Einbruch auch, wenn die Tür einfach zu öffnen ist?
Hallo,
wir wurden gerade von einem "Freund" besucht, der behauptet hat, dass die Tür auf war. Er ist schon zum zweiten Mal in unser Haus eingedrungen. Beim ersten Mal konnte ich nicht nachvollziehen, ob die Tür wirklich einfach nur offen war oder ob er sie geöffnet hat. Dieses Mal habe ich es aber eindeutig gehört. Die sind mit mindestens drei Leuten hier eingedrungen, indem sie sehr kräftig die Tür aufgestoßen haben. Ohne Hilfsmittel zwar, allerdings mit körperlicher Gewalt, auch wenn die Tür einfach nachgibt. Wir werden dies morgen natürlich sofort unserem Vermieter melden, damit da eine neue Tür reinkommt.
Wir möchten nur auf Nummer sicher gehen und fragen, ob dies rechtlich gesehen nun ein Einbruch war oder wir selbst schuld sind.
Vielen Dank für eure Hilfe!
9 Antworten
türe aufbrechen (egal ob mit oder ohne werkzeug) einbruch
einfach in ein offenes haus rein laufen -> hausfriedensbruch
danke :) und sorry weiß nicht wie das im belgischem recht ist aber wahrscheinlich ähnlich
Es handelt sich dabei, sofern nichts entwendet wurde, um Hausfriedensbruch nach §123 StGB.
Dabei handelt es sich um ein Antragsdelikt. Das heißt, es wird nur verfolgt und geahndet, wenn es angezeigt wird.
Und genau das kannst Du tun: Anzeige erstatten!
Vielen vielen Dank für die schnellen Antworten!
Ich habe noch zwei wichtige Dinge vergessen scheint mir, auch wenn die Antworten trotzdem bereits sehr hilfreich sind, da ich denke, dass der Unterschied da nicht sooo riesig ist, aber nur um sicherzugehen:
- Wir befinden uns hier in Belgien, also gilt belgisches Recht.
- Er wollte mit uns Party machen und nichts klauen (das ist auch das einzige, was ich ihm glaube).
Ruf die Polizei, wenn jemand sich gegen deinen Willen Zutritt zu deiner Wohnung verschafft, die können dann feststellen, ob das strafbar ist, oder nicht.
Egal, ruft beim nächsten Mal bitte sofort die Polizei per Notruf.
Vielen vielen Dank für die schnellen Antworten!
Ich habe noch zwei wichtige Dinge vergessen scheint mir, auch wenn die Antworten trotzdem bereits sehr hilfreich sind, da ich denke, dass der Unterschied da nicht sooo riesig ist, aber nur um sicherzugehen:
- Wir befinden uns hier in Belgien, also gilt belgisches Recht.
- Er wollte mit uns Party machen und nichts klauen (das ist auch das einzige, was ich ihm glaube).
Es wurde Gewalt angewendet . Dabei ist es unerheblich in welcher Stärke. Somit liegt ein Hausfriedensbruch vor . Das ist strafbar
Vielen vielen Dank für die schnellen Antworten!
Ich habe noch zwei wichtige Dinge vergessen scheint mir, auch wenn die Antworten trotzdem bereits sehr hilfreich sind, da ich denke, dass der Unterschied da nicht sooo riesig ist, aber nur um sicherzugehen:
- Wir befinden uns hier in Belgien, also gilt belgisches Recht.
- Er wollte mit uns Party machen und nichts klauen (das ist auch das einzige, was ich ihm glaube).
Vielen vielen Dank für die schnellen Antworten!
Ich habe noch zwei wichtige Dinge vergessen scheint mir, auch wenn die Antworten trotzdem bereits sehr hilfreich sind, da ich denke, dass der Unterschied da nicht sooo riesig ist, aber nur um sicherzugehen: