MPU in Vergangenheit, Urintest positiv aber nicht am Steuer, Folgen?

7 Antworten

Hallo kleinerpogo

wenn die Blutentnahme ebenfalls positiv ist kann eine Meldung an die Fsst gemacht werden, auch wenn du nicht gefahren sein solltest.

gesetzliche Bestimmungen: § 2 Abs. 12 StVG:

"Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."

sollte die Blutentnahme positiv sein, und es wird der Fsst gemeldet wird in deinem Fall gleich eine MPU angeordnet

Ein medizinisch-psychologisches Gutachten wird außerdem immer angefordert, wenn die Fahrerlaubnis wegen BTM entzogen war und wiedererteilt werden kann oder wenn neben der Einnahme von BTM (auch nur gelegentlicher Haschischkonsum) weitere Tatsachen Eignungszweifel begründen (beispielsweise eine Fahrt unter Drogeneinfluss). Der Konsum von Haschisch wird strafrechtlich nicht verfolgt und auch bei Besitz von kleinen Mengen Drogen wird das Strafverfahren meistens eingestellt.

kleinerpogo 
Beitragsersteller
 27.02.2013, 17:21

Hey, danke für die antwort :) Was würde eine "positive Blutentnahme" laur Rechtssprechung bedeuten? Definierte Werte für aktives und passives THC, oder allgemeine THC Werte > 0 ? Zweite Frage, würde bei einer folgenden MPU (mit meiner Vorbelastung im Hinterkopf) definitiv auch mein Lappen entzogen we rden, oder hätte ich die Möglichkeit, "nur" eine MPU ohne Abgabe des Lappens zu machen (Abstinenznachweise trotzdem?)?

ginatilan  28.02.2013, 06:55
@kleinerpogo

die Werte sind klar gegeben

aktive Werte:

ab 1ng/ml THC steht jedenfalls eine berauschte Fahrt fest, und in einigen Bundesländern (z.B. Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen), wird in so einem Fall davon ausgegangen, dass der Betroffene mindestens gelegentlich konsumiert, womit dann die Nichteignung feststeht.

THC-COOH-Wert

75 ng/ml --> Regelmäßiger Konsum.

5-75 ng/ml --> Gelegentlicher Konsum, Verdacht auf regelmäßigen Konsum.

< 5 ng/ml --> Einmaliger oder gelegentlicher Konsum; in Verbindung mit aktivem THC folgt daraus, daß sowohl eine akute, wie auch eine vergangene Applikation vorliegt und somit der Konsum mindestens „gelegentlich“ ist.

du behältst deinen Führerschein bis zur MPU, wenn die dann negativ bewertet wird, oder die Frist zur Beibringung des Gutachtens abgelaufen ist wird die Fahrerlaubnis entzogen

Hat Dein Freund gesehen, wie Du fährst oder hat er gesehen, wie Du aus einem geparkten Auto aussteigst? Die zweite Option ist garantiert nicht strafbar, wenn Du den Motor gar nicht gestartet hast, sondernz. B. etwas aus dem Auto abgeholt hast. Auf jeden Fall musst Du vorsichtig mit Deinen eigenen Aussagen sein. Im Zweifell lieber schweigen. Denn sogar wenn Du das Auto gar nicht gefahren hast, kann man die Aussagen falsch verstehen und gegen Dich verwenden

kleinerpogo 
Beitragsersteller
 27.02.2013, 03:45

Die Aussage meines Freundes war, dass er mich hat aussteigen sehen, doch ich gehe aufgrund seiner bösen Absichten mir eins Auszuwischen davon aus, dass er auch auf die Frage, ob er mich hat fahren sehn mit ja antworten würde. Danke schonmal für die Antwort und die Aussage, dass Option 2 nicht strafbar ist. Jedoch tut sich in mir noch die Angst vor der Führerscheinstelle auf. Wird die Polizei den Vorfall sofort bzw. nach Labortest der Blutentnahme der Führerscheinstelle melden, oder erst, wenn ein Richter sagt, ich bin auch gefahren? Und wenn es gemeldet wird, ich aber laut Richter nicht gefahren bin, wie sieht es dann mit Führerschein/MPU etc. aus?

