Kann man den Keller als Wohnraum vermieten?
Hallo alle zusammen,
was muss man beachten, um Kellerräume als Wohnraum zu vermieten? Folgende Vorgaben habe ich von der Landesbauordnung Niedersachsen gefunden, wobei ich hier davon ausgehe, dass mit Aufenthaltsraum Wohnraum gemeint ist:
„(1) Aufenthaltsräume müssen eine für ihre Benutzung ausreichende Grundfläche und eine lichte Höhe von mindestens 2,40 m über mindestens zwei Dritteln ihrer Grundfläche haben. Bei der Bemessung der Grundfläche nach Satz 1 bleiben Raumteile mit einer lichten Höhe bis 1,50 m außer Betracht.
(2) Für Aufenthaltsräume, die im obersten Geschoss im Dachraum liegen, genügt eine lichte Höhe von 2,20 m über mindestens der Hälfte ihrer Grundfläche. 2Absatz 1 Satz 2 und § 2 Abs. 7 Satz 4 gelten entsprechend. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für Aufenthaltsräume, deren Grundfläche überwiegend unter Dachschrägen liegt.
(3) Aufenthaltsräume müssen unmittelbar ins Freie führende Fenster von solcher Zahl, Größe und Beschaffenheit haben, dass die Räume das erforderliche Tageslicht erhalten und zweckentsprechend gelüftet werden können (notwendige Fenster).
(4) Räume in Kellergeschossen sind als Aufenthaltsräume nur zulässig, wenn das Gelände vor den notwendigen Fenstern der Räume in einer für gesunde Wohn- oder Arbeitsverhältnisse ausreichenden Entfernung und Breite nicht mehr als 70 cm über deren Fußboden liegt.
(5) Aufenthaltsräume, die nicht dem Wohnen dienen, brauchen die Anforderungen der Absätze 3 und 4 nicht zu erfüllen, soweit durch besondere Maßnahmen oder Einrichtungen sichergestellt wird, dass den Anforderungen des § 3 entsprochen wird und die Rettung von Menschen möglich ist.“
Kann mir bitte jemand Passage 4 erläutern? Ich verstehe das nicht so ganz.
Reicht die Einhaltung der o.g. Passagen aus, um Kellerräume als Aufenthaltsräume (Wohnräume) zu deklarieren?
Kurz zu den Kellergegebenheiten:
- Badezimmer mit sanitären Einrichtungen und Heizung ist im Keller vorhanden.
- Schlafzimmer mit einem kleinen Fenster und Heizung ist im Keller vorhanden.
- Im Eingangszimmer befindet sich die (kellereigene) Eingangstür (Glas)-->z.Z. keine Heizung
Zudem befindet sich der Ölkessel und die Tanks (in einem seperaten Raum) sowie die Stromzähler ebenfalls im Keller.
Welche Vorgaben muss man noch erfüllen? Ist z.B. eine Küche zwingend erforderlich? Spricht etwas dagegen, dass sich die Stromzähler und der Ölkessel im Keller (und somit im Wohnraum) befinden?
Über eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.
3 Antworten
Du musst erstmal einen baunutzungsänderungsantrag stellen...
du kannst DIR da zwar ein Zimmer mit Bett reinstellen, aber du darfst den Keller nicht als Wohnraum vermieten, wenn der keine offizielle Abnahme als Wohnraum bekommen hat
Hallo,
Absatz 4 sagt nichts anderes, als das man den Keller nur dann als Wohnung nutzen kann, wenn die Erdoberfläche außen nicht höher liegt als 70 Zentimeter über dem Kellerfußboden.
Ob der Keller als Wohnraum geeignet ist,sollte man mit einem Architekten klären nd nicht hier im Forum, denn ohne eine Ortsbesichtigung ist das nicht zu entscheiden.
Ohne Baugenehmigung wirst du nichts: http://www.energie-fachberater.de/keller/braucht-man-eine-baugenehmigung-fuer-den-kellerausbau.php