Wer reinigt in einer Mietwohnung die Glasüberdachung des balkons?

7 Antworten

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Zu den Pflichten eines Mieters gehört es, regelmäßig Fenster und Fensterrahmen auch von aussen zu reinigen.

Nun gibt es aber Fenster, die ein Mieter ohne Gerüst und andere sichere Hilfsmittel gar nicht erreichen kann. Für solche Fenster kann er nicht in Anspruch genommen werden.

Man stelle sich mal vor, an einem Haus mit 5 Stockwerken und vier solchen Balkonen müssen die Mieter selbst diese Dächer reinigen. Drei davon nehmen ihre Pflicht ernst und besorgen sich ein Gerüst und entsprechendes Putzgerät. Der eine im April, der andere wenige Wochen später im Mai und der dritte im Herbst.

Jedesmal wird das Gerüst im Garten aufgestellt, der zum Sondereigentum des EG-Bewohners gehört. Dieser würde sich schön bedanken.

Selbst wenn der Vermieter oder die Hausverwaltung eine Reinigungsfirma einmal im Jahr beauftragt, alle diese Dächer zu reinigen, können die Kosten nicht einfach auf die Bewohner dieser Wohnungen umgelegt werden. Sie müßten auf alle Bewohner des Hauses umgelegt werden, also auch auf solche, die gar keinen Balkon mit Glasüberdachung haben.

Das ist dann vergleichbar mit der Treppenhausreinigung, die auch der EG-Bewohner mitbezahlen muss, obwohl er nie bis zum 5. Stock hoch läuft.

Hier geht es vor allem um das ordentliche Erscheinungsbild des Hauses, auf das auch ein Mieter Anspruch hat.

bwhoch2  07.06.2018, 08:47

Danke für die Auszeichnung.

foliran 
Beitragsersteller
 29.05.2018, 10:21

super Dankeschön!

Anhand deiner Schilderungen könnte man vermuten, dass die beschriebene Sache Zu den Aufgaben des Vermieters gehört und somit durch diesen instand gehalten werden muss.

Ich gehe davon aus, dass du den Vermieter noch gar nicht diesbezüglich gefragt hast?

foliran 
Beitragsersteller
 29.05.2018, 10:00

danke für die schnelle Antwort. nein der Vermieter wurde noch nicht gefragt, aber ich werde morgen gleich nachfragen da ich eh einen termin bei ihm bzw die Hausverwaltung habe.

Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Eine verdreckte Balkonüberdachung ist nicht vertragsgemäß. Ihre Reinigung ist eine Instandhaltung und demgemäß vom Vermieter zu veranlassen und zu bezahlen.

Eine Abwälzung  der Kosten als Betriebskosten (wenn regelmäßig durchgeführt!!) wäre möglich, wenn das explizit als "sonstige Betriebskosten" im Mietvertrag vereinbart worden wäre. Das analog zur Dachrinnenreinigung.

wenn es dich stört, zahlst es. Der Vorbau war vor dir da. Sieht zwar unschön aus, wirst hinnehmen müssen. Der Vermieter muss da nicht tätig werden

Dicht ist das Dach noch; das wäre eine andere Baustelle

foliran 
Beitragsersteller
 29.05.2018, 10:05

danke! aber für was zahle ich dann Nebenkosten? der Hausmeister, die Reinigungskraft für den Hausflur und sämtliche Instandhaltungs, bzw das äußere gepflegte Erscheinungsbild sind in den Nebenkosten enthalten. Unter anderem ist das für die dichtungen auch nicht vorteilhaft wenn die immer mit dreck und algen belegt sind.

bei uns ist der Vermieter für das Dach zuständig!

foliran 
Beitragsersteller
 29.05.2018, 10:18

Dankeschön!