Polnische Staatsbürgerschaft bekommen
Hallo ich bin 13 Jahre alt und habe die Deutsche Staatsbürgerschaft und möchte aber die Polnische Staatsbürgerschaft. Meine Eltern sind beide in Polen geboren ich aber in Deutschland. Meine Mutter hat die Polnische Staatsbürgerschaft mein Vater nicht. Wie kann ich die Polnische Staatsbürgerschaft bekommen und kann ich sie überhaupt bekommen.?
6 Antworten
Du hast sie schon!
Warum googelst du nicht selber? Das ist so simpel, z.B. hier im 2. Absatz:
http://berlin.msz.gov.pl/de/konsularinformationen_84/staatsbuergerangelegnheit/verzicht/
- Es soll betont werden, dass gemäß dem obengenannten Gesetz das Kind der Eltern, von denen mindestens ein Elternteil polnischer Staatsbürger ist, durch die Geburt auch die polnische Staatsangehörigkeit besitzt, unabhängig von dem Geburtsort.
Und wenn du dann vllt. auf deine polnische Staatsbürgerschaft verzichten möchtest, musst du alles hier lesen.
Dann solln sich doch Deine Eltern darum kümmern! Nur: Was versprichst Du Dir für Deine Zukunft dadurch? Bekommst Du eher in Polen oder in Deutschland zunächst einen Ausbildungsplatz, geschweige denn einen Job?
DenisGame2 ist uns doch keine Rechtfertigung schuld warum er die polnische Staatsbürgerschaft haben möchte. Es ist für ihn möglich, bzw. er hat sie sogar schon und fertig. In seinem Falle wird er sehr wohl in D als auch in PL sprachlich klar kommen und es sei ihm gegönnt dass er das macht was sein Herz ihm sagt. Soll er sein Leben dort planen wo er sich am wohlsten fühlt.
Hallo,
sprichst du denn polnisch wenigstens ?
Du kannst dich bei der Botschaft erkundigen... Aber wahrscheinlich kannst du erst ab einem bestimmten Alter die polnische Staatsbürgerschaft verlangen. Kann sein, daß du die doppelte Staatsbürgerschaft bekommen kannst. Erkundige dich über die Bestimmungen, diesbezüglich gibt es bestimmt eine Internetseite...
Siehe polnische Staatsbürgerschaft Wiki...
Erwerb durch Geburt
Die polnische Staatsangehörigkeit wird in der Regel nach dem Abstammungsprinzip (ius sanguinis) erworben. Ein Kind erwirbt somit bei seiner Geburt automatisch die polnische Staatsangehörigkeit, sofern mindestens einer der beiden Elternteile polnischer Staatsbürger ist.[5] Allein durch den Geburtsort in Polen erwerben Staatenlose und Findelkinder die polnische Staatsangehörigkeit (ius soli, Art. 5[3]).
Viel Erfolg !
Emmy
Du hast leider nur die Hälfte meiner Antwort verinnerlicht !
Hier !
Ein Kind erwirbt somit bei seiner Geburt automatisch die polnische Staatsangehörigkeit, sofern mindestens einer der beiden Elternteile polnischer Staatsbürger ist.
Emmy
Danke, Ja ich spreche polnisch und fahre dort jeden Sommer und Winter hin.
Du hast die Staatsbürgerschaft, da deine Mutter auch eine hat. Du müsstest dir in Polen einen ausstellen lassen, aber ich seh keinen Sinn darin, heute haben wir ja die EU und offenen Grenzen, du kannst arbeiten wo du willst etc.
Geboren bin ich leider dort nicht nur meine Eltern