Polizeiliches Führungszeugnis zurückfordern
In meinem Beruf bin ich stets auf ein behördliches, erweitertes, polizeiliches Führungszeugnis angewiesen. Dieses darf bis zu 5 Jahre verwendet werden (außer der Arbeitgeber möchte ein neues). Beim jetztigen Wechsel bat ich den alten um Rücksendung meines Dokuments (habe es bezahlt-gehört doch zu meinen Unterlagen). Dieses ist aber anscheinend vernichtet worden und nur noch in elektronischer Form hinterlegt. Was meint ihr, bin ich berechtigt, die Kosten für ein neues erstattet zu bekommen? Gibt es da nicht eine Regelung, dass Unterlagen so und so lang aufbewahrt werden müssen?! DANKE FÜR FACHLICH UND RECHTLICH KORREKTE ANTWORTEN!
2 Antworten
Hallo,
ich kenne es aus der Luftfahrt, dass das LBA ein FüZ bei jeder Änderung der Lizenz anfordert. Bis April 2013 war eine Lizenz (das Papier selbst) fünf Jahre gültig, danach musste eine neue beantragt werden und dafür wiederum war ein neues FüZ fällig. Seit es kein Ablaufdatum der Lizenz mehr gibt, kenne ich aber das aktuelle Prozedere nicht mehr.
Aber, diese fünf Jahre für ein FüZ waren eben an einen anderen Vorgang gekoppelt und nicht vom Führungszeugnis selbst abhängig und bei Prüfern waren es nur drei Jahre.
Es wurde immer verlangt, dass das FüZ aktuell sein musste und aktuell heißt auch heute noch im Verständnis des Bundesjustizamtes, welches ja die Führungszeugnisse ausstellt, nicht älter als 3 Monate nach Antragstellung. Es zeigt also den Stand von vor höchstens drei Monaten an.
Insofern spielt das alte FüZ jetzt keine Rolle mehr, da keine Behörde dies noch anerkennt. Da bleibt nur die Neuausstellung mit aktuellem Datum; das macht ja auch Sinn und eine Herausgabe des alten FüZ überflüssig. Dass Unterlagen eingescannt und nicht mehr in Papierform aufbewahrt werden, ist z. B. in der Versicherungswirtschaft und in den Personalabteilungen großer Unternehmen schon seit vielen Jahren Praxis und setzt sich auch langsam bei Behörden durch. Wichtig ist eben eine rechtssichere Grundlage des Archivwesens und dazu gehört, dass sich die Unterlagen jederzeit wieder herstellen und ausdrucken lassen.
Aber bei einem Behörden-FüZ ist der Empfänger ja nicht der Antragsteller; es "gehört" also nur der Behörde, für die es ausgestellt war. Deshalb muss man für verschiedene Zwecke unter Umständen auch mehrere Führungszeugnisse beantragen.
Ob die Kosten für ein FüZ erstattet werden, hängt vom Unternehmen ab. In meiner Firma ist dass der Fall, wenn man eine Kopie der Quittung bei der Personalabteilung einreicht (das Original muss zum LBA als Nachweis der Beantragung). Einen Rechtsanspruch darauf gibt es aber meines Wissens nach nicht.
Da hilft also nur, sich beim neuen Arbeitgeber mal zu erkundigen, ob die Kosten erstattet werden. 13 Euro sind jetzt auch nicht die Welt im Tausch gegen einen sicheren Arbeitsplatz. Aber fragen kostet ja nichts. Es muss ja nicht die Personalabteilung, sondern kann ja auch der Betriebsrat/der Personalrat sein.
Das behördliches, erweitertes, polizeiliches Führungszeugnis (Belegart 0) wird direkt an den Arbeitgeber (zumeist öffentlicher Dienst) geschickt ....
es sagt etwas über Stand am Tag der Ausstellung aus ....
für spätere Vorlagen ist es daher ohnehin nicht zu gebrauchen, weil zwischendurch etwas passiert sein könnte ... und der neue Arbeitgeber will ein aktuelles Führungszeugnis
Arbeitgeber die das Führungszeugnis verlangen als Einstellungsvoruassetzung verlangen erstatten zumeist auch die Kosten ansionsten kannst Du die Ksoten auch über den Einkommensstuerausgleich als Werbungskosten geltend machen
das darf er, weil es Dir ohnehin nicht zusteht .... es wurde für den Argeitgeber ausgestellt und er darf nach beleiben damit verfahren
§ 31 Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister
Erteilung des Führungszeugnisses und des erweiterten Führungszeugnisses an Behörden
(1) Behörden erhalten über eine bestimmte Person ein Führungszeugnis, soweit sie es zur Erledigung ihrer hoheitlichen Aufgaben benötigen und eine Aufforderung an den Betroffenen, ein Führungszeugnis vorzulegen, nicht sachgemäß ist oder erfolglos bleibt. Die Behörde hat dem Betroffenen auf Verlangen Einsicht in das Führungszeugnis zu gewähren.
Einsicht ... nicht Herausgabe ....
du wirst also ein neues, aktuelles beantragen müssen ....
wer sagt Dir außerdem, das der neue Arbeitgeber ein altes (bis zu 5 Jahre alt?) akzeptieret ....
...die Abteilungsleiterin des Jugendamtes...
dann sollen Sie es sich von den anderen zumailen lassen ....
Dir in die Hand geben müssen sie gar nichts und an andere irgendwas herausgeben eigentlich auch nicht ...
Soll das die Antwort auf meine Frage sein?! Ich weiß was das Führungszeugnis ist. Und habe ja erklärt dass ich das bestehende vorlegen kann weil es NICHT zu alt ist!
In meiner Frage geht es doch darum, ob mein alter Arbeitgeber dieses noch "FRISCHE" Dokument einfach vernichten darf?!