Wer reinigt in einer Mietwohnung die Glasüberdachung des balkons?
In der neuen Wohnung von uns die sich im 2. OG befindet hat der balkon eine Glasüberdachung, die vom Vormieter nicht gepflegt wurde und dementsprechend aussieht. (Algen, vogelhinterlassenschaften, dreck usw..) Im Mietvertrag ist nichts geregelt, und über der Wohnung befindet sich noch eine Dachgeschosswohnung, von der aus es auch unmöglich ist das dach zu reinigen, außer man klettert auf dem dach rum. Vom balkon selbst aus ist es auch nicht möglich mit einer Verlängerung es zu reinigen weil der überstand zu groß.
Nun wollte ich mich erkundigen ob die Reinigung an mir hängen bleibt bzw die kosten der beauftragten Firma oder ob sich der Vermieter bzw. Die Hausverwaltung um die Reinigung und die kosten kümmern muss?
Und die Wohnung ist gemietet, also keine Eigentumswohnung.
7 Antworten
Zu den Pflichten eines Mieters gehört es, regelmäßig Fenster und Fensterrahmen auch von aussen zu reinigen.
Nun gibt es aber Fenster, die ein Mieter ohne Gerüst und andere sichere Hilfsmittel gar nicht erreichen kann. Für solche Fenster kann er nicht in Anspruch genommen werden.
Man stelle sich mal vor, an einem Haus mit 5 Stockwerken und vier solchen Balkonen müssen die Mieter selbst diese Dächer reinigen. Drei davon nehmen ihre Pflicht ernst und besorgen sich ein Gerüst und entsprechendes Putzgerät. Der eine im April, der andere wenige Wochen später im Mai und der dritte im Herbst.
Jedesmal wird das Gerüst im Garten aufgestellt, der zum Sondereigentum des EG-Bewohners gehört. Dieser würde sich schön bedanken.
Selbst wenn der Vermieter oder die Hausverwaltung eine Reinigungsfirma einmal im Jahr beauftragt, alle diese Dächer zu reinigen, können die Kosten nicht einfach auf die Bewohner dieser Wohnungen umgelegt werden. Sie müßten auf alle Bewohner des Hauses umgelegt werden, also auch auf solche, die gar keinen Balkon mit Glasüberdachung haben.
Das ist dann vergleichbar mit der Treppenhausreinigung, die auch der EG-Bewohner mitbezahlen muss, obwohl er nie bis zum 5. Stock hoch läuft.
Hier geht es vor allem um das ordentliche Erscheinungsbild des Hauses, auf das auch ein Mieter Anspruch hat.
Danke für die Auszeichnung.
super Dankeschön!
Anhand deiner Schilderungen könnte man vermuten, dass die beschriebene Sache Zu den Aufgaben des Vermieters gehört und somit durch diesen instand gehalten werden muss.
Ich gehe davon aus, dass du den Vermieter noch gar nicht diesbezüglich gefragt hast?
danke für die schnelle Antwort. nein der Vermieter wurde noch nicht gefragt, aber ich werde morgen gleich nachfragen da ich eh einen termin bei ihm bzw die Hausverwaltung habe.
Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Eine verdreckte Balkonüberdachung ist nicht vertragsgemäß. Ihre Reinigung ist eine Instandhaltung und demgemäß vom Vermieter zu veranlassen und zu bezahlen.
Eine Abwälzung der Kosten als Betriebskosten (wenn regelmäßig durchgeführt!!) wäre möglich, wenn das explizit als "sonstige Betriebskosten" im Mietvertrag vereinbart worden wäre. Das analog zur Dachrinnenreinigung.
wenn es dich stört, zahlst es. Der Vorbau war vor dir da. Sieht zwar unschön aus, wirst hinnehmen müssen. Der Vermieter muss da nicht tätig werden
Dicht ist das Dach noch; das wäre eine andere Baustelle
danke! aber für was zahle ich dann Nebenkosten? der Hausmeister, die Reinigungskraft für den Hausflur und sämtliche Instandhaltungs, bzw das äußere gepflegte Erscheinungsbild sind in den Nebenkosten enthalten. Unter anderem ist das für die dichtungen auch nicht vorteilhaft wenn die immer mit dreck und algen belegt sind.
bei uns ist der Vermieter für das Dach zuständig!
Dankeschön!