Einbürgerung abgelehnt wegen? Was tun? HILFE!

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Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

geh mal auf die seite vom auswärtigen amt .de; dort gibt es auch eine seite zu rechtlichen fragen, was deine ja ist. Ansonsten kannst du ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen , wenn da nichts eingetragen ist , kann doch nicht mehr viel passieren. Ausserdem habe ich mal gehört , dass man dieses besagte Führungszeugnis "Bereinigen" lassen kann , mit Bürgen usw. der für dich bürgt , dass du reine weste hast usw. Du weisst ja , wir alle haben unsere Leiche im Keller, gell!?

Tibettaxi  14.09.2011, 09:38

Völliger Blödsinn weil am Thema vorbei aber beste Antwort. Kopfschüttel

Guck mal, ob du gegen die Ablehnung Widerspruch einlegen kannst, wenn ja, dann solltest du das tun.

Das darf so eine Anzeige (wenn sie wirklich nicht berechtigt war) NICHT! Da ist m.E. ein übereifriger Beamter dabei, Ihnen Ihren weiteren Lebensweg zu verbauen aufgrund der türkischen Herkunft. Ein eingestelltes Verfahren ist eingestellt und bleibt es. Ich rate Ihnen, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, auch wenn dies mit Kosten verbunden ist. Solche Entscheidungen MÜSSEN angefochten werden. Und das am besten juristisch so fundiert, dass dieser Beamte klein beigeben muss.

Tibettaxi  14.09.2011, 09:45

Was nützt der Anwalöt wenn das Ganze bis nächstes Jahr gelaufen sein muss ? Nix

Bevor man irgendwelche Tipps zu Dingen gibt von denen man keine Ahnung hat sollte man es lassen (gilt für einige der Antworten).

Er will ne Sonderregelung - dafür gelten auch Sonderbestimmungen (hier völlige unbescholtenheit).

Den weiteren Lebensweg verbauen ? Wie intelligent ist es eine Lebensplanung auf Eventualitäten und/oder eventuelle Möglichkeiten aufzubauen. Wenn für ein bestimmtes Studium ein Auslandssemrester nötig ist sollte ich vorher schauen ob ich die Voraussetzungen erfülle - und nicht hinterher/mitten drin versuchen es gerade zuu biegen.

ungererbad  16.09.2011, 19:19
@Tibettaxi

Dieser Kommentar ist überflüssig wie ein zweiter Kropf. DU hast aber schon einen Tag später Ahnung von ALLEM, gell? Die anderen natürlich NIE.

Tibettaxi  17.09.2011, 19:43
@ungererbad

Deine Antwort ist dumfug.

Ich habe nicht ahnung von allem, sondern von Einbürgerung. Könnte daran liegen das dieses seit 12 Jahren mein Job ist.

Was du mit einem Tag soäter meinst weiss ich nicht. Falls du meinst ich hätte eher Antworten sollen - naja jeder wie er Zeit hat.

Sonst n och Probleme

user822 
Beitragsersteller
 24.09.2011, 13:03
@Tibettaxi

Ich will keine Sonderegelungen. Ich will mein Recht! Laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist das Bulshit, was deine Arbeitskollegen da geleistet haben. Die Begründung für die Ablehnung eines Ermessungsantrags laut dem StaG beruht auf keine gesetzliche Grundlage oder auf sonstige Richtlinien. Das ist eine persönliche Entscheidung vom Bearbeiter. Wenn der mal ein schlechten Tag hatte, hat es halt mich getroffen.

Und du bist so inkompetent und unprofessionell "Tibettaxi". Zumindest für die 12 Jahre, die du ja da verbracht hast, scheint es mit so, als hättest du keine Ahnung. Ich weis nicht was für Probleme du hast, aber man sollte sachlich bleiben. Ich glaube ich habe mich genug über das StaG oder sonstige Gesetze informiert, um sagen zu können, dass ich da bisschen Ahnung habe. Vielleicht sogar mehr wie du.

Wenn ich schon sehe was für Antworten du hier postest, sehe ich dass ich nicht der einzige bin der Probleme mit der Einbürgerung hat. Solange solche Sachbearbeiter wie du arbeiten wird die Integration in Deutschland nicht gefördert.

Achja, wegen meiner Auswahl zum besten Antwort usw... Ich habe mich neu angemeldet um die Frage z stellen. Und da ich mich hier noch nicht auskenne habe ich bisschen rmgespielt und da drauf geklickt!

Tibettaxi  24.09.2011, 22:52
@user822

Du meinst weil du 1 Gesetz liest verstehst du es und hast Ahnung von deutschem Recht ? Na dann viel Spass.

Auch wenn du es wegen deinem 2ten Absatz nicht verdienst sollst du eine Antwort haben.

Bei der gewünschten Regelung handel es sich um eine Ermessensentscheidung. Soweit richtig. Alles weitere ist Müll. Auch die Ausübung des Ermessens unterliegt rechtlichen Grundlagen. Darüber hinaus kommt für die Entscheidende Behörde noch hinzu das es Ausführungsbestimmungen (von Bund und Land) gibt die die Verwaltung binden.

Und darin steht nunmal völlige Unbescholtenheit. Fertig. Dadurch tritt für den Sachbearbeiter eine Ermessensreduktion auf null ein. Das bedeutet er hat KEIN ermessen mehr und muss der Dienstanweisung entsprechend handeln.

Anscheinende hast du dich nicht genug informiert. Dir bleibt nur der widerspruch (wenn in deinem Bundesland noch zulässig) oder/und die Klage. Widerspruch wird nichts bringen, da die vorgeordnete Behörde auch nicht entgegen der Ausführungsbestimmungen handeln kann und darf.

Um Sinn oder unsinn geht es dabei leider erst vor Gericht. Ich persönlich halte die Regelung auch für falsch - wenn einer nix gemacht hat, darf er deswegen auch keine Probleme bekommen.

Dein 2ter Absatz ist mir einfach zu albern. Geh zu einem Anwalt - wenn du nen ehrlichen erwischst der kompetent ist wird er dir dasselbe sagen wie ich wenn nicht könnte es teuer werden.

Was hat es mit der integration zu tun wenn jemand nur zu seinem Vorteil Deutscher werden will so wie du es postest ? Nichts. Dir geht es nicht darum dich zu integriereen sondern nur darum deine falsche studienplanung (weil in deiner situation so wohl nicht machbar) zu korrigieren.

zum letzten Absatz: Wenn mann denn Abitur hat sollte das eine gewisse intelligenz voraussetzen - aber lesen gehört nicht dazu oder? War denn die Antwort richtig oder hilfreich ? Wohl kaum.

user822 
Beitragsersteller
 25.09.2011, 13:09
@Tibettaxi

Ich kann weltweit studieren. OHNE PROBLEME! Ich habe eine Niederlassungserlaubnis. Mir kann nichts passieren. Ich brauche nicht die deutsche Staatsbürgerschaft, um in China zu studieren. Das kann ich auch ohne Probleme mit der türkischen.

Ihre Aussage ist falsch. Die Ermessungsentscheidung beruht auf keinerlei gesetzlichen Grundlagen oder sonstige Richtlinien. Man formuliert das Gesetz um! Das stimmt, aber das eigentliche ist in keinem § vermerkt.

Ich lese nur das Gesetz was ich brauche, mehr brauch ich nicht! Indem Fall reicht es für meinen Fall vollkommen aus.

Wenn Sie mein Widerspruch von 3 Seiten lesen würden, dann würden Sie auch nicht so eine Bemerkung wie : "Was hat es mit der integration zu tun wenn jemand nur zu seinem Vorteil Deutscher werden will so wie du es postest ? Nichts. Dir geht es nicht darum dich zu integriereen" schreiben.

Guten Tag!

Tibettaxi  25.09.2011, 20:41
@user822

Oben im Text zur Frage schreibst du was anderes.

Mit jemandem der keine Ahnung von deutscher rechtssystematik hat kann man über sowas nicht diskutieren. Wenn du die Fakten nicht akzeptieren kannst haste halt Pech gehabt. Meine Aussage ist nicht falsch. Aber das wird der Widerspruch mit anschließender Klage ergeben. Hoffentlich klagst du und gewinnst, dann kann man diese überzogenen Ausführungsbestimmungen endlich in die Tonne kloppen wo sie hingehören.

Eben das ist das Prob der Behörde: neben dem Gesetz gibt es Ausführungsbestimmungen und die sind für Behörde bindend, nicht aber für Gerichte.

Wie bereits erwähnt resultiert diese Einschätzung aus der Frage: Ich werde im Februar für 6 Monate in Shanghai studieren und habe deswegen die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt. Wer sowas als Begründung schreibt darf sich über entsprechende Reaktionen nicht wundern.

Ja, ich meine auch, dass Du einen Anwalt einschalten solltest, und zwar einen Fachanwalt für Ausländerrecht. Namen gibt es bei der Anwaltskammer, Anruf genügt. Der wird, so wie Du die Sache darstellst, Deinen Anspruch auf Einbürgerung durchsetzen, notfalls bei Gericht. Das kann aber Zeit kosten.

Aber, um Himmels willen, warum ist es wichtig, dass die Einbürgerung vor dem Auslandsaufenthalt stattfindet. Willst Du als Araber nach Israel gehen oder als Israeli in ein arabisches Land? Was ist das Problem?

Du solltest beharrlich sein, persönlich zu den jeweiligen Stellen gehen, dich nicht abwimmeln lassen, einen Beleg für den sofort eingestellten Prozess mitbringen und ggf. einen Anwalt zur Rate ziehen.