Einbürgernlassen trotz jugendstraftat?
Hallo wir in der frage oben schon erwähnt würde ich mich gerne in Deutschland einbürgern lassen. Ich habe als jugendliche (minderjährige) ein Diebstahl beganen (vor fast 4Jahren) für die ich Sozialstunden ableisten müsste. Ich war jetzt bei der Einbürgerungsstelle und habe als volljährige den Antrag abgegeben. In meinem Führungszeugnis ist diese Straftat nicht eingetragen weil es meine 1ste und letzte war. Jetzt ist meine Frage ob wegen sowas meine einbürgerung abgelehnt wird oder ob ich noch länger warten müsste bis diese Diebstahl sache komplett verschwinden. Nebenbei noch musste ich für meine Arbeit ein erweitertes Führungszeugnis beantragen, wird diese Jugendstraftat auch auf dem Zeugnis bekanntlich gemacht oder bleibt sie weiterhin im Hintergrund. Ich bereue diese tat so sehr und ich weiß nicht es war einfach ein Gruppenzwang und ein blöder Fehler den ich niewieder machen würde...
Vielen Dank schonmal im vorraus!
6 Antworten
Bei der Einbürgerung kommt es darauf an, ob du mit der deutschen Gesellschaft und ihrer Kultur vertraut bist und ob du gewillt bist, ein fester Bestandteil dieser Gesellschaft zu werden.
Eine Jugndsünde sollte da nicht hinderlich sein. Schließlich warst du kein Intensivstraftäter und Unsinn machen manche Jugendliche auch mit deutscher Staatsbürgerschaft.
Deinen Antrag hast du ja schon abgegeben. Von daher kannst du jetzt eh nur auf den Bescheid warten. Das wird schon gut gehen.
Wenn du für deine Arbeit ein erweitertes Führungszeugnis brauchst (wie z.B. bei Tätigkeiten in der Pflege oder als Erzieher), dann deshalb, weil man dort sichergehen muss, dass du keine Straftaten mit sexuellem Hintergrund begangen hast.
Problematischer ist eher die Grammatik und Rechtschreibung bei dir.
Nur weil es nicht in deinem Führungszeugnis steht, heißt es nicht, dass es nirgends vermerkt ist. Die Ausländerbehörde schickt Anfragen zwecks Prüfung während des Einbürgerungsverfahrens, u. a. auch für strafrechtliche Vergehen, die man mittlerweile hinter sich haben könnte. Es wird konkretisiert, ab welchem Strafmaß eine Einbürgerung unmöglich ist (Tagessätze, Freiheitsentzug, ...). Dies kannst du leicht ergoogeln. Da der Diebstahl noch nicht mal auf dem Führungszeugnis steht, gehe ich davon aus, dass das kein Problem darstellen sollte. Erkundige dich bei der Ausländerbehörde am Besten. Sei dabei ehrlich, da die so oder so alles herausfinden. Wenn die meinen, dass eine Einbürgerung unmöglich ist, dann brauchst du schon mal den Antrag nicht zu stellen und würdest somit Geld sparen.
Nur weil man hier geboren ist, hat das nichts zu bedeuten. Es leben Menschen seit 20-30 Jahren in Deutschland und kriegen keinen Small Talk hin.
Wie schon dein Username sagt: mimimii ;-)
Na ja, wenn Orthografie und Grammatik staatsbürgerliche Grundtugenden wären, müsste man so manchen Deutschen ausbürgern.
Was ist an meiner Rechtschreibung und Grammatik bitte nicht korrekt? Sind wir hier in einem Deutsch-Examen oder was ? Ich wette ich habe einen weitaus höheren Abschluss als du erreicht und habe besseres zutun als täglich Fragen zu suchen wo die Grammatik inkorrekt ist und die ich dann unbedingt kritisieren muss. Außerdem brauch ich keine Prüfung abzulegen weil ich hier geboren, aufgewachsen bin und studiere&arbeite.
nein wieso sollte sie deswegen angelehnt werden. Ein teil der Geburtsdeutschen begeht auch Straftaten. Die Straftat wird auch nicht im erweiterten auftauchen.
Im gegensatz zu den anderen antworten verurteilst du mich nicht deshalb der Mut :)
Wieso Mut, du hast Mist gebaut, du bist dafür gerade gestanden. Alles gut.
ein Diebstahl beganen (vor fast 4Jahren) für die ich Sozialstunden ableisten müsste
Somit wurde das Verfahren eingestellt, du also nicht verurteilt. Kein Problem, steht in keinem Führungszeugnis oder ähnlichem.
na positiv ist es bestimmt nicht aber sollte trotzdem kein Grund sein
Wenigstens jemand der etwas Mut macht, danke :)