Loch-Verbindung von EG-Wohnung zum Keller?
Hallo liebe Leser*innen,
Wir besitzen eine Wohnung im Erdgeschoss und einen Keller direkt unter ihr. Nun kam die Frage auf, ob man die Wohnung und den Keller mit einem Loch und einer Leiter verbinden darf.
Weiß Jemand mehr dazu ?
MfG Max W
4 Antworten
Keller ist nicht als Wohnraum bei der Baugenehmigung eines normal Einfamilienhaus deklariert.
Man muss dann schon eine Nutzungsänderung beantragen, und da wird dann geprüft ob der Keller überhaupt als Wohnraum genutzt werden darf in seiner jetzigen Form.
Sprich Deckenhöhe Brandschutz und und.
Normal darf man nicht mal ein Kinderzimmer in einem Keller machen. Ein Hobbyraum ist glaube ich gestattet weil ja da nicht geschlafen wird. Aber am besten bei der Örtlichen Baubehörde nachfragen und abklären.
Alles klar, Danke
Das ist nicht so einfch. Es ist möglicjh, dass die Kellerdecke einen Brandabschnitt begrenzt, dass Löcher also den Brandschutz gefährden.
Zudem muss man die stischen gegebenheiten beachten, es kann durch eine Schwächung der Decke zu Rissen und Verformungen kommen.
Ja. Das hängt aber sehr von den örtlichen
Gegebenheiten ab. Viele Tragwerksplaner haben eine Qualifikation als Brandschutzplaner.
Kann man einschätzen wie teuer sowas in etwa werden würde?
Nein, nicht von hier aus. Dazu müssen die baulichen Rahmenbedingungen bekannt sein. Ein qualifizierter Planer bzw. eine solche Planerin kann da etwas zu sagen.
Alles klar, danke
Definitiv nicht, ohne dass ein Statiker das abnickt.
Höchstwahrscheinlich müssen die Miteigentümer des Hauses zustimmen und es muss eine Baugenehmigung eingeholt werden.
Wenn der Keller zu Wohnzwecken erreicht werden soll, dann nicht, dann muss eine baurechtlich notwendige Treppe nach DIN rein. Würde ich auch wegen evt. Feuchtigkeit von abraten.
würden unter Wohnzwecken auch das gelegentliche Arbeiten (im "Hobbyraum") zählen?
Ja.
Wäre es möglich, wenn man das professionell Brandschutzsichern würde und die Statik mit einbeziehen würde?