Führerschein weg obwohl nicht gefahren (aber angetrunken)!?!
Hallo liebe Gutefrage.de'ler!
Ich hätte mal eine Frage zu einem Fall. Eine Person wird morgens sitzend in ihrem Auto von der Polizei aufgefunden. Das Auto ist aus, der Schlüssel steckt jedoch im Zündschloss, der Motor ist jedoch kalt. Die Person die sich auf dem Fahrersitz befindet ist betrunken (man stellt nachher auf der Polizei einen Blutalkoholwert von fast 2,0 fest), kann sich aber kein Stück daran erinnnern wie sie zu ihrem Auto gekommen ist etc. und befindet sich in einem geistig verwirrtem Zustand. Es liegt der Verdacht auf Einsatz von KO-Tropfen vor (Ergebnis lässt noch auf sich warten). Die Polizei entzieht ihr nun, so die ersten Aussagen der Strafverfolgungsbehörde, für 9 Monate den Führerschein mit wahrscheinlich anschließender MPU. Ist das rechtens (Es konnte ihr ja nicht nachgewiesen werden das sie gefahren ist oder ist betrunken im Auto sitzen auch schon strafbar?)? Wäre euch über Antworten dankbar.
12 Antworten
Wenn der Schlüssel im Zündschloß steckt ist der Führerschein weg. Wenn KO-Tropfen im Spiel waren kommt es auf die Entscheidung des Richters an. Wo stand das Auto als die Polizei die Person aufgefunden hat? das ist auch nochmal wichtig für die Glaubwürdigkeit...
Doch stimmt, es wird dann davon ausgegangen das auch gefahren wurde, warum sollte man sonst den Schlüssel ins Zündschloss stecken? Das ist gängige Praxis das der Führerschein dann erstmal entzogen wird. Frag einen Polizisten wenn du es nicht glaubst.
Das hab ich schon Mal bei Polizisten angefragt und die Antwort war dass der Schlüssel im Zündschloss noch keine Fahrabsicht darstellt. Danach gehen die Meinungen der Polizisten auseinander. Die einen behaupten dass ein laufender Motor genügt. Die Anderen sagen dass man keine Trunkenheitsfahrt begeht wenn nur der Motor läuft (laut BGH ist Letzteres wohl richtig), der Wagen muss sich bewegen (wobei es dann ausreicht wenn man nur die Kupplung tritt und der Wagen wegen nicht genügend gezogener Handbremse ein kleines Stück rollt).
Leider gibt es immer wieder sehr anmassende Polizisten die sich so Einiges erlauben was sie gar nicht dürften, aber von Beschlagnahme des Führerscheins nur weil der Zündschlüssel im Zündschloss steckte hab ich noch nicht gehört. Höchstens wenn das Fahrzeug dann irgendwo steht wo der Insasse es in dem Zustand hingelenkt haben muss.
Wir wohnen ländlich, da ist es Gang und Gebe...die Teens fahren und das sehr oft mit Alkohol...so viele Möglichkeiten sich rauszureden gibt es da nicht wenn der Wagen vor der Haustür oder irgendwo im Feld steht. Wenn der Schlüssel steckt ist der Führerschein weg. Es kann sein das Stadt-Polizisten das anders handhaben...letztendlich ist es wohl Ermessenssache...anderen Falls kann die betroffene Person aus diesem Beitrag wohl mit einer schnellen Wiederkehr des Führerscheins rechnen.
Also wenn Jemand betrunken am Steuer seines Autos aufgefunden wird drängen Polizisten den gerne dazu sich zu verplappern und selbst anzugeben dass er gefahren ist. Es kommt wohl sogar öfters Mal vor dass Polizisten den hinweisen dass das Auto da ungeschickt steht und er es doch lieber umparken soll (dann fährt der ja) aber alleine der Schlüssel im Schloss darf nicht als Teilnahme am öffentlichen Strassenverkehr gesehen werden. Da möchte ich glatt behaupten dass eure ländlichen Polizisten sich da unrechtmässig verhalten.
