Loch-Verbindung von EG-Wohnung zum Keller?

4 Antworten

Keller ist nicht als Wohnraum bei der Baugenehmigung eines normal Einfamilienhaus deklariert.

Man muss dann schon eine Nutzungsänderung beantragen, und da wird dann geprüft ob der Keller überhaupt als Wohnraum genutzt werden darf in seiner jetzigen Form.

Sprich Deckenhöhe Brandschutz und und.

Normal darf man nicht mal ein Kinderzimmer in einem Keller machen. Ein Hobbyraum ist glaube ich gestattet weil ja da nicht geschlafen wird. Aber am besten bei der Örtlichen Baubehörde nachfragen und abklären.

MaxDai 
Beitragsersteller
 06.05.2021, 17:42

Alles klar, Danke

Das ist nicht so einfch. Es ist möglicjh, dass die Kellerdecke einen Brandabschnitt begrenzt, dass Löcher also den Brandschutz gefährden.

Zudem muss man die stischen gegebenheiten beachten, es kann durch eine Schwächung der Decke zu Rissen und Verformungen kommen.

MaxDai 
Beitragsersteller
 06.05.2021, 16:45

Wäre es möglich, wenn man das professionell Brandschutzsichern würde und die Statik mit einbeziehen würde?

Kleidchen2  06.05.2021, 16:49
@MaxDai

Ja. Das hängt aber sehr von den örtlichen
Gegebenheiten ab. Viele Tragwerksplaner haben eine Qualifikation als Brandschutzplaner.

MaxDai 
Beitragsersteller
 06.05.2021, 16:51
@Kleidchen2

Kann man einschätzen wie teuer sowas in etwa werden würde?

Kleidchen2  06.05.2021, 17:02
@MaxDai

Nein, nicht von hier aus. Dazu müssen die baulichen Rahmenbedingungen bekannt sein. Ein qualifizierter Planer bzw. eine solche Planerin kann da etwas zu sagen.

MaxDai 
Beitragsersteller
 06.05.2021, 17:41
@Kleidchen2

Alles klar, danke

Definitiv nicht, ohne dass ein Statiker das abnickt.

Höchstwahrscheinlich müssen die Miteigentümer des Hauses zustimmen und es muss eine Baugenehmigung eingeholt werden.

Wenn der Keller zu Wohnzwecken erreicht werden soll, dann nicht, dann muss eine baurechtlich notwendige Treppe nach DIN rein. Würde ich auch wegen evt. Feuchtigkeit von abraten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
MaxDai 
Beitragsersteller
 06.05.2021, 16:39

würden unter Wohnzwecken auch das gelegentliche Arbeiten (im "Hobbyraum") zählen?