Polnische Staatsbürgerschaft, wenn Vater in Polen wohnt?

5 Antworten

Du kannst auf jeden Fall in Polen oder Deutschland leben, ganz nach deinen Wünschen.

Sowohl mit deutscher als auch mit polnischer Staatsangehörigkeit darfst du dich in beiden Ländern niederlassen. Beide Staaten gehören zur EU, da hast du Anspruch auf Freizügigkeit (Recht zu reisen und zu wohnen).

Generell hättest du Anspruch sowohl auf die polnische als auch auf die deutsche Staatsbürgerschaft (Tochter polnischer Staatsbürger und Tochter einer deutschen Staatsbürgerin). Du bist aufgrund von Abstammung sowohl deutsche als auch polnische Staatsbürgerin. In Deutschland darfst du aufgrund deiner Abstammung beide Staatsbürgerschaften haben. Wie das in Polen ist kann ich dir nicht sagen.

Doppelte Staatsbürgerschaft durch Abstammung in Deutschland:

http://www.einbuergerungstest.biz/einbuergerung-allgemein/doppelte-staatsbuergerschaft#Abstammungsprinzip

iHippo 
Beitragsersteller
 21.05.2015, 00:25

Danke :)

Entscheidend ist wann die Mutter die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten hat. War sie bereits Deutsche zum Zeitpunkt der Geburt, dann bist du ein Deutscher.

Eine doppelte Staatsbürgerschaft kann man nicht beantragen, sondern nur die polnische, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Diese solltest du bei den polnischen Behörden erfragen. Möglicherweise ist dann die deutsche Staatsbürgerschaft abzulegen.

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenthalt/Staatsangehoerigkeitsrecht_node.html

Dass Du in Deutschland geboren bist, hat Dir nicht die deutsche Staatsangehörigkeit verschafft, sondern die Tatsache, dass einer Deiner Eltern (nämlich Deine Mutter) zum Zeitpunkt Deiner Geburt deutsche Staatsbürgerin war. Wäre sie das nicht gewesen, wärest Du kein Deutscher, sondern "nur" Pole, und zwar deswegen, weil einer Deiner Eltern (nämlich Dein Vater) immer schon, wahrscheinlich immer noch und deswegen auch zum Zeitpunkt Deiner Geburt polnischer Staatsbürger ist bzw. war.

So wie die Dinge jetzt scheinen, bist Du "Doppelstaatler" seit Geburt, hast also zwei Staatsangehörigkeiten. Du kannst sie, aus deutscher Sicht, Dein Leben lang behalten.

Du hast normalerweise ab Geburt automatisch schon beide Staatsbürgerschaften, weil ein Elternteil polnisch ist.

Du bist Polin - da deine Eltern polnische Staatsbürger sind. Deine Geburt in Deutschland, macht dich nicht zum deutschen Staatsbürger.

Du kannst hier leben, da du EU-Bürger bist. Du könntest versuchen die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Was aber willst du mit der polnischen? Die hat doch eh keinen Wert, da will doch keiner hin.