Ist Arbeitgeber verpflichtet Zertifikate (LKW-Module) nach Kündigung an Arbeitsnehmer herauszugeben?
Hallo,
wie ist das mit der Herausgabe(-pflicht) von erteilten Zertifikaten zu Führerscheinmodulen ( LKW) bei verlassen der Firma. Ist der AG ( Arbeitgeber ) verpflichtet die Zertifikate herauszugeben an den (ehemaligen) Mitarbeiter oder kann er sie mit dem Argument " Ich habe die Zertifikate bezahlt..." einbehalten?
2 Antworten
Es wäre sehr unfair diese Zertifikate zurückzuhalten. Der Arbeitgeber hat sowieso nichts davon, wenn er nicht erneut diesen Mitarbeiter später beschäftigen will.
Dem früherern Mitarbeiter bei künftigen Tätigkeiten Steine in den Weg zu legen wäre auch sittenwridig. Was steht denn im Arbeitzeugnis drin? "Wir haben den Mitarbeiter als LKW Fahrer beschäftigt und wollen nicht das er wo anders als LKW Fahrer arbeitet?" Da wird dem AG beim Arbeitsgericht ein strenger Verweis erteilt !
Eine weitere gute Begründung für die Herausgabe dieser Zertifikate ist, wenn bspw die Bundesagentur für Arbeit diese bezahlt hat, es dem Mitarbeiter ausgehändigt werden muß.
Oder bei Abhandenkommen dieser Zertifikate kann doch der Arbeitnehmer beim Aussteller (DEKRA etc) eine Neuaustellung verlangen, die er dann behalten darf.
diese zertifikate gelten nur für arbeitnehmer (ehem. mitarbeiter) also bekommt er diese auch mit bei kündigung, was soll der arbeitgeber damit auch noch, kann er ja keinem anderen geben, bzw darf er nicht, kann schon, aber das ist rechtlich dann zu verfolgen. vllt ist das ja so ein ag, der diese zertifikate an andere weiter gibt um geld zu sparen und macht nur andere namen rein.