Einbürgerungs Urkunde erhalten kurz danach arbeitslos?
Im die Staatsbürgerschaft zu erhalten müssen ja einige Kriterien erfüllt sein, eines davon ist ein Arbeitverhältnis womit man seinen eigen Lebensunterhalt zahlt ohne irgendwelche Hilfen.
wenn ich jetzt die Urkunde erhalte (keinen perso sondern einfach ein A4blatt mit der Aufschrift Einbürgerungs Urkunde mit allen Unterschriften)
und direkt danach mein Arbeit Vertrag endet bzw nicht verlängert wird, kann die nicht einfach entzogen werden oder?
9 Antworten
Da kannst du ja auch nichts für ! Und wenn du bemüht bist es zu andern sehe ich kein Problem! Mach dir da nicht soviel sorgen
Wenn du eingebürgert bist, dann bist du eingebürgert. Die Einbürgerung kann annulliert werden, wenn du arglistig getäuscht, bestochen, erpresst oder unrichtige Angaben gemacht hast.
§ 35 StAG(1) Eine rechtswidrige Einbürgerung oder eine rechtswidrige Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit kann nur zurückgenommen werden, wenn der Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung oder durch vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben, die wesentlich für seinen Erlass gewesen sind, erwirkt worden ist.
(2) Dieser Rücknahme steht in der Regel nicht entgegen, dass der Betroffene dadurch staatenlos wird.
(3) Die Rücknahme darf nur bis zum Ablauf von zehn Jahren nach der Bekanntgabe der Einbürgerung oder Beibehaltungsgenehmigung erfolgen.
(4) Die Rücknahme erfolgt mit Wirkung für die Vergangenheit.
(5) Hat die Rücknahme Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten nach diesem Gesetz gegenüber Dritten, so ist für jede betroffene Person eine selbständige Ermessensentscheidung zu treffen. Dabei ist insbesondere eine Beteiligung des Dritten an der arglistigen Täuschung, Drohung oder Bestechung oder an den vorsätzlich unrichtigen oder unvollständigen Angaben gegen seine schutzwürdigen Belange, insbesondere auch unter Beachtung des Kindeswohls, abzuwägen.
Ich bin jetzt kein Experte in Sachen Einbürgerungsrecht. Aber wenn dir die deutsche Staatsbürgerschaft zuerkannt worden ist, kann sie allenfalls nur dann aberkannt werden, wenn du sie arglistig erschlichen hast.
Wenn aber zum Zeitpunkt der Antragstellung alle Voraussetzungen erfüllt waren, dann ist der Einbürgerungsakt unwiderruflich.
Nein, eine Einbuergerung kann nicht zurueckgenommen werden. Allerdings kann die deutsche Staatsangehoerigkeit wieder entzogen werden, wenn man sich die Einbuergerung durch falsche Angaben erschlichen hat. Dies jedoch auch nur, wenn man dadurch nicht staatenlos wird.
Also keine Sorge, dir kann nichts passieren.
Bei geplantem Betrug geht das: Wenn man sich die Einbürgerung durch falsche Angaben erschlichen hat kann die deutsche Staatsangehörigkeit wieder entzogen werden.
Findest du es gut eine neue Beziehung mit einer Lüge zu beginnen? Siehst du!