Reparatur von Terrassentür nach Einbruch zu dulden?
Hi,
bei mir wurde Ende April eingebrochen.
Beide Flügel der Terrassentür und der Rahmen wurden stark beschädigt. Es handelt sich um eine Schüco Kunststofftür. Das Haus ist gut 4 Jahre alt.
Meine Versicherung (eine sehr bekannte) will die Tür partout nicht ersetzen, sondern reparieren.
Den Kunststoff mit Wärme weder in Form bringe.....und den Rest halt austauschen..In den Versicherungsbedingungen steht etwas von neuwertigem Ersatz.
Muss ich das akzeptieren?
Danke
9 Antworten
Ferndiagnose ist hier schwer, aber vermutlich hat sich doch der Fensterbauer den Schaden angeschaut, hat der den Vorschlag gemacht, von wegen "Kunststoff mit Wärme wieder in Form bringen"??
Das Ganze klingt in meinen Augen mehr als komisch, kann mir das auch nicht wirklich vorstellen. Handelt es sich eigentlich um eine 2-flügelige Balkontüre und hast Du eventuell Fotos von den Beschädigungen?
Es gibt in Deutschland einige spezialisierte Unternehmen, die über geeignete Technologien verfügen. Damit können solche durch Einbruch beschädigten Bauelemente in der Regel sowohl optisch als auch technisch in einen einwandfreien Zustand wiederhergestellt werden. Sollte im Einzelfall der Reparaturversuch scheitern, kann man immer noch das Bauelement austauschen.
Natürlich kann der Eigentümer auch entscheiden, die Reparatur abzulehnen und stattdessen das Bauelement gleich auszutauschen - das ist sein gutes Recht. In diesem Fall - und wenn die Reparatur möglich gewesen wäre - müsste der Versicherer die Reparaturkosten erstatten, während der Eigentümer die Differenz zum teureren Austausch tragen müsste.
Ich würde in diesem Fall zunächst einmal bei dem Hersteller, der Fa. Schüco schriftlich (mit Bildern) anfragen ob sie eine solche Reparatur freigeben und ob diese sach- und fachgerecht ist.
Als Kfz-Sachverständiger zweifel ich übrigens sehr stark daran, das dieser Reparaturversuch den ursprünglichen Zustand wieder herstellt.
Der TE will auch kein ganz neues Haus, sondern nur den Austausch des beschädigten Bauteils (Fenster). Um beim Vergleich zu bleiben eine neue, unbeschädigte Stoßstange am 6 Monate alten Auto. Bei einem entsprechend jungen Auto ist die aufwendige Instandsetzung von Kunststoffbauteilen meist nicht fachgerecht.
wenn reparatur möglich ist, wird immer repariert
du bekommst auch keinen neuwagen, wenn dir einer reinfährt und das ist kein wirtschaftlicher totalschaden
dann wird einfach repariert
du bekommst auch keinen neuwagen, wenn dir einer reinfährt
Er will ja auch kein neues Haus! Der TE möchte ja nur dass das beschädigte Bauteil erneuert wird - die Tür mit Rahmen. Und bei einem Auto, um bei deinem Beispiel zu bleiben hätte er Anspruch auf eine vom Hersteller freigegebene sach- und fachgerechte Reparatur, die bei Kuststoffteilen sehr oft den Austausch bedeutet.
@KfzSVnrw,
ich würde empfehlen, kontaktiere mal einen Sachverständigen für Kunststofftüren und lasse dir den Aufbau solch einer Tür erklären.
Diese kann man sehr wohl reparieren und eine Kompletterneuerung ist nicht erforderlich.
Und was hat dies überhaupt mit dem kompletten Gebäude zu tun?
Gruß Apolon
Und was hat dies überhaupt mit dem kompletten Gebäude zu tun?
da das komplette Gebäude vergleichbar ist mit dem kompletten Auto (Neuwagen) wie von dir genannt.
kontaktiere mal einen Sachverständigen für Kunststofftüren und lasse dir den Aufbau solch einer Tür
Das habe ich hinter mir bezüglich Reparatur an einem Fensterrahmen mit Festverglasung - vor ca. 5 Jahren. In meinem Fall war die Reparatur des beschädigten Rahmens von Seiten des Herstellers nicht zulässig obwohl es der verursachende örtliche Handwerker gerne gemacht hätte. Erst nachdem dann der Handwerker einen Rechtsanwalt eingeschaltet hat, hat dieser eingesehen das er rechtlich keine Chance gegenüber meinen Ansprüchen hat.
Du musst es nicht akzeptieren.
Aber der Versicherer wird nur die Kosten einer Reparatur zahlen.
Du hast dann natürlich die Möglichkeit, den Betrag für eine neue Tür zu verwenden.
Dies ist vergleichbar mit einem beschädigten Fahrzeug.
Da kann der Versicherungsnehmer auch nicht erwarten, dass die Versicherung ein neues Auto bezahlt.
Dies sollte doch ein Kfz-Sachverständiger wissen!