Darf man in einem Notfall die Haustür eines Nachbarn eintreten?
Ich habe gestern einen Arbeitskollegen im Krankenhaus besucht, der in seiner eigenen Wohnung einen Notfall erlitten hat (geplatztes aneurysma) , und sich nicht mehr wirklich bewegen konnte, ausser mit dem Fuß gegen eine Tür zu treten.
Das hat zum Glück der Nachbar gehört, hat sich aber nicht getraut, die Tür einzutreten, da er der Meinung war, das darf er nicht. Obwohl mein Arbeitskollege geschrien hat, trete die Tür ein, da er sich immer weniger bewegen konnte.
Der Nachbar hat dann die Polizei gerufen, und die waren ( mit der Feuerwehr) ( zum Glück für meinen Arbeitskollegen) auch schnell vor Ort.
Die Polizei meinte, das der Nachbar sich richtig verhalten hat, da er, aus versicherungstechnischen Gründen, mit dem Eintreten der Tür einen Einbruch begangen hätte.
Aber darf das sein? Das man bei einem Notfall die Tür nicht eintreten darf? Bei vielen Notfällen geht es doch manchmal um Sekunden/Minuten?
Warum ist das Gesetz so? ( Ich bin etwas erschrocken!!)
67 Antworten
Wenn es um das Leben eines Menschen geht, würde ich jederzeit eine Tür eintreten. In dem Moment ist das Leben eines Menschen wichtiger als eine Tür.Die kann ersetzt werden ein Menschenleben nie.
jeder vernünftige richter würde da nicht urteilen.. aber so wie die mich hassen dürfte ich nichtmal jemanden am hosenbein ziehen wenn ich halbtot-geballert am boden liege -.-
ein gedankenstern, für deine meinung, lieber jimpo!! LG und DH!!
Die rechtliche Seite ist ja schon geklärt ! (Gemäß §34 StGB hätte er gedurft)
aber ich muß dir ganz ehrlich sagen, das es ja nicht unbedingt ein Glück sein muß, wenn der Nachbar dich zwar hört, ihm aber die Traute fehlt sofort (!) etwas zu unternehmen. Oft zählt ja in solchen Notfällen jede Minute und kann den Unterschied ausmachen, der zwischen Leben und Tod entscheidet.
Wobei man einräumen muß, das es natürlich klug und richtig war, zuerst die Feuerwehr/Rettung zu verständigen. Denn man weiß ja nicht was drinnen passiert ist und welche Art von Hilfe der Rufende braucht. Dh. die Diagnose eines Arztes und professionelle Erste - Hilfe - Maßnahmen sind durch uns selbst nicht immer zu gewährleisten. Aber direkt danach - und gerade wenn drinnen jemand um Hilfe ruft - hätte mich wohl nichts und niemand daran hindern können, mir Zutritt zu verschaffen. Wenn ich selbst zu schwach für die Tür wäre (was ja auch bei dem Nachbarn der Fall gewesen sein könnte) hätte ich mir umgehend männliche Verstärkung geholt. Ich bin mir sicher unter diesen Umständen, würden die meisten Männer auch nicht lange fackeln..und ein solcher Sonderfall rechtfertigt jede eingeschlagene Fenster oder eingetretene Tür !
Zum Glück ist nun aber alles nochmal glimpflich verlaufen. Dein Arbeitskollege ist auf dem Weg der Besserung! Und das ist doch die Hauptsache :-)
Ich finde deine Frage insofern gut, weil sie jeden Einzelnden der deine Frage liest, zu der Überlegung veranlasst - Was hätte ich getan? - Hätte ich in so einem Notfall noch rational und moralisch richtig entschieden? - In welcher Reihenfolge hätte ich gehandelt und wovon hätte der Betroffene den größten Nutzen gehabt? ...
Darüber einmal etwas intensiver nachzudenken, kann uns auch die Angst davor nehmen, etwas Falsches zu tun!
LG IID
Gute Antwort!! DH!
Völliger Quatsch. Ich halte es für ein Gerücht, dass das die Polizei behauptet hätte. Tatestandlich kommt zwar eine Straftat in Betracht (z.B. Sachbeschädigung), allerdings kommt es keinesfalls zu einer Verurteilung, da es sich hierbei um Notstand handelt.
Aber darf das sein? Das man bei einem Notfall die Tür nicht eintreten darf?
Man darf es. Aus rechtlicher Sicht ist das völlig in Ordnung. Ist ein rechtfertigender Notstand, bzw. hat die Person in der Wohnung ja wohl ausdrücklich darum gebeten. M.E. kein Problem.
Was der Polizist gemeint haben könnte ist, dass wenn die Person in der Wohnung nicht darum bittet die Tür einzutreten, sondern "nur" um Hilfe ruft, und der Nachbar die Tür eintritt nicht unbedingt gesagt ist, dass nicht eine Versicherung versuchen könnte, den Nachbarn zu belangen. In der Regel dürfte man sich da aber einig werden. Strafrechtlich ist sowas uninteressant.
Eine ganz andere Frage ist allerdings, ob der Nachbar die Tür hätte eintreten können. Das stellen sich viele so einfach vor, das ist es aber oft nicht. Die Tür ist ja dazu gedacht, möglichst zu zu bleiben, wenn sie zu ist. ;-) Also meine Wohnungstür z.B. ist definitiv nicht so einfach einzutreten...
Es ist auf jeden Fall besser das von der Polizei machen zu lassen. Nur so kann man im Zweifel beweisen, dass das kein EInbruch war.
In der Situation hätte der Nachbar die Tür auch selber eintreten können da der Wohnungsbesitzer ja ganz offensichtlich in Not war. Aber notwendig war das vermutlich nicht, denn wenn der Nachbar keine medizinische Ausbildung hat hätte er sowiso nichts machen können. Also hat der Nachbar richtig gehandelt sofort Hilfe zu rufen und nicht zu handeln um es nicht schlimmer zu machen.
Nicht handeln ist noch schlimmer! Und, in manchen Gebieten beträgt die Anfahrtszeit der Rettungskräfte mehr als die geforderten 12 min, bei einem Herzinfarkt, Schlaganfall mit Bewußtlosigkeit und Atemstillstand tödlich bzw. mit irreparablen Schäden. mit Deiner Meinung kannst Du (sorry) gleich in die Reihe der Gaffer bei einem Unfall einreihen, die alles andere tun, nur nicht helfen. NICHT HANDELN IST NOCH SCHLIMMER!!!
Materielle Schäden sind ersetzbar, Schäden durch nichthelfen nicht!
imagine! jetzt verstehe auch nicht so ganz dein kommentar, bzw. m.kommentars an die @hanutaschnitte, wo du mir ratest, bei der feuerwehr, eine woche praxis zu absolvieren, da sich anscheinend, unsere meinungen in einer richtung, bewegen? oder war es nur ein mißverstaendnis? die mishiko'
Solange noch einer ruft und gegen die Tür trampelt athmet er noch und das Herz schlägt auch. Stabile Seitenlage auch nicht notwendig da noch bei Bewußtsein.
Jetzt erkläre mir mal was da zu tun ist? Kaffe kochen? Mal überal drauf drücken und sehen was passiert?
Das finde ich genauso!