Habe ich die Polnische staatsangehörigkeit?
Hallo Leute von heute🙋🏻
Ich wollte mir einen deutschen Perso beantragen ,aber die meinten ich muss mich erst einbürgern lassen und das klappt anscheinend nicht ,weil meine Eltern im Zeitraum meiner Geburt keine 7 Jahre dort gewohnt haben oder irgendwie so war das.
Ich muss mir jetzt also ein polnisches Ausweisdokument beantragen ,aber ich und meine Eltern wissen nicht ,ob ich automatisch schon eine Polnische Staatsbürgerschaft habe ,da die zwar beide aus polen sind , aber ich ja in deutschland geboren bin und so habe kein Plan .
Muss ich mich jetzt auch einbürgern lassen oder wie jetzt? Habe nur meine Geburtsurkunde und Aok-Karte , also joa
Ps: telefonisch sind die nicht erreichbar und wir können nicht extra nach Köln ,weil kein Auto und es sonst umsonst war ,wenn ich das doch irgendwie nicht darf
1. Wie alt bist Du?
2. Bist Du noch schulpflichtig?
3. Hast Du eine deutsche Geburtsurkunde?
4. Haben Deine Eltern nur die polnische oder einer auch die deutsche Staatsangehörigkeit?
Schulpflichtig Ja
steht das ich in deutschland geboren wurde also nehme ich an schon
und meine eltern haben nur die polnische staatsangehörigkeit
Ohne Dein Alter kann ich Deine Frage nicht beantworten.
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3 Antworten
Zunächst:
Du hast tatsächlich aktuell keine Staatsangehörigkeit - bist aber polnischer Abstammung und kannst sowohl in Polen als auch in Deutschland eingebürgert werden (in Deutschland hast Du sogar Anspruch darauf!).
Für die Anerkennung der polnischen StAngehörigkeit:
Deine Eltern müssen Deine Geburt beim polnischen Standesamt melden (Vorlage Geburtsurkunde in Original sowie als beglaubigte Kopie). Daraufhin kannst Du eine polnische Geburtsurkunde beantragen, mit der Du einen polnischen Pass beantragen kannst (auch im Konsulat). Einen poln. Perso bekommst meiner Kenntnis nach beim Konsulat nicht, da Du dafür in Polen gemeldet sein müsstest.
Für die Einbürgerung in Deutschland reichtdie Geburtsurkunde und der Nachweis, dass Du dauerhaft in Deutschland lebst und die Schule noch besuchst. Sollte Dir die Antragstellung verwehrt werden (weil Du keinen Ausweis hast - wie Du selbst sagst), kannst Du offiziell klagen (zunächst über eine Beschwerde bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde und anschließend vorm Verwaltungsgericht). Du hast nämlich einen rechtlichen Anspruch, den Du aus rein bürokratischen Gründen nicht verwirken kannst 😉
Du hast im Übrigen auch die Möglichkeit, beide Staatsangehörigkeiten zu erlangen (wie ich).
Du hast aufgrund deiner Eltern die polnische Staatsangehörigkeit. Also kannst du beim Konsulat auch ein Ausweisdokument beantragen.
Du hast halt im Moment keine Deutsche Staatsangehörigkeit, eine Einbürgerungsbehörde kann dir mit Termin mehr Informationen geben, wie du diese erhalten könntest - aber ohne Ausweis brauchst du da nicht vorsprechen und selbst wenn du alle Bedingungen erfüllen solltest, dauert das aktuell Minimum 12 Monate zur Bearbeitung ;)
muss ich mich nicht irgendwie dort melden,weil ich war keinmal in polen und ich weiß nicht ob die überhaupt wissen, ob ich existiere
In den Ländern gilt das Erbprinzip, nicht das Territorialprinzip. Du hast also die polnische Staatsbürgerschaft.