Einbürgerung alleinerziehende verwitwete Mutter?
- Für eine Einbürgerung muss die Person Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten gem. § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StAG,
ABER: Eine alleinerziehende Mutter von 4 Kindern, lebt seit 6 Jahren in Deutschland, geht 30 Std arbeiten, arbeitet ehrenamtlich für die Caritas, muss Sie auch alles alleine bestreiten können ? Oder darf Kinder- und Wohngeld bezogen werden ?
Anders ist es ja einfach nicht machbar !
1 Antwort
Kindergeld ist keine Sozialhilfe, zählt also nicht dazu.
Bein Wohngeld kommt es darauf an, ob absehbar ist, dass sie das künftig nicht mehr braucht. Ist das nicht absehbar, ist das ein Grund, den Antrag abzulehnen.
Und natürlich ist es ohne Wohngeld machbar. Schaffen viele andere Menschen schließlich auch. Der deutsche Staat sagt halt, dass es die Staatsbürgerschaft nur dann gibt, wenn man ihm nicht auf der Tasche liegt. Find ich völlig verständlich, und sehr viele andere Länder dieser Welt sind da deutlich strenger.