Kann man sich einbürgern lassen ohne seine alte Staatsbü. abzugeben wenn man hier aufgewachsen ist?
Jemand der hier geboren ist und die deutsche Staatsbürgerschaft und noch eine andere hat, muss sich ja nicht mehr entscheiden welche er behalten will deshalb ist meine Frage: Kann man sich einbürgern lassen ohne seine alte Staatsbürgerschaft abzugeben wenn man zwar hier aufgewachsen aber nicht geboren ist?
6 Antworten
Ob man beide Staatsangehoerigkeiten auch ueber das 23. Lebensjahr beibehalten kann, hat nichts damit zu tun, ob man in D aufgewchesen ist oder geboren wurde. Entscheidend ist, aus welchem Grund man die deutsche Staatsangehoerigkeit erhalten hat. Hat man sie beispielsweise erhalten, weil eines der Elternteile zum Zeitpunkt der Kindsgeburt ebenfalls die deutsche Staatsangehoerigkeit besass und das andere eine auslaendische, koennen beide Staatsangehoerigkeiten bis zum Lebensende beibehalten werden. Hat man sie hingegen erhalten, weil beide Elternteile zum Zeitpunkt der Kindsgeburt zwar Auslaender waren, aber zumindest eines der Elternteile bereits seit mindestens 8 Jahren rechtmaessig in D gelebt hat, muss man sich spaetestens vor der Vollendung des 23. Lebensjahres fuer eine der beiden Staatsangehoerigkeiten entscheiden.
Eine Einbuergerung ohne Verzicht auf die auslaendische Staatsangehoerigkeit ist grundsaetzlich moeglich, wenn es sich bei der auslaendischen Staatsangehoerigkeit um die eines EU Mitgliedsstaates handelt (plus ein paar wenige weitere). Handelt es sich hingegen nicht um die eines EU Mitgliedsstaates und auch nicht um eine der wenigen "Ausnahmestaaten", kann die Beibehaltung der auslaendischen Staatsangehoerigkeit nur in begruendeten Sonderfaellen hingenommen werden (z.B. wenn die Aufgabe der auslaendischen Staatsangehoerigkeit gar nicht moeglich ist oder zu unzumutbaren Nachteilen fuer den Einbuergerungswilligen fuehren wuerde).
Fakt ist: ich Hab die deutsche Staatsbürgerschaft und darf die Jordanische Staatsbürgerschaft behalten. Also ist es möglich. Aber welche Staatsbürgerschaft mit der Deutschen vereinbar ist weiß ich nicht genau also frag einfach mal bei deinem zuständigen Bürgeramt nach
Ja, das war oder ist vermutlich eine "Ermessenseinbürgerung". Das gibt es auch, ist aber nicht die Regel. http://www.info4alien.de/einbuergerung/gesetze/85ff.htm
ich deenke ja aber man muss sich doch immernoch ab dem 23.lebensjahr für eine entscheiden oder?
Kommt darauf an, welche SB er noch hat.
Kommt darauf an, welche die zweite Staatsbürgerschaft ist. Z.B. EU-Staatsbürgerschaften darf man behalten.
Im Einbürgerungsverfahren wird die doppelte Staatsbürgerschaft ausnahmsweise in den Fällen hingenommen, in denen die Aufgabe der alten Staatsbürgerschaft nicht möglich ist (z.B. der Heimatstaat entlässt seine Bürger grundsätzlich nicht aus der Staatsbürgerschaft) oder unzumutbar ist (z.B. der Heimatstaat verlangt für die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft bzw. für den "Freikauf" vom Militärdienst astronomische Geldbeträge). Die Handhabung der Ausnahmeregelungen durch die Einbürgerungsbehörden ist aber weiterhin restriktiv...
.http://www.vpmk.de/de/staatsangeh%C3%B6rigkeitsrecht/doppelte-staatsb%C3%BCrgerschaft
weiteres unter Einbürgerung doppelte Staatsbürgerschaft.. google