Eine Mieterin hängt nasse Wäsche in ihrem Kellerabteil auf einem großen Wäscheständer statt in der Waschküche auf.Das ist doch nicht zulässig?
Fast alle 2-3 Tage trocknet eine (dreiste)jüngere Mieterin ihre Wäsche auf einem großen Wäschtrockner.Die ganze Feuchtigkeit zieht in die Nachbarkellerräume ,wo Kartons,Sonnenschirme,verschiedene Ablagen etc stehen.Da im Keller auch die Heizungsrohre liegen,meint sie die Wärme zum Trocken benützen zu können. Die Waschküche ist groß genug,um dort Wäsche aufzuhängen.Die Mieterin tut es aber nicht. Der Vermieter reagiert auch nicht und läßt sogar zu,dass die besagte Mieterin den Flur vor ihrer Wohnungstüre mit Staubsauger,2-3 Kehrbesen und eine Menge an Schuhen auf einem offenem Schuhschrank stehen.Der Vermieter meint,er hätte es zu sagen,was er für richtig erachtet .Die Mieterin hat zudem die Angewohnheit ihre Schuhe,die sie auszieht,ebenso ihre Freundin(die zu Besuch kommt) ihre ausgezogenen Schuhe mitten im Flur hinzulegen,sodass man als Nachbar darüber stolpern kann;wenn das Treppenhauslicht zB vorzeitig ausgegangen ist . Und dann behauptet die junge Dame gegenüber dem Vemieter auch noch,man hätte ihre Sachen angefaßt,was nicht stimmt. Ist das nicht pervers? Was verfolgt die junge Frau?Ich verstehe das nicht..
4 Antworten
Zwei unterschiedliche Fragestellungen würde ich sagen. Zuerst einmal zur Ablage von Gegenständen in Fluren und Treppenhäusern. Das sind regelmäßig Fluchtwege die weder eingeschränkt werden dürfen, noch dürfen Brandlasten abgelegt werden. Da kann auch ein Vermieter (bei Mehrfamilienhäusern) nichts anderes entscheiden. Ob Kellerabteile zur Trocknend genutzt werden dürfen kann der Vermieter entscheiden. Allerdings darf er nicht einseitig andere Mieter belasten. Das bloße visuelle Störempfinden ist sicher keine Belastung. Sollte sich Schimmel bilden wird der Vermieter so oder so in die Verantwortung genommen werden können.
Bezüglich der Schuhe kannst du dem Vermieter folgenden Artikel vorlegen:
http://www.juraforum.de/ratgeber/mietrecht/mietrecht-sind-schuhe-im-hausflur-erlaubt
Das Trocknen im Keller sollte verboten werden, steig dem Vermieter deswegen aufs Dach. Wenn es eine Waschküche bzw. einen Trockenraum gibt, sollte der genutzt werden, nicht der Keller.
Die Schuhe haben, wenn erlaubt, so zu stehen, dass man nicht darüber stolpert. Wenn einer zu blöd ist, das Treppenhauslicht zu benutzen, ist es sein Problem. Stehen die Schuhe so, dass sie einen Mieter behindern, müssen sie weggestellt werden.
Wie wäre es mit einer Sammelbeschwerde aller Mieter an den Vermieter.
Normaler Weise gibt es in den meisten Häusern schließlich Möglichkeiten die Wäsche aufzuhängen. Und in den Hausflur gehört allenfalls Schuhe/Schuhregal. Ordentlich versteht sich.