Mehrfamilienhaus Anzahl der Waschmaschinen

9 Antworten

So etwas klärt man vor dem Einzug, nacher gibt das meist Ärger. Besser verhandln als Verlangen.

Du kannst in Deiner Wohnung selbstverständlich eine eigene Waschmaschine betreiben.

Das kann Dir niemand verbieten.

tarasun  09.11.2012, 16:11

Ich glaube das ein Vermieter das schon untersagen kann, es hört sich so an als würde der User in einem Studentenheim oder einer Übergangswohnung leben.

albatros  09.11.2012, 17:22
@tarasun

Es steht doch da: Mehrfamilienhaus (MFH) ...

Um jedem Ärger aus dem Weg zu gehen: besorge dir eine eigene Waschmaschine...

Der Vermieter darf dir nicht verbieten in den von dir gemieteten Räumen eine Waschmaschine aufzustellen und diese auch zu benutzen. Der Vermieter braucht dir keinen Platz für eine eigene Waschmaschine im Keller zur Verfügung stellen (im Gegenzug bist du nicht gezwungen, das Angebot mit der hauseigenen Waschmaschine zu nutzen)

Im übrigen: wie sollte denn der Vermieter davon erfahren, dass du eine eigene Waschmaschine in der Wohnung hast?

Bei der Wohnraummiete kann das Aufstellen einer eigenen WAMA innerhalb der Wohnung nicht formularmäßig ausgeschlossen werden und wäre somit unwirksam. Das Aufstellen im Keller hingegen muss nicht vom Vermieter akzeptiert werden. Eine Individualvereinbarung müsste genau geprüft werden. Andere Maßgaben gelten in Studenten- oder Schwesternwohnheimen und ähnlichen Einrichtungen. Hier gilt maßgeblich die Hausordnung zur Wahrung der allgemeinen Ordnung. MfG

Gibt es da irgendeine Gesetzliche regelung o.ä. was man da machen kann?

Eine Waschmaschine in der Wohnung darf der Mieter aufstellen!

Es gibt diverse Urteile:


Der Mieter muss sich nicht einfach auf eine Gemeinschaftswaschküche oder Stellplätze im Keller verweisen lassen, so AnwaltOnline unter Berufung auf ein Urteil des AG Tettnang vom 19.3.2010 (Az: 4 C 1304/09). Auch ein Verbot, Waschmaschinen in der Wohnung auszustellen, kann der Mieter ignorieren. Eine solche Klausel ist eine unangemessene Benachteiligung. Dies hat zur Folge, dass die Klausel ungültig ist und nicht mehr beachtet werden muss.

http://www.anwaltonline.com/info/PM/0041_mieter_darf_waschmaschine_in_der_wohnung_aufstellen.html

johnnymcmuff  09.11.2012, 20:05

wir dürfen keine eigene Waschmaschine in den Keller stellen

Das kann der Vermieter verbieten, wenn der Waschkeller nicht Bestandteil des Mietvertrages ist, aber auf keinen Fall kann er verbieten, wenn man eine Waschmaschine in der Wohnung aufstellt, siehe obiges Urteil.