den Konsum nicht so übertrieben schlecht darstellen, das glaubt sonst der Gutachter nicht.

du warst neugierig, deswegen hast du es probiert, fertig.

was es dir gebracht hat sieht der Arzt ja, nur Probleme

Sknorb 
Beitragsersteller
 01.01.2014, 19:45
@ginatilan

noch ne frage: kumpel meinte, dass sie ihm beim äG eine haaranalyse "angedroht" haben, wahrscheinlich um ihn nervös zu machen und um irgendwas aus ihm rauszuquetschen, was den konsum angeht.

kann es sein, dass sie auch zu mir sagen "ja dann haben sie ja sicherlich nichts gegen eine haaranalyse einzuwenden"? Wenn ja, wie verhalte ich mich? soll ich nun zum frisör und zusätzlich meinen schönen bart abschneiden,um da auf nummer sicher zu gehen?

ginatilan  03.01.2014, 16:05
@Sknorb

eine Haaranalyse wird zu 99% nicht gemacht bei einem äG

und bei deinen niedrigen Abbauwerten sowieso nicht.

Sknorb 
Beitragsersteller
 04.01.2014, 01:18
@ginatilan

danke für die antwort. habe heute mittag nochmal die anordnung des äG´s durchgelesen un da steht nochmal explizit drin, dass das äG gemacht wird um festzustellen, ob bei mir gelegentlicher oder regelmäßiger konsum vorherrscht/vorherrschte. meine abbauwerte seien "mit 30ng/ml in einem mittleren bereich". mir wurde ja hier gesagt, da ich kein trennvermögen habe, dass meine einzige chance der MPU zu entgehen bzw. das äG zu "bestehen" ist, dass ich angebe, dass das vor meiner Drogenfahrt ERSTKONSUM war.

jetz die frage:

häng ich mich da zu sehr an der formulierung auf, oder heißt das, dass ich denen mit ERSTKONSUM garned zu kommen brauch? weil da steht ja nix von ermittlung ob erstkonsum/gelegentlich/regelmäßig, sonder NUR gelegentlich oder regelmäßig.

ginatilan  06.01.2014, 15:51
@Sknorb

du hängst dich zu sehr an der Formulierung auf.

du hättest sofort eine MPU bekommen wenn die Fsst nur von gelegentlichen oder regelmäßigen Konsum ausgehen würde.

Sknorb 
Beitragsersteller
 07.01.2014, 10:04
@ginatilan

so ich war gerade beim äG, war eig. alles gut, bis auf ein detail:

ich hab angegeben, dass ich mich in der nacht vom 3.6.13 auf 4.6.13 das erste mal zum cannabiskonsum hab überreden lassen. die ärztin meinte dann, "dass würde nicht zu meinen abbauwerten passen, könne gar nicht sein."

Dann hat sie mich VORLESEN LASSEN, was in der anordnung meines äG´s bezüglich meiner abbauwerte steht. "...ein wert der bei häufigerem Konsum kumuliert....ist bei ihnen mit 30ng/ml in einem mittleren bereich." "Bleiben sie bei ihrer aussage?" - "Ja." Heißt das nun, dass ich als unglaubwürdig gelte und mir die MPU sicher ist, oder wollte die mich nur mürbe machen, soll heißen mich dazu bewegen, gelegentlichen konsum zuzugeben, da dann die weichen zur MPU von mir aus eh schon gestellt wären? und ich dachte mit meinen "so niedrigen abbauwerten" wäre es möglich als erstkonsument durchzugehen....ich frag mich jetz echt was daraus wird.

ginatilan  07.01.2014, 11:01
@Sknorb

wie die Ärztin tickt kann ich natürlich nicht beurteilen:-(

aber:

wenn man bei deinen Abbauwerten schon von Anfang an von gelegentlichen Konsum ohne Trennvermögen ausgeht, warum schickt man dich dann nicht gleich zu einer MPU sondern zuerst zu einem äG?

so denke ich wenigstens

Sknorb 
Beitragsersteller
 07.01.2014, 14:28
@ginatilan

stimme ich zu, aber was bedeutet das jetzt?

MPU allein schon wegen unglaubwürdigkeit?

oder war das echt nur so ne art test von ihr um mich dazu zu bewegen mehr zuzugeben?

Sknorb 
Beitragsersteller
 21.10.2013, 23:19

ja das war das erste mal, dass ich auffällig geworden bin....das klingt ja wirklich so, als könnte ich darauf hoffen, einer MPU zu entgehen...

ginatilan  21.10.2013, 23:22
@Sknorb

wären deine Abbauwerte über 75ng/ml ist die MPU sicher gewesen.

aber Vorsicht:

das äG ist nicht von schlechten Eltern, da fällst du schnell durch

Wenn du deinen Führerschein nicht entzogen bekommst sondern nur ein Fahrverbot erhälst kein MPU. Und ASF wenn du in der Probezeit bist.

Sknorb 
Beitragsersteller
 21.10.2013, 23:15

ich muss meinen führerschein in nem zeitraum von 4 monaten nach gültigwerden des bußgeldbescheids für nen monat abgeben, bekomm ihn dann aber wieder. bin lang nichtmehr in der probezeit. keine konsequenzen von seiten deer führerscheinstelle also? wie kann das sein? sämtliche literatur die ich gesichtet habe, deutet darauf hin, dass die meine fahreignung auf jeden fall auf die ein oder andere art überprüfen werden. oder etwa doch nicht?

ginatilan  21.10.2013, 23:21
@Sknorb

du musst die 4 Monate voll ausschöpfen, nur dann ist sicher, dass die Screenings auch ohne Befund sind

. keine konsequenzen von seiten deer führerscheinstelle also?

selbstverständlich

Sknorb 
Beitragsersteller
 21.10.2013, 23:39
@ginatilan

selbstverständlich konsequenzen oder keine konsequenzen?

ginatilan  21.10.2013, 23:48
@Sknorb

das äG ist doch eine Konsequenz von der Fsst

Sknorb 
Beitragsersteller
 21.10.2013, 23:53
@ginatilan

achso ja, das is klar...also war die antwort im sinne von "selbstverständlich gibt es eine konsequenz, wahrscheinlich äG"zur verstehen. danke

ginatilan  21.10.2013, 23:58
@Sknorb

genau

sorry wenn ich mich unverständlich ausgedrückt habe:-(