Falschangaben, Eheman, Ausländerbehörde, Anzeige erstatten?
Hallo,
ich habe 2017 geheiratet, es zwar nicht aus Schein, aber wir haben nie zusammengelebt, und haben uns vll. 6-7 mal getroffen, aber haben nie zusammengelebt.
Mein Ehemann hat dadurch den Aufenthaltstitel erhalten, ich habe 2019 einen Scheidungsantrag gestellt. Seit einem Monat bin ich geschieden. Ich habe seit einigen Monaten gemerkt, dass er mich psychisch einfach fertig gemacht hat, und nur die Aufenthaltserlaubnis wollte.
Danach habe ich der Ausländerbehörde geschrieben, dass wir falsche Angaben gemacht haben und wir nie zusammengelebt haben . Die Ausländerbehörde hat mir geraten eine Selbstanzeige zu machen.Nach Absprache mit dem Anwalt habe ich es nicht gemacht. Das war im Dezember, jetzt haben wir ja März und ich habe immer noch nichts bekommen von der Polizei oder von der Ausländerbehörde.
Ich weiß ich werdet jetzt sagen dass das was ich mache oder gemacht habe menschlich sehr schwach ist, aber anders kann ich mich nicht beruhigen, und das ist ja blöd dass er durch mir den Aufenthalt bekommen hat. Ich weiß dass ich dadurch auch Strafe erhalte, aber soll ich eine Selbstanzeige erstatten, oder denkt ihr dass da sowieso etwas von der Polizei kommen wird?
4 Antworten
Du bist definitiv eine Scheinehe eingegangen. Ich persönlich könnte mit so einem schlechten Gewissen nicht leben - aber, jeder wie er will.
Also meinen Sie ich soll Selbstanzeige erstatten? Ich habe es ja schon der Ausländerbehörde gesagt, die haben gesagt, dass ich Selbstanzeige erstatten soll. Da ich es nicht gemacht habe, müsste ja eigentlich von denen eine Anzeige kommen oder? Das war im Dezember, jetzt haben wir März? Und ich habe immer noch nichts erhalten
Eine Behörde kann immer nur dann tätig werden, wenn aus ausreichend Beweise oder Verdachtsmomente gibt.
In Deinem Fall hast Du der Behörde zwar einen Hinweis gegeben, aber der Hinweis reicht mangels Beweisen nicht aus. Dementsprechend wird die Polizei erst gar nicht zu den Ermittlungen eingeschaltet.
Die Behörde kann erst dann tätig werden, wenn Deine Selbstanzeige vorliegt.
Was ich aber jetzt schon rate, dass mit der Behörde der Personenschutz abgesprochen wird. Der Ehebetrüger wird dies nicht einfach so hinnehmen. Dementsprechend kann eine Selbstanzeige nur in Verbindung mit der Polizei erfolgen. Dem "Scheinehemann" droht neben einem Strafverfahren die Ausweisung. Mit Hilfe eines Anwalts kann sich dies über mehrere Jahre ziehen. Ein Zeitraum in dem Ausreichend Möglichkeit gegeben ist, dass diese Person gegen Dich vorgehen kann.
Ich habe der Behörde alles detailliert geschildert .
Der Anwalt ist bescheuert. Den würde ich als erstes mal wechseln. Wenn man eine Selbstanzeige macht, dann kann man diese mit einer Straffreihheit verbinden, indem man sich selbst als Zeuge der Justiz vorschlägt.
Mit dem "Vorgehen" meine ich, dass hier natürlich die Gefahr besteht, dass man Dich mit gewaltätigen Einflüssen von der Zeugenaussage abbringen möchte.
Denken Sie dass ihm der Aufenthalt entzogen wird obwohl er arbeitet und Zeit vergangen ist. Wir haben 2017 geheiratet da hat er den Aufenthalt erhalten, und der wurde auch verlängert 2019. ? Denken Sie dass es ihm entzogen wird
Oder entzogen werden kann?
Und da ich ja keine Anzeige erstattet habe, warum habe ich nichts bekommen? Als die Ausländerbehörde zu mir gesagt hat, dass ich Anzeige erstatten soll war es Dezember. Jetzt ist es ja schon März
Alle hier erlangten Rechte erfolgten Aufgrund falscher Tatsachen. Das ist Betrug. Der Mann fliegt raus.
Du hast deshalb nichts bekommen weil Du untätig geblieben bist. Du hast keine Selbstanzeige gemacht. Deshalb kann die Behörde auch nicht weiter arbeiten.
Ich bekomme ja auch eine Strafe, ich bin schon vorbestraft wegen Schwarzfahren, denken Sie ich komme ins Gefängnis?
Aber die Behörde hatte mir gesagt "Bevor ich es erwäge Anzeige zu erstatten, bitte ich Sie eine Selbstanzeige zu erstatten" ich habe sie nicht erstattet, aber warum sie auch nicht?
Es erfolgt keine Strafe wenn die Selbstanzeige mit einer strafbefreienden Zeugenregelung verbunden ist.
Habe ich doch gesagt. Solange die Behörde kein Indiz wie eine Selbstanzeige vorliegen hat, kann sie nicht tätig werden.
Vielleicht hat die Fragestellerin ja an eine Heirat aus Zuneigung geglaubt. Man kann sich vorstellen, dass Männer oder Frauen die hier Aufenthalt suchen sehr überzeugend sein können.
Als sie merkte, was wirklich los war, war es zu spät und immerhin hat sie jetzt ja die Konsequenzen gezogen.
Ich rate Dir zwar unbedingt die Wahrheit zu sagen, aber so wie ich es gechrieben habe. 😉
Denken Sie dass ihm der Aufenthalt zurückgezogen wird , obwohl er arbeitet ?
Ja, das denke ich. Was sagt denn der Anwalt?
warum die 3. Frage diesbezgl.?
erstatte Selbstanzeige und die Mühlen fangen langsam an zu mahlen.
Was letztendlich auch für dich dabei rauskommt, bleibt abzuwarten.
Also denken Sie nicht das da noch was kommt von der ausländerbehörde
Was meinen Sie mit gegen dich Vorgehen ? Soll ich eine Anzeige erstatten ? Mein Anwalt hat abgeraten, und gesagt dass ich eine Anzeige bekomme , aber es ist ja schon März ?