Ist eine Wartezeit von über 11 bis 12 Monaten für ein Einbürgerungsantrag zulässig?
Hallo,
mir wurde vom Regierungspräsidium mitgeteilt, dass mein Antrag erst mit Verzögerung von 11 bis 12 Monaten bearbeitet werden kann. Alle Unterlagen liegen vollständig dort. Der Grund für die Verzögerung sei die Corona Pandemie. Soweit ich weiß, müssen Behörden über ein Antrag in der Regel innerhalb von 3 Monaten entscheiden. Ausnahme bei fehlenden Unterlagen oder ähnlichem. Ist das überhaupt zulässig wegen der Corona Pandemie so lange Berarbeitungszeiten zu haben?
1 Antwort
Solche langen Bearbeitungszeiten gab es auch schon vor Corona und ja das ist absolut zulässig. Es wird in der Reihenfolge abgearbeitet, wie die Anträge reingekommen sind. Es gibt kein Recht auf "schnellere Bearbeitung".
Mir wäre kein Fall bekannt, bei welchem man innerhalb von 3 Monaten ab Vorlage der Unterlagen eingebürgert worden ist...Regelzeit in meinem Umfeld war immer ein Jahr, obwohl die Fälle "glasklar" waren.
Ansonsten lass ich mich natürlich aber auch gerne überraschen, wie du auf diese 3 Monate kommst (also wo die herkommen). Nur weils mir nicht bekannt ist, heißt es ja nicht, dass du damit nicht Recht haben könntest ;) (wobei du dir das Recht dann einklagen müsstest und da vergehen nochmal 2 Jahre Minimum)
Die Schreiben aber auch Online, dass nur Nicht-EU Bürger davon betroffen sind. Ich finde es sehr Diskriminierend!
Verwaltungsrecht (§ 75 VwGO) sagt das die Anträge in einer angemessenen Zeit bearbeitet werden müssen. Im Verwaltungsrecht 3 Monate. Nach den 3 Monaten kann man eine Untätigkeitsklage einreichen.
Die Frage ist ist die Corona Pandemie Grund genug dafür? Im Ausländerecht wird ja oft wegen langen Berarbeitungszeiten geklagt. Viele Anwälte sagen, dass Corona und Personalengpässe nicht zulässig sind für lange Berarbeitungszeiten.
§ 75 VwGO - [Untätigkeitsklage] - dejure.org
Allerdings gibt es in dem Fall ja eine Begründung. Die 3 Monate kommen jedenfalls aus dieser Regelung.