Ist eine Wartezeit von über 11 bis 12 Monaten für ein Einbürgerungsantrag zulässig?

1 Antwort

Solche langen Bearbeitungszeiten gab es auch schon vor Corona und ja das ist absolut zulässig. Es wird in der Reihenfolge abgearbeitet, wie die Anträge reingekommen sind. Es gibt kein Recht auf "schnellere Bearbeitung".

Mir wäre kein Fall bekannt, bei welchem man innerhalb von 3 Monaten ab Vorlage der Unterlagen eingebürgert worden ist...Regelzeit in meinem Umfeld war immer ein Jahr, obwohl die Fälle "glasklar" waren.

Ansonsten lass ich mich natürlich aber auch gerne überraschen, wie du auf diese 3 Monate kommst (also wo die herkommen). Nur weils mir nicht bekannt ist, heißt es ja nicht, dass du damit nicht Recht haben könntest ;) (wobei du dir das Recht dann einklagen müsstest und da vergehen nochmal 2 Jahre Minimum)

muxall3n 
Beitragsersteller
 24.04.2022, 15:46

Die Schreiben aber auch Online, dass nur Nicht-EU Bürger davon betroffen sind. Ich finde es sehr Diskriminierend!

muxall3n 
Beitragsersteller
 24.04.2022, 15:41

Verwaltungsrecht (§ 75 VwGO) sagt das die Anträge in einer angemessenen Zeit bearbeitet werden müssen. Im Verwaltungsrecht 3 Monate. Nach den 3 Monaten kann man eine Untätigkeitsklage einreichen.

AnglerAut  24.04.2022, 15:40

§ 75 VwGO - [Untätigkeitsklage] - dejure.org

Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs oder seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts erhoben werden

Allerdings gibt es in dem Fall ja eine Begründung. Die 3 Monate kommen jedenfalls aus dieser Regelung.

muxall3n 
Beitragsersteller
 24.04.2022, 15:43
@AnglerAut

Die Frage ist ist die Corona Pandemie Grund genug dafür? Im Ausländerecht wird ja oft wegen langen Berarbeitungszeiten geklagt. Viele Anwälte sagen, dass Corona und Personalengpässe nicht zulässig sind für lange Berarbeitungszeiten.