Leider kann man kaum dagegen vorgehen, sollte der FS Mal unberechtigt beschlagnahmt worden sein bekommt man höchstens ein Entschuldigungsanruf. Dass man einige Tage oder gar Wochen Kosten und Zeit an öffentliche Verkehrsmittel und Taxis vergeudet hat (abgesehen was es beruflich bedeuten kann) interessiert dann Keinen.
Wenn der Schlüssel steckt, geht man davon aus, dass gefahren wurde oder das man vor hatte zu fahren. Ich würde trotzdem widersprechen und mir dazu einen Anwalt nehmen. Wegen der KO-Tropfen kann es eventuell zu einem anderem Ergebniss führen.
Hallo Chesterty,
um deine Frage vernüftig beantworten zu können fehlen zu viele Infos.
Zum Beispiel sind folgende Infos wichtig:
a. Wann und an welchem Wochentag und wann genau (Uhrzeit) wurde die Person aufgefunden.
b.Wie lange ist der letzte Alk. Konsum her, seit dem Bluttest?
c. Konnte die Person noch sprechen und stehen bei 2.0 oo/0 ?
d. Welches Alter hat die Person?
Zu Frage a., diese Info ist wichtig weil sollte es nicht an einem Tag gewesen sein, wo man am nächten Tag frei hat und arbeiten muss ist Alk. Konsum in mit 2 Pr. nicht normal.
Zu b. die 2 Pr. werden hoch gerechnet, schau dafür mal nach zB. im Net unter der Widmark Formel (es gibt auch andere). Desto länger der letzte Alk. Konsum her nach Test desto schlechter für die Person.
Zu c., desto besser die Person noch in der Lage war zu sprechen oder zu stehen bei 2 Pr. desto mehr geht man davon aus das dieser Mensch sich an diese Promille herangetrunken hat im laufe einer längeren Zeit (Jahren).
Zu d. ein junger Mensch lässt sich eventuell verleiten zu viel (mal) zu trinken. Was man von einem älteren Menschen nicht mehr erwartet.
Und die Sache mit den KO Tropfen spielen keine Rolle. Soweit meine Info richtig sind haben diese keinen einfluß auf den Promile Wert. Wer KO Tropfen bekommt trinkt wohl eh nichts mehr, aber woher kommen dann die 2 Pr.? Diese Frage stellen sich auch die Personen die über den Fs entscheiden, ob ja oder nein.
Gruß Geko1
deine Bedenken spielen keine Rolle und wurden vom Richter schon berücksichtigt.
und bei einer evtl anstehenden MPU spielen sie gar keine Rolle.
da zählt nur:
2 Promille und dann gefahren (was ja im Namen des Volkes bewiesen wurde:-))
Sobald der Schlüssel steckt bzw. die Zündung läuft (der Motor muss nicht laufen) gilt das Auto als in Betrieb genommen.
Nein , sonst dürfte ein Kind doch nicht auf den Fahrersitz sitzen und Musik hören , ein Auto ist nur in Betrieb , wenn der Zündschlüssel ganz rumgedreht ist!
Sobald der Schlüssel steckt bzw. die Zündung läuft (der Motor muss nicht laufen) gilt das Auto als in Betrieb genommen.
Stimmt nicht.
Denn erst wenn das KFZ durch eigene Kraft in Bewegung gesetzt wird wird es auch geführt.
erst wenn das KFZ durch eigene Kraft in Bewegung gesetzt wird wird es auch geführt
Da frag ich mich jetzt ob es erlaubt ist besoffen ein Auto einen Hügel runterrollen zu lassen, es würde ja nicht aus eigener Kraft in Bewegung gesetzt werden. Schmunzel
zunächst einmal hat die polizei richtig gehandelt. deine entlastung kann nur duch ein gutachten kommen (wg. ko tropfen), dann kann dein rechtsanwalt das ganze rückgängig machen, d. h. dem verkehrsrichter überzeugen, dass die polizei falsch reagiert hat.
Stimmt nicht.