Sind Videos vor Gericht verwertbar?
Angenommen unsere Überwachungskamera an der Eingangstreppe würde klar und deutlich filmen, wie ein Einbrecher die Tür aufhebelt. Kann dies vor Gericht verwertet werden?
Im Internet hört man manchmal dass so etwas nicht verwertbar ist. Stimmt das?
4 Antworten
Letztendlich entscheidet der Richter, ob eine Videoaufzeichnung Beweiskraft erlangt. Mindestens also der Richter wird die Aufnahme in Augenschein nehmen. Und er wäre schlecht beraten, wenn der Fall mit dem Video eindeutig geklärt wäre, er es aber nicht zulässt. Kein Richter möchte, dass sein Urteil in der Berufung kassiert wird.
Nicht jeder Rechtsverstoß bei Gewinnung eines Beweises führt dazu, dass der Beweis nicht verwertet werden kann. Letzteres ist im Strafprozess eher die Ausnahme. Da wöre der Beweis in diesem Fall wahrscheinlich zulässig. Im Zivilprozess mag es anders sein.
Sofern die Kamera ordnungsmäßig angebracht wurde und nur das private Grundstück filmt, ist das natürlich verwertbar. Ansonsten wären die Kameras ja sinnbefreit.
Nein. Die Straße darf nicht gefilmt werden.
Aber ist bei uns schir unmöglich keine Straße einzufangen
Dazu eine kleine Geschichte. Meine Überwachungsanlage filmt (eine der Cams) die Einfahrt, und die davorliegende Straße. Im Frühjahr klingelt die Polizei, und bittet um Hilfe bei den Ermittlungen nach einem Diebstahl, bei dem ein kleiner LKW als Transportmittel genutzt und deshalb gesucht wurde. Kein Wort darüber, dass die Aufnahme nicht legal war. Es ging nur darum, ob das gesuchte Fahrzeug bei mir vorbeigefahren ist. Dieses Video wäre Beweis geworden, niemand hätte es interessiert, dass die Straße eigentlich nicht gefilmt werden dürfe.
Die Polizei bekam eine SD-Karte mit dem aufgezeichneten Zeitraum. Ob die Aufnahme geholfen hat, entzieht sich meiner Kenntnis.
Hängt vom Gericht ab.
Sie filmt die Eingangstreppe, unseren Vorgarten und ein kleines Bisschen Straße. Geht das?