Ärger wegen im Wege stehendem Fahrrad mit Mitmieterin
Eine Mitmieterin in unserem Hausaufgang (Mehrfamilienhaus) stellt ihr Fahrrad im Hausflur ab. Dort aber steht es im Weg, wenn man das eigene Fahrrad aus dem Keller holen und damit das Haus verlassen möchte. Das haben wir (mein Lebenspartner und ich) ihr bereits per Wandanschlag über dem Fahrrad mitgeteilt, weil wir zu diesem Zeitpunkt nicht wussten, wem das Fahrrad gehörte. Wir haben uns auch die Mühe gemacht, das unangeschlossene Fahrrad in den Kellerflur zu stellen (trugen es also eine enge Kellertreppe nach unten), um unsere Räder ungehindert rausholen zu können. Besagte Mieterin ist der festen Überzeugung, dass ihr Fahrrad nicht störe und sie deshalb keine Veranlassung sähe, das Fahrrad nicht im Hausflur abzustellen. Sie nutze es angeblich täglich, somit könne es nicht stören. Dem ist nur leider nicht so. Würden wir es nicht regelmäßig runter bringen, stünde das Fahrrad Tage lang unbenutzt iim Hausflur.
Persönlich erreichen wir sie nicht, da sie mittlerweile weiß, wer wir sind durch die namentlich gekennzeichneten Wandanschläge. Sie öffnet einfach nicht die Tür (oder ist tatsächlich nicht da).
Ganz konkret steht in der Hausordnung leider nichts über das Abstellen von Rädern im Hausflur.
Was können wir tun, um sie zur Einsicht oder per Zwang dazu zu bringen, ihr Fahrrad ordnungsgemäß im Keller abzustellen?
14 Antworten
ein fahrrad hat im treppenhaus oder flur nix zu suchen, wenn sie ein keller hat ist sie verpflichtet es dort abzustellen, bedenke mal der fluchtweg wenn es brennt der muss immer frei sein, sie hat kein recht das fahrrad im flur zu stellen, schuhe sind erlaubt oder ein kinderwagen wenn der nicht hoch getragen werden kann, > http://www.sueddeutsche.de/geld/treppenhaus-regeln-fuer-den-gemeinschaftsraum-1.553155
DANKE redbrodi
Wendet euch an den Vermieter.
Und Hauseingänge gelten als Fluchtwege im Notfall(Brand) Der muss frei sein. Da ist es eigentlich nicht erlaubt Fahrräder o.ä abzustellen, wenn der durchgang dann zu schmal wird. Ich glaube 1 m breit muss der Fluchtweg breit sein.
wendet euch an eueren vermieter, der muss hier abhilfe schaffen. wenn dieser es nicht tut, könnt ihr ihm nach schriftlicher Ankündigung die Miete kürzen. Um wieviel % könnt ihr bei euerem örtlichem Mieterverein erfragen.
Das Treppenhaus ist ein Fluchtweg bei Gefahr und hat immer frei zu sein. Noch nicht mal ein Blumentopf darf eigentlich darin stehen. Setzt Euch mit Eurem Vermieter in Verbindung. Schau auch vorher nochmal genau den Mietvertrag und die Hausordnung nach. Auch kannst Du den Mieterverein kontaktieren. Erst als letzten Ausweg eine Mitminderung ankündigen und durchsetzen.
Wende Dich an den Vermieter oder stelle das Rad auf die Strasse, wenn es Dich wieder stört, wenn Du Dein Fahrrad vom Keller holst und lass es draussen stehen.
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/Fahrraeder.htm