Einbürgerungskosten beim Jobcenter beantragen?
Hallo, ich bin im Jahre 1999 in Deutschland geboren, also vor dem Jahre 2000, in dem Jahr wo das Gesetz in Kraft getreten ist, dass wenn man in Deutschland geboren ist, unabhängig von der Staatsbürgerschaft der Eltern (und sie seit 8 Jahren in Deutschland leben), dass man die deutsche Staatsbürgerschaft erhält.
Vor dem Jahre 2000 hätte ich nur die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen können, wenn mind. ein Elternteil die deutsche Staatsbürgerschaft gehabt hätte, was sie beide heute auch nicht haben.
Ich besitze ein unbefristetes Niederlassungserlaubnis und die türkische Staatsbürgerschaft. Allerdings möchte mich einbürgern lassen. Einfach aus dem Grund, weil ich mich als Deutscher sehe. Ich bin hier geboren, aufgewachsen und lebe gerne hier. Ich könnte es mir nicht vorstellen, woanders auf der Welt zu leben. Außerdem würde ich gerne das Wahlrecht in Anspruch nehmen, was man als Nicht-EU-Bürger nicht nehmen kann. (was ich auch richtig finde).
Ich wohne in einer Bedarfsgemeinschaft was Sozialleistungen erhält. Außerdem besuche ich nebenbei eine Volkshochschule um meine Mittlere Reife zu absolvieren, was mich monatlich inkl. Busfahrkarte ca. 120€ kostet. Deswegen kann ich mir die Einbürgerungskosten in Höhe von 255€ leider nicht leisten.
Kann man beim Jobcenter die Einbürgerungskosten beantragen? Oder gibt es andere Möglichkeiten auf Vergünstigungen?
4 Antworten
Lass Dir nichts erzählen.
Du bist hier geboren und willst ganz natürlich hier bleiben. Dass deine Eltern türkisch sind, hast Du dir ja nicht ausgesucht. Es stimmt aber, dass Du von den Sozialleistungen weg musst, andernfalls erfüllst Du nicht die Voraussetzungen für eine Einbürgerung. Alle anderen Voraussetzungen wirst Du wohl erfüllen: Länge des Aufenthalts in Deutschland, Sprache, türkische Staatbürgerschaft verlieren etc.
Da Du aber gerade deinen Abschluss nachholst, könnte es ein anderer Fall sein. Ich sage bewusst könnte, da ich das nicht genau weiß. Du solltest dich diesbezüglich mal schlau machen und Dir Infos nicht hier im Forum suchen, sondern an offizieller Stelle. Das wäre die Bamf. Anfragen kostet nichts. Viel Erfolg :-)
Ich weiß nicht, ob man Sozialleistungen beziehen darf, wenn man deutscher Staatsbürger werden will.
Falls Ja, stelle beim Jobcenter einen Antrag auf Übernahme/Erstattung der Einbügerungskosten*.
Falls Nein, werde vom Jobcenter unabhängig. Dadurch hätte sich Deine Frage erledigt.
*Ich vermute, daß der Antrag abgelehnt wird, da es sich m.M.n. um Dein "Privatvergnügen" handelt. Das ist jedoch nur meine Sichtweise.
Du erfüllst nicht mal die Voraussetzungen für eine Einbürgerung.
Du lebst von Sozialleistungen
Neben dem Besuch der VHS ist dir Arbeit zumutbar. Weil es keine Regelschule ist, sieht das SGB II dich weiterhin als arbeitslos und arbeitssuchend - dies bestätigt dir sicher auch gerne dein Arbeitsvermittler. Das JC kann also nur antworten, dass du dir das Geld am besten selbst verdienst.
Und weswegen nicht?