Häusliche Gewalt und Strafanzeige
Das Opfer von Häuslicher Gewalt geht zur Polizei und zum Arzt, will aber keine Anzeige erstattet. Durch die Polizei wird doch ein Strafantrag gestellt,oder? Erfolgt ein Eintrag in das Polizeiliche Führungszeugnis? (wenn ja, wird der Eintrag irgendwann gelöscht?) Und was kommt auf den Täter zu?
10 Antworten
Wenn Polizei eine Anzeige bei def StaA stellt und es zur Ger. Verhandlung Kommt und derjenige bestraft wird erst dann kommt der Eintrag ins Führungszeugnis u er bleibt dort erstmal paar jährchen. Häusliche Gewalt? Ivh hoffe dass sie es als schwer Körperverletzung einstufen und derhenige eine haftstrafe kriegt. Aber vllt. Wenn er sich wirklich Reumütig zeit, sich bei Seiner Frau entschuldigt kommt er mit Bewährung davon
Was will man bei der Polizei, wenn man nix anzeigen will?
Eine "normale" Körperverletzung wird nur dann verfolgt, wenn ein Strafantrag durch den Verletzten gestellt wird - es sei denn, an der Strafverfolgung besteht das "besondere öffentliche Interesse", was hier nur gegeben wäre, wenn der Täter schon mehrfach aufgefallen ist. Dieser Strafantrag ist im Regelfall ein Formular, das vom Geschädigten unterschrieben werden muß.
Grundsätzlich muß die Polizei IMMER ermitteln, wenn sie von einer Straftat erfährt.Sie kann eben nur durch den fehlenden Strafantrag daran gehindert sein.
Wo hast Du denn SO einen Unsinn her? Schlimm, wenn das stimmen würde. Dann würde der Staat Familien auseinander reißen, die sich längst wieder vertragen haben^^
Das sind Richtlinien, damit Frauen nicht aus Abhängigkeit auf die Strafverfolgung verzichten. Wenn das Geschehen wirklich einmalig war und vergeben wurde, wird wohl kein Gericht den Mann verurteilen, aber häufig sieht es halt anders aus! Es bedeutet ja auch "nur" dass eine Anzeige gefertigt wird. Was die Staatsanwaltschaft daraus macht steht auf einem anderen Blatt.
Der einzige richtige Kommentar bis jetzt!
Damit entwertest du deinen eigenen Kommentar. Ich hätte dasselbe geschrieben, nur bin ich darauf eingegangen, dass häusliche Gewalt immer angezeigt werden sollte. Das ist de facto nicht falsch.
Zur Info: Das Opfer hat aus Angst vor dem Täter keine Anzeige erstattet und ist sofort ins Ausland gezogen. Dem Opfer ging es in erster Linie darum "Beweise" für seine Glaubwürdigkeit zu sichern, oder falls der Täter nochmals wg. einem Gewaltdelikt auffällt.
Wenn vom Opfer keine Anzeige erfolgt wird die Polizei das bei kleineren Delikten auch nicht machen. Es wird nur polizeilich aufgenommen.
Ist es eine schwere Straftat schaltet sich automatisch die Staatsanwaltschaft ein und erstattet anzeige ohne das du Einfluss darauf hast. Das wird gemacht um die Bevölkerung vor weiteren Taten des Täters zu schützen.
Es kommt zur Anzeige,
eigentlich sollte (NRW) direkt Maßnahmen nahch 34a PolG NW erfolgen.
Öffentliches Interesse wird eventuell durch Staatsanwaltschft gestellt, selbst wenn wird erstmal trotzdem ermittelt.
Bei Verurteilung Eintrag.
Grundsätzlich muß die Polizei IMMER ermitteln, wenn sie von einer Straftat erfährt.Sie kann eben nur durch den fehlenden Strafantrag daran gehindert sein.
Nicht ganz richtig: Die Polizei wird durch den fehlenden Strafantrag nicht von ihrer Ermittlungspflicht entbunden. Nur für die Amts-/Staatsanwaltschaft kann dies ein Verfahrenshindernis darstellen - es sei denn, öffentliches Interesse ... wurde ja schon mehrfach hier geschrieben. Abgesehen davon: Häusliche Gewalt muss nicht nur in Beleidigung und Körperverletzung bestehen. Die Skala hierfür ist (leider) nach oben hin offen: gefährliche/schwere Körperverletzung, versuchter/vollendeter Mord/Totschlag etc. Und das sind keine Antragsdelikte...
Und der Strafantrag wird nie von der Polizei gestellt, sondern immer vom Geschädigten/Opfer.
Ein Eintrag ins Führungszeugnis erfolgt nur, wenn der Täter auch verurteilt wurde. Und das hängt auch von der Höhe des Strafmaßes ab: alles, was unter 90 Tagessätzen Geldstrafe liegt, wird meines Wissens keinen Eingang ins Führungszeugnis finden.
Die Höhe des Strafmaßes hängt davon ab, um was für ein Delikt es sich handelt, wie hoch/schwer der Schaden/die Verletzungen waren und nicht zuletzt, was der Täter schon so auf dem Kerbholz hat. Dazu kann man hier also nix sagen, weil da viel zuviele Sachen eine Rolle spielen.
Und zum Thema Eintragslöschung: http://www.gutefrage.net/frage/fuehrungszeugnis-eintrag-loeschen
Eine Anzeige bei der Polizei ist eigentlich immer angesagt, auch wenn viele dann doch keinen Strafantrag stellen oder ihn wieder zurückziehen (Er/sie hat sich ja entschuldigt und Besserung gelobt, es wird nie wieder passieren etc.)! Denn wie ZandoM schon richtig sagte: Soetwas geht in den meisten Fällen immer weiter. Das kann ich leider aus eigener (beruflicher) Erfahrung nur bestätigen!!
Bei häuslicher Gewalt wird von amtswegen die Straftat verfolgt, da das besondere Verhältnis von Täter und Opfer häufig einem Strafantrag entgenen steht.