Einfluss von Hohlräumen bei der Geschossdefinition (BW)?
Hallo,
ich habe folgende Beschreibung noch nicht ganz verstanden:
Hohlräume zwischen der obersten Decke und dem Dach, deren lichte Höhe geringer ist, als sie für Aufenthaltsräume nach § 34 Abs. 1 erforderlich ist, sowie offene Emporen bis zu einer Grundfläche von 20 m² bleiben außer Betracht.
Man bezieht sich hier auf die Grundfläche, des darunter liegenden Geschosses. D.h., die Flächen werden 100% gezählt, unabhängig davon ob Balkon&Terasse. Wie sind jedoch die Hohlräume zu definieren? Von innen wird ja eine neue Dachgeschossdecke angelegt. Je nachdem, wie hoch dieser angelegt wird, wird entweder früher oder später an den Dachschrägen die 2.3 Dachhöhe unterschritten. Sehe ich das so richtig? Oder wird die Berechnung ohne die neue Dachgeschossdecke durchgeführt? Da sich die Beschreibung ja auf die Grundfläche bezieht, gehe ich genauso davon aus, dass die Zugangsfläche zum Dachgeschoss (also das Treppenhaus) oder sonstige unbegehbare Hohlräume ganz normal zur Grundfläche zählen, aber die ohnehin dann unter 2.3m sind und daher die 100% auf 75% herunterdrücken
2 Antworten
Nehmen wir ein Haus mit 10m*10m Außenmaß, Erdgeschoss und 45° Satteldach ohne Drempel. Der Dachaufbau beträgt 30cm (der sekrechte oder horizontale Schnitt ist also 0,42m lang). Dann beträgt die Grundfläche des EG 100qm und die Fläche im DG zwischen den 2,30m Schnittlinien (Dachhaut außen) 10m*(10m - 2*(2,30m-0,42m))=10m*6,24m=62,4qm. Das DG ist also kein Vollgeschoss, da seine Grundfläche nur 62,4% vom EG beträgt. Falls man im DG noch eine Decke bei 2,40m einzieht, sind im Spitzboden (Hohlraum zwischen oberster Decke und Dach) wegen der zu geringen Stehhöhe (lichten Höhe) keine Aufenthaltsräume mehr möglich. Er bleibt somit außer Betracht und das DG bleibt oberstes Geschoss. Nicht überdachte Balkone und Terrassen gehören wegen der fehlenden oberen Begrenzung nicht zum Geschoss, die Treppenräume schon und, wenn Du mit sonstigen unbegehbaren Hohlräumen die Abseiten meinst, auch diese.
Möchte man mit Drempel bauen, könnte je nach Höhe die 75%-Grenze überschritten werden und / oder Aufenthaltsraumqualität im Spitzboden entstehen, wodurch das DG nicht mehr oberstes Geschoss ist und damit trotz Einhaltung der 75% ein Vollgeschoss wird.
Ja, die Wohnfläche ist wieder ein ganz anderes Thema, ebenso die BGF (Bruttogeschossfläche) und die GF (Geschossfläche). Je nach Bundesland und Datum des Bebauungsplanes müssen unterschiedliche Berechnungen zum Ansatz gebracht werden.
Worin unterscheiden sich BGF und GF?
BGF, was nicht, wie von mir oben geschrieben, Bruttogeschossfläche sondern Bruttogrundfläche heißt, ist ein Begriff aus der DIN277. GF oder GFZ sind Begriffe aus dem Bauplanungsrecht (BauNVO). Da sich beide Vorschriften im Laufe der Zeit mehrfach geändert haben, würde die Aufzählung der Unterschiede zu weit führen.
Geht es hier um die Berechnung der m² oder der m³?
m³ wäre ja normalerweise irrelevant. Ich habe nun vom Bauamt erfahren, dass sich die 2.3m auf die Dachhaut bezieht, wie "Feldnuss" bereits schrieb. Im darunter liegendem Geschoss werden wohl Balkone nicht zur Grundfläche berücksichtigt. Was ich noch nicht genau klären könnte, wie das ist, wenn im Dachgeschoss auch ein Balkon angebracht wird. Dann erhöht sich ja wieder die Grundfläche des Dachgeschosses.
Wenn es um die Vollgeschossprüfung oder die GFZ-Berechnung geht, werden nur die überdachten Teile des Balkons hinzugerechnet.
Mich hat das Wort "Hohlräume" halt eben verwirrt.
Wenn ein Balkon geplant wird, ist der normalerweise wie eine Gaube die ja auch wieder eine Höhe von 2,3 m hat, in der Regel.
Hallo,
ich denke, die Abseiten im Dachgeschoss spielen normalerweise keine Rolle, da die Höhe ohnehin unter 2.3m liegt. Auch wenn eine Abseitenwand eingezogen wird, werden ja sicherlich die Abseiten zur Gesamtgrundfläche des Dachgeschosses gezählt. Somit wirken sie sich positiv darauf aus, um die 75% nicht zu erreichen. Danke ebenso für die Beispielrechnung. Ein sehr gutes Beispiel mit 10x10 und 45°. Das Dachgeschoss wäre mit 62,4 kein Vollgeschoss. Die Wohnungsfläche könnte aber trotzdem größer sein, da ja Raumhöhen von 1 bis 2m wohl mit 50% angerechnet werden.