Einbürgerung möglich mit abgelaufenem Pass?
Hallo, momentan bin ich dabei meine Staatsangehörigkeit zu wechseln. Nun habe ich ein Brief erhalten, worin drin steht, dass ich meine Einbürgerungsurkunde abholen kann. Dazu soll ich meinen Reisepass mitbringen, aber der ist abgelaufen. Meine Frage ist nun ob ich die Urkunde trotz abgelaufenen Pass erhalten werde.
4 Antworten
Nimm ihn einfach mit, Du brauchst keine Verlängerung mehr.
Ist auch egal.
Nimmt ihn einfach mit
Dann wirst du es gleich wissen
Einen Passverlängerung musst beantragt werden und dauert in der Regel 3 Wochen
Wenn er/sie aus seiner/ihrer ursprünglichen Staatsangehörigkeit entlassen wurde, dann kann er/sie keine Verlängerung beantragen.
Termin ist erst in 2-3 wochen
Das sollte gehen.
Du schreibst von einem Wechsel der Staatsangehörigkeit. Wenn du also die deutsche Einbürgerungsurkunde erhalten sollst, dann hast du dich doch sicher aus deiner ursprünglichen Staatsangehörigkeit entlassen lassen.
Folglich kannst du deinen alten Pass nicht mehr verlängern und er wäre sowieso nach der Ausbürgerung ungültig geworden bzw. hätte das Konsulat ihn ungültig gemacht.
Ich habe mich entlassen lassen. Deshalb kann ich auch die Urkunde bekommen. Mein Problem ist jetzt dass ich mir nicht mehr diesen Stress antun möchte und für einen Pass Geld bezahle denn ich nur für 2-3 wochen benutzen werde. Und dass es am Ende rauskommt dass ich einen gültigen brauche
Weil du aus deiner ursprünglichen Staatsangehörigkeit entlassen worden bist, wirst du keinen Pass bekommen bzw. verlängern können. Du darfst nichtmal einen gültigen Pass des Landes, aus wessen Staatsangehörigkeit du entlassen worden bist besitzen.
Weder für Geld, noch kostenfrei.
Ist das aber nicht verboten da es ja gesetzt ist dass man einen Pass hat ?
Wenn du staatenlos bist, dann kannst du in Deutschland einen Reiseausweis für Staatenlose beantragen und ergalten. Dieser gilt dann als dein Ausweisdokument.
Es ist dagegen illegal einen nationalen Pass eines Staates zu besitzen, dem man nicht, oder nicht mehr angehört.
Ich hab mir alles nochmal genau durchgelesen und in dem Brief stand dein dass ich bei den türkischen Behörden die Genehmigung habe die staatsangehörigkeit zu wechseln. Die Entlassung erfolgt erst dann wenn ich die einbürgerungsurkunde erhalten habe. Wie ist es jetzt da mit dem abgelaufenem Pass?
Das ändert die Sache nun doch sehr.
Theoretisch können die deutschen Behörden auf einen gültigen Pass bei der Einbürgerung bestehen und dir wird nichts anderes übrig bleiben, als einen neuen zu beantragen.
Es kann aber auch möglich sein, wenngleich es ziemlich unwahrscheinlich ist, dass sie nochmal ein Auge zudrücken. Frage da am besten selbst nach.
Einfach ausprobieren. Sie wollen vielleicht nur, dass du den Pass abgibst.
Sollte ich denen mal eine Mail schreiben ?
Der Termin ist erst in 2-3 wochen