Irubis  27.02.2013, 10:34
@kleinerpogo

Wird die Polizei den Vorfall sofort bzw. nach Labortest der Blutentnahme der Führerscheinstelle melden, oder erst, wenn ein Richter sagt, ich bin auch gefahren?

Die Meldung an die Straßenverkehrsbehörde wird unabhängig von einem Strafverfahren gemacht. Sie würde auch dann gemacht, wenn die Polizei kein Strafverfahren einleitet, aber den Verdacht hast, dass du BTM konsumierst.

Und wenn es gemeldet wird, ich aber laut Richter nicht gefahren bin, wie sieht es dann mit Führerschein/MPU etc. aus?

Die (oder ein FÄ-Gutachten) kommt, so oder so. Die Überprüfung des StVA bezieht sich auf die grundsätzliche Geeignetheit zum Führen von Kfz. Sollte man dir die Fahrerlaubnis auf dem Verwaltungswege entziehen, bliebe immer noch der Verwaltungsrechtsweg, bei dem letztlich ein Richter entscheidet, ob man dir die Fahrerlaubnis entzieht oder auch nicht. Bei klarem Nachweis von BTM-Konsum wäre aber ein Verwaltungsstreit ein sinnloses Unterfangen.

Wenn du etwas anderes konsumiert hast als Cannabis, dann giltst du als ungeeignet zum Führen von Kraffahrzeugen. Wenn sich das herausstellt, dann muss dir die Fahrerlaubnisbehörde deine Fahrerlaubnis entziehen, unabhängig davon, ob du beim Fahren erwischt worden bist oder nicht.

Hast du Cannabis konsumiert, dann kommt es darauf an, ob du nur gelegentlich oder regelmäßig konsumierst. Regelmäßiger Cannabiskonsum führt ebenfalls zur Ungeeignetheit und damit zur Entziehung der Fahrerlaubnis.

Bei lediglich "gelegentlichem" Konsum von Cannabis kommt es darauf an, ob du unter dem Einfluss der Droge gefahren bist oder nicht. Wenn ja, dann bist du ebenfalls ungeeignet, da du offensichtlich nicht zwischen dem Konsum und dem Führen eines Kraftfahrzeuges trennen kannst => Entziehung der Fahrerlaubnis.

Deine Fahrerlaubnis bleibt dir also nur erhalten, wenn

1) du ausschließlich nur Cannabis konsumiert hast

2) dir kein regelmäßiger Konsum nachgewiesen werden kann und

3) dir kein Führen eines Kraftfahrzeuges unter Drogeneinfluss nachgewiesen werden kann.

Andernfalls wird dir die Fahrerlaubnis entzogen.

Übrigens: Da dir die Fahrerlaubnis während der Probezeit entzogen wurde, gilt für dich nicht mehr das dreistufige Probezeitsystem (Aufbauseminar, Verwarnung, Entziehung der Fahrerlaubnis). Statt dessen wirst du bei jedem weiteren A- oder bei zwei B-Verstößen innerhalb der Restprobezeit zur MPU geschickt. Fahren unter Drogeneinfluß aber ist ein A-Verstoß ...

Wie glaubhaft ist es, dass du dich von (beiden) Eltern zum Freund fahren läßt? Das ist eher lebensfern. Außerdem, wo waren deine Eltern, als die Polizei auftauchte? Deine Eltern müssen nicht gegen dich aussagen, aber wenn sie lügen, geht es für sie schlimmer aus als für dich! Du bist ein Kiffer und kannst deine Finger weder vom Stoff noch vom Lenkrad lassen. Willkommen im ÖPNV!

Ich konsumiere mehr oder minder Gelegentlich Cannabis,wobei nach meiner ersten MPU aber definitiv eine strikte Trennung zwischen Konsum und fahren besteht. Am Tag des Testes habe ich nicht konsumiert und bin auch nicht gefahren, jedoch habe ich am Abend davor 2-3 Joints geraucht.

Das solltest Du so freimütig dem Psychologen bei der MPU erzählen und schauen, was passiert....