Einbruch auch, wenn die Tür einfach zu öffnen ist?

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

türe aufbrechen (egal ob mit oder ohne werkzeug) einbruch

einfach in ein offenes haus rein laufen -> hausfriedensbruch

DarkApe 
Beitragsersteller
 08.08.2013, 12:25

Vielen vielen Dank für die schnellen Antworten!

Ich habe noch zwei wichtige Dinge vergessen scheint mir, auch wenn die Antworten trotzdem bereits sehr hilfreich sind, da ich denke, dass der Unterschied da nicht sooo riesig ist, aber nur um sicherzugehen:

  • Wir befinden uns hier in Belgien, also gilt belgisches Recht.
  • Er wollte mit uns Party machen und nichts klauen (das ist auch das einzige, was ich ihm glaube).
Torbix3  14.08.2013, 01:40
@DarkApe

danke :) und sorry weiß nicht wie das im belgischem recht ist aber wahrscheinlich ähnlich

Es handelt sich dabei, sofern nichts entwendet wurde, um Hausfriedensbruch nach §123 StGB.

Dabei handelt es sich um ein Antragsdelikt. Das heißt, es wird nur verfolgt und geahndet, wenn es angezeigt wird.

Und genau das kannst Du tun: Anzeige erstatten!

DarkApe 
Beitragsersteller
 08.08.2013, 12:22

Vielen vielen Dank für die schnellen Antworten!

Ich habe noch zwei wichtige Dinge vergessen scheint mir, auch wenn die Antworten trotzdem bereits sehr hilfreich sind, da ich denke, dass der Unterschied da nicht sooo riesig ist, aber nur um sicherzugehen:

  • Wir befinden uns hier in Belgien, also gilt belgisches Recht.
  • Er wollte mit uns Party machen und nichts klauen (das ist auch das einzige, was ich ihm glaube).

Ruf die Polizei, wenn jemand sich gegen deinen Willen Zutritt zu deiner Wohnung verschafft, die können dann feststellen, ob das strafbar ist, oder nicht.

Egal, ruft beim nächsten Mal bitte sofort die Polizei per Notruf.

DarkApe 
Beitragsersteller
 08.08.2013, 12:25

Vielen vielen Dank für die schnellen Antworten!

Ich habe noch zwei wichtige Dinge vergessen scheint mir, auch wenn die Antworten trotzdem bereits sehr hilfreich sind, da ich denke, dass der Unterschied da nicht sooo riesig ist, aber nur um sicherzugehen:

  • Wir befinden uns hier in Belgien, also gilt belgisches Recht.
  • Er wollte mit uns Party machen und nichts klauen (das ist auch das einzige, was ich ihm glaube).

Es wurde Gewalt angewendet . Dabei ist es unerheblich in welcher Stärke. Somit liegt ein Hausfriedensbruch vor . Das ist strafbar

DarkApe 
Beitragsersteller
 08.08.2013, 12:24

Vielen vielen Dank für die schnellen Antworten!

Ich habe noch zwei wichtige Dinge vergessen scheint mir, auch wenn die Antworten trotzdem bereits sehr hilfreich sind, da ich denke, dass der Unterschied da nicht sooo riesig ist, aber nur um sicherzugehen:

  • Wir befinden uns hier in Belgien, also gilt belgisches Recht.
  • Er wollte mit uns Party machen und nichts klauen (das ist auch das einzige, was ich ihm glaube).