Einbürgerung für ausländische Studenten?
Hallo, ich lebe seit 2007 in Deutschland und ich bin Studentin.
2017 Sommer habe ich geheiratet ( mein Mann ist deutsch) . Wir arbeiten und haben jeweils Brutto Einkommen 1900€ .
Ich habe nach § 28 abs.1 Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre.
Wann darfich einbürgern ?
Vielen Dank im Voraus
3 Antworten
Wenn Du mit einem Deutschen verheiratet bist, kannst Du nach 3 Jahren Ehe einen Einbürgerungsantrag stellen. Auf die Einbürgerung hast Du dann noch keinen Anspruch, sie wird aber gewährt, wenn nichts dagegen spricht. Einen Anspruch hast Du erst nach 8 Jahren Aufenthalt, in bestimmten Fällen auch schon nach 7 oder 6 Jahren.
Ein Blick ins Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung.
Staatsangehörigkeitsgesetz
§ 9
(1) Ehegatten oder Lebenspartner Deutscher sollen unter den Voraussetzungen des § 8 eingebürgert werden, wenn
- sie ihre bisherige Staatsangehörigkeit verlieren oder aufgeben oder ein Grund für die Hinnahme von Mehrstaatigkeit nach Maßgabe von § 12 vorliegt und
- gewährleistet ist, daß sie sich in die deutschen Lebensverhältnisse einordnen,
es sei denn, daß sie nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 und Abs. 4) und keinen Ausnahmegrund nach § 10 Abs. 6 erfüllen.
Wenn Ihr (Du und Dein Mann) beide studiert, sollte man meinen, dass Ihr Euch die notwendigen Informationen selbst zusammengooglen könnt, oder?
So lange du kein unbefristete Aufenthaltserlaubnis hast wird das schwierig Hier mehr Infos:
http://www.bundesauslaenderbeauftragte.de/einbuergerung.html
Falsch, mit einen befristetem Aufenthaltsrecht kann man ebenfalls eingebürgert werden.
Nach 5 Jahren Ehe, also nach noch 4 Jahren (stellst du den Antrag, und das kann dann noch bis zu 2 Jahre dauern).