Eine Monatsmiete Schadenersatz - Warm- oder Kaltmiete?

6 Antworten

Das ist sicherlich so eine Streitfrage bei der Dir eigentlich nur ein Mieterverein oder passender Rechtsanwalt eine verbindliche Aussage machen kann - nachdem er in Deinen Mietvertrag gesehen hat.

In der Warmmiete sind ja auch Nebenkosten wie Versicherung, Allgemeinstom, ..., und Deine Abschläge für Verbrauchsabhängige Dinge wie Wasser, Heizung. Verbrauchsabhängige Dinge hast Du ja nicht mehr verbraucht - das Geld hierzu wirst Du also (bis auf z.B. allgemeine Umlagen für die Heizung) nach der Endabrechnung wieder zurückbekommen.

Dazu muesste man die Hintergruende kennen, wie es ueberhaupt zu den Schadensersatzanspruechen gekommen ist.

Kann es sein, dass dir fristlos gekuendigt wurde und der Vermieter nun Schadensersatz fuer den Zeit des Leerstandes verlangt? Dies kann er bei einer berechtigten fristlosen Kuendigung bis zum naechstmoeglichen Zeitpunkt fuer eine ordentliche Beendigung des Mietverhaeltnisses. Der Schaden besteht dann nicht nur aus dem Mietausfall sondern auch aus dem Ausfall der in dem betreffenden Zeitraum anfallenden Nebenkosten. Natuerlich kann er diesen dann im Rahmen seiner Schadensersatzforderung ebenso geltend machen wie den reinen Mietausfall.

Normalerweise würd ich da von Kaltmiete ausgehen. heizkosten usw. fallen ja in dem Sinne nicht an, maximal ein kleiner betrag, um die Whg. während des leerstands nicht auskühlen zu lassen, also dadurch bedingte Schäden zu vermeiden

Wenn Warmmiete im Mietvertrag steht (und Heizkosten ja aufs ganze Jahr umgerechnet werden und nicht nur auf die Heizperiode), ja.

Kann mir nicht vorstellen das es sowas gibt. Das ist normal die Kaltmiete. Du hast ja, wenn verspätet, nicht in der Wohnung gewohnt, wenn man das richtig versteht. Also hast du auch keine Nebenkosten 'verbraucht'.

Auch Provisionen von Immo-Maklern sind kalt, wenn ich mich recht entsinne.

DerCAM  12.12.2013, 08:44

Bei den verbrauchsabhaengigen Nebenkosten gleicht sich das ja dann in der Jahresabrechnung aus. In der Zeit, in der nichts verbraucht wurde, koennen auch keine Verbrauchskosten entstehen.

Es gibt aber auch jede Menge verbrauchsunabhaengige Nebenkosten, die auch dann entstehen, wenn die Wohnung im Sommer leer steht (im Winter muss ja trotzdem ein wenig geheizt werden), z.B. Grundsteuer, flaechenabhaengige Kosten bzw. Kostenanteile, Allgemeinstrom u.s.w.).

ClaudiaSKoeln 
Beitragsersteller
 18.12.2013, 08:06
@DerCAM

Ob sich das ausgleicht, bin ich mir bei dieser Hausverwaltung nicht sicher! Die werden sicher nur die NK-Abrechnung bis November machen und den Dezember unter den Tisch kehren!