warum zahlt die Versicherung nicht, wenn...
... bei einem Einbruch die Tür zwar zu, aber nicht abgeschlossen war?
8 Antworten
Grundsätzlich steht in keinem Versicherungsvertrag, dass eine Tür verriegelt sein muß. Aber ein wichtiger Indiz für einen EInbruch sind EInbruchspuren. Wenn die fehlen, ist der Einbruch nicht nachgewiesen. Außerdem kann der Versicherer wegen grober Fahrlässigkeit ablehnen, wenn dadurch der Einbruch erleichtert wurde. Heißt: wenn die Einbrecher durch die unverschlossene Tür eingedrungen sind, hast Du schlechte Karten, wenn die Tür aber keine Rolle gespielt hat, weil sie z.B. übers Fenster eingedrungen sind, muß der Versicherer trotzdem zahlen
Weil das genau so gehandelt wird wenn man sein Fahrrad auf Privat grund nicht abschliesst, es aber trotzdem geklaut wird. Auf der einen Seite ist es Diebstal aber auf der anderen Fahrlässigkeit darauf einzugehen, dass es geklaut wird. Die Versicherungen sind auch nicht dumm. Die können es nur nicht unterscheiden, ob jemand nun wirklich vergessen hat abzuschliessen oder ob der Kumpel das Rad mitgenommen hat ums für dich zu verscherbeln damit ihr halbe halbe machen könnt.
Ganz einfach. Die Versicherung zahlt nur dann, wenn Einbrecher gewaltsam in die Wohnung/ins Haus eingedrungen sind. Wenn du jedoch die Terassentür offen stehen lässt bzw. die Haustür nicht abschließt (und hier kein Knauf sondern ein Griff an der Außenseite ist) haben die Einbrecher automatisch ein leichtes Spiel in die Wohnung/ins Haus reinzukommen. Genauso bei Fenstern. Wenn diese aufgehebelt wurden, zahlt die Versicherung, standen sie offen wird die Versicherung ablehnen ;)
Ja, das war nur als Beispiel um zu verdeutlichen, dass es dann fast eine Einladung für Einbrecher wäre. Natürlich sind auch nicht abgeschlossene Haustüren mit Knauf leicht zu öffnen. Da reicht meist schon eine Kreditkarte oder ähnliches.
Nicht abgeschlossene Türen und Fenster bei Abwesenheit des Bewohners werden meist als fahrlässiges Verhalten behandelt.
kann mir jemand diesen scheckkartentrick erklären?
Steht im Vertrag...richtet sich nach dem VDS...dem Verband der Versicherungen...dort ist festgelegt, welche Rechte und Pflichten die Parteien haben. Wenn Sie dagegen verstossen, behält sich die Versicherung vor, nicht zu zahlen. DARUM
weil diese dann nicht abgeschlossen war und somit für die versicherung nicht zu
ist wie bei autotür nicht abgeschlossen aber zu .....
ja, schon klar, aber WARUM ?
Meinst du mit griff Klinke? Ich meinte, wenn man von außen nicht reinkann, wenn die Tür einfach nur zugezogen ist. Sry, wenn das nicht so rauskommt.