Der Mobilfunkbetreiber hat meinen Handyvertrag gekündigt und verlangt noch Schadenersatz

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Hallo hackys35, ich muß an dieser Stelle mal ein paar Irrtümer der vorherigen Antworgeber klarstellen. Die Mahnpflicht bzw. Zahlungserinnerung eines Verkäufers/Dienstleisters besteht nachwievor und ist von BGH im Sinne des Verbrauchers sogar noch verschärft worden von mindestens zweimal innerhalb einer Frist von jeweils 4 Wochen, Mahn-/Bearbeitungsgebühren kommen dann leider hinzu. Erst nach Ablauf dieser Frist ist ein Mahnbescheid mit Androhung gerichtlicher Weiterungen oder Einschaltung eines Inkassounternehmens zulässig. Aber auch da bist du/ihr nicht der Willkür des Verkäufers/Dienstleisters ausgeliefert. Schließlich hat dieser und zwar einseitig den Vertrag gekündigt und nicht du bzw. deine Frau. Dieses entbindet dich automatisch von einer evtl. Vertragsbindung. Demnach sind auch genante "Schadenserstzforderungen" gegenstandslos. Also diese 1000 € auf keinen Fall bezahlen!!! Du hast die Begleichung der ausstehenden Forderungen hoffentlich schriftlich angeboten und damit der Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens einsichtigerweise entgegen gewirkt, in Fachkreisen auch Schlichtung zur Erreichung des gegenseitigem Einvernehmens genannt. Dies sollte ausreichen, um weitere Konflikte zu vermeiden. Sollte sich der "Gegner" nicht darauf einlassen, reicht oft schon die "Androhung", die örtliche Verbraucherschutzzentrale oder einen Anwalt einschalten zu wollen. Aus eigener Erfahrung weis ich, daß dann angekündigte Inkassomaßnahmen wie vom Winde verweht sind. Ich hoffe mit diesen Tipps geholfen zu haben.

sodoko  17.04.2011, 12:56

hallo widder64,

sie haben am 01.11.08 bzgl. von handyvertragslaufzeiten mitgeteilt das mindeslaufzeiten von 12 bzw. 24 monate nach einem urteil des bgh. un-

zulässig sind.das urteil soll von anfang 2008 sein.können sie mir eine

urteilsnr. bzw. aktenzeichen nennen.das wäre mir eine große hilfe.

im voraus vielen dank.

gruß sodoko

 

hackys35 
Beitragsersteller
 13.05.2010, 11:13

hallo, ich war beim Anwalt und da wurde mir gesagt,das ich diesen schadenersatz leider zahlen muss, habe mobilcom angeschrieben ob ich trotz Kündigung diesen Vertrag peröhnlich weiter nutzen kann,mal sehen ob ich bescheid bekomme gruß klaus

hackys35 
Beitragsersteller
 12.03.2010, 16:39

hallo,endlich mal was positives,ja mein sohn hat den vertrag auch umändern wollen,von Flat auf günstigere monatsgebühr,wurde auch abgelehnt. wenn es teurer geworden wäre hätten sie es umgeändert,aber es ist ja umgekehrt, gruß klaus

widder64  13.03.2010, 03:37
@hackys35

an dieser stelle bedanke ich mich für die positive bewertung meiner antwort und hoffe, daß ihr erfolgreich sein werdet! für weitere fragen oder tipps stehe ich gern zur verfügung. würde mich freuen, über den weiteren verlauf dieser "geschichte" informiert zu werden.

gruß sven

An deiner Stelle würde ich da mal anrufen, die Situation freundlich schildern, mich entschuldigen und den sofortigen Ausgleich ankündigen.

Normalerweise sind die dann kulant und bestehen nicht auf der Vertragsstrafe. Die sind ja auch auf ihre Kunden angewiesen und wollen ein gutes Image.

Bei uns (auch mein Sohn und auf meinen Namen) hat das geklappt und auch die Vertragskündigung wurde aufgehoben. War allerdings ein anderer Anbieter als bei euch.

mahnungen müßen geschickt werden das ist der rechtsweg. wenn du keine mahnung bekommst sind alle anderen rechtlichen schritte wirkungslos. die anzahl der mahnungen liegt im ermessen der firma, es kann eine sein es können aber auch drei sein. danach gibts den mahnbescheid, wenn du dann nicht reagierst gibts das gerichtliche mahnverfahren usw.

die 1000 euro sind dennnoch zu hoch. max deine grundgebühr für den rest der vertragslaufzeit können die verlangen.

fleppenweg  11.03.2010, 11:13

ist Unsinn,keiner ist verpflichtet Mahnungen zu verschikken,es kann ohne!! Mahnung Inkasso oder Mahnverfahren eingeleitet werden

Lady333  11.03.2010, 10:41

Das mit den Mahnungen war früher so, hat sich aber inzwischen geändert.

Hallo, habe ungefähr das gleiche Problem, allerdings steht nicht im Vertrag drinne, dass Schadensersatz gefordert wird oder ähnliches.... und naja es ist ungefähr genauso gleich wie bei dir ( @hackys35 ). Was ist denn nun letzendlich rausgekommen bei dir ? und was stimmt denn jetzt hier ? Muss man den Schadensersatz nun zahlen oder nicht ??? Lg und ich hoffe wirklich auf hilfe :/

Der Mobilfunkanbieter ist nicht verpflichtet, Mahnungen zu schicken. In der Rechnung steht ein Zahlungstermin (zahlbar zum...), wenn dieser nicht eingehalten wird, tritt automatisch der Verzug ein. Anders wäre es, wenn in der Rechnung "zahlbar innerhalb einer Woche" stehen würde. Dann muss erst durch eine Mahnung mit einem Termin (konkretes Datum) in Verzug gesetzt werden. Der Vertrag läuft über einen bestimmten Zeitraum, vielleicht wurde ja auch ein Handy gestellt, dass nun nicht mehr neu ist. Der Mobilfunkanbieter hat also definitiv einen Schaden, denn er konnte ja auf die Einhaltung des Vertrages vertrauen. Die Schadenersatzpflicht im Grundsatz kann schon einmal nicht bestritten werden. Die Höhe müsste vom Anbieter belegt werden, was aber nicht wirklich schwer fallen dürfte.