Einbürgerungsurkunde verloren geht kopie ?

2 Antworten

Von einer Einbürgerungsurkunde gibt es nur eine Ausfertigung und nur dieses gilt. Wer hat die Kopie gefertigt? Damit diese einen gewissen Ersatz des Originals darstellen soll, muss sie m. E. von der Behörde ausgestellt worden sein, welche auch die Original-Einbürgerungsurkunde ausgefertigt hat.

Sinaruna123 
Beitragsersteller
 12.06.2018, 10:56

Die haben gesagt sie können die nicht nochmal ausfertigen und hatten auch nur die Kopie und deshalb haben sie mir eine kopie davon gegeben. Gilt die jz auch oder?

aetnastuermer  12.06.2018, 21:39
@Sinaruna123

Das muss nun das Standesamt entscheiden, welches die Einbürgerungsurkunde von dir fordert.

Selbverständlich ist eine Abschrift bzw. eine Kopie, wenn sie von dem dafür vorgesehenen Amt ausgestellt wurde genauso gültig, wie das Original.

Sinaruna123 
Beitragsersteller
 11.06.2018, 21:20

Die sagten beim amt das sie nicht beglaubigen können ist der trz. Gleichgültig