Vermieter macht Fotos

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Bemühen Sie sich nicht um einen Anwalt! Solange der Eigentümer auf seinem Grundstück Sachen fotographiert, können Sie dagegen rein garnichts einwenden, selbst oder vor allem dann nicht, wenn er diese Fotos zur Beweissicherung macht oder machen läßt.

Ihr eingeschränkt geschütztes Recht am eigenen Bild wird davon nicht berührt!

Das darf er,nur bei Personen muss er dessen Zustimmung einholen!Was kann der mit Fotos von Wäsche und eines Autos schon machen,lass ihn doch.

wenn's ihm Spaß macht...bitte ihn doch um Abzüge.

Was habt ihr denn für ein Problem? Scheint ja schwerwiegender zu sein.

Falls es sich um Damenunterwäsche handeln sollte, sehe ich eine Verletzung der Intimsphäre. Frage: Warum und wofür machte er die Fotos? Pkw. Warum? Wofür? Wenn ordentlich und berechtigt geparkt wurde, sehe ich hier auch bei nicht abgedecktem Kennzeichen Verletzung des Datenschutzes. Fotografiere auch mal das Auto des Verm. und seine Wäsche im Trockenraum. Was er wohl dazu meint?