Welche strafe bei einbruch jugendlich?
Hallo ich habe vor paar tagen mit 3 freunden eine wohnungs tür aufgebrochen darauf hinn sind wir für ne minute in die wohnung gegangen und wieder raus haben aber nix geklaut im treppen haus war schon die polizei sie haben uns mitgenommen . Jz zu meiner frage was für eine strafe kann ich jz bekommen ich bin 15 und war schon mal vor gericht wegen iligalen waffen besitz habe dafür 80 sozialstunden bekommen . Danke schon mal im vorraus.
3 Antworten
Fragen nach dem möglichen Strafmaß sind immer nur schwer zu beantworten. Dies gilt insbesondere im Jugendstrafrecht.
Man wird Dir wohl einen versuchten gemeinschaftlichen Wohnungseinbruch gem. § 244 Abs. 1 StGB in Tateinheit mit einer Sachbeschädigung gem. § 303 StGB vorwerfen. Je nach genauem Ablauf kann es allerdings sein, dass es nur bezüglich der Sachbeschädigung tatsächlich zu einer Verurteilung kommt (Rücktritt, § 24 StGB).
Unabhängig davon ob es wegen einer oder wegen beider Taten zu einer Verurteilung kommt sollte aber Folgendes gelten:
Die zu erwartende Strafe liegt auf jeden Fall (deutlich) über den 80 Sozialstunden. Werden beide Taten verurteilt kann es auch gut sein, dass Du mal für ein Wochenende (oder auch länger) Jugendarrest bekommst.
Im Hinblick auf die weitere Vorgehensweise verweise ich gerne auf die Antwort von alarm67.
Ist mit vom Richter und von Deinem Anwalt abhängig!
Von Sozialstunden bis hin zum Jugendarrest ist alles möglich.
Was auf jeden Fall hilfreich ist:
1. Den Besitzer/Mieter aufsuchen und sich ERNSTHAFT entschuldigen, nehme aber mind. einen Elternteil mit
2. Schadenswiedergutmachung, also möglichst schnell alles bezahlen
Und ganz wichtig: Egal was für eine Strafe ausgesprochen wird, die Chancen stehen derzeit noch gut, dass das weder im Bundeszentralregister noch im Führungszeugnis stehen wird! Erzieherische Strafen kommen lediglich in die Jugendakte, worauf so gut wie keiner Zugriff hat!!! Das ist wichtig für Deine Zukunft!
Und höre mit dem Mist auf!!! Du verbaust Dir alles!!!
Danke für die antwort brauche ich einen anwalt ?
ich weiß es jetzt nicht genau aber hoffe trotzdem mal das es hilfreich ist und zwar denk ich das du weitere sozialstunden bekommst n eintrag in die strafakte und vermutlich eine geldstrafe wegen sachbeschädigung
lg und viel glück das es nich so garstig wird
Im Jugendstrafrecht gibt es keine Geldstrafen!
ich hoffs auch für dich is garstig sowas pass halt nächstes mal besser auf;D
Danke für die schnelle antwort hoffe es wird kein knast geben