Nachbar betritt Grundstück für Grenzarbeiten ohne Ankündigung
Hallo,wir wohnen in Schleswig Holstein und haben ein nicht so gutes Verhältnis zum Nachbarn. Schon öfter hat er unser Grundstück für Arbeiten an der gemeinsamen Grenze betreten, und zwar meist wenn wir verreist waren. Nach dem vorletzten Mal haben wir ihm gesagt, dass wir gerne vorher informiert werden würden. Trotzdem hat er bei unserem letzten Urlaub wieder unser Grundstück zusammen mit einem zweiten Nachbarn betreten, ohne uns vorher darüber informiert zu haben. Hierfür gibt es drei andere Nachbarn, die das gesehen haben (und seeehr merkwürdig fanden). Es wurden Sichtschutzzäune inklusive Einbetonieren errichtet, was wir an sich in Ordnung finden. Wir hätten nur gerne vorher davon gewusst und den Termin so haben wollen, das wir anwesend sind. Bei den Arbeiten wurde ein frisch gelockertes Beet festgetrampelt.Ist das erlaubt, das Nachbargrundstück ohne vorherige Ankündigung zu betreten (mal abgesehen von einem Gang zum Briefkasten oder zur Haustür oder Zurückholen eines Balles etc.).Im Nachbarschaftsrecht lese ich etwas vom Hammerschlags- und Leiterrecht, aber das scheint sich mehr auf Gebäudeteile/-wände zu beziehen, oder?Regelungen scheinen auch je nach Bundesland verschieden zu sein, mir wäre wichtig, wie es in Schleswig-Holstein ist.Danke und GrußPatti
9 Antworten
Jedesmal wenn dein Nachbar dein Grundstück ohne deine ausdrückliche Einwilligung betritt begeht er ganz klassich einen Hausfriedensbruch!
Dies ist eine Straftat gem. § 123 I StGB. Dieses ist ein Antragsdelikt gem § 123 II StGB und Privatklagedelikt gem § 374 StPO.Da das StGB bundesweit gilt, gibt es hier keine Unterschiede zwischen zB Schleswig-Holstein und Hamburg. Das ist überall gleich.
Das heißt, du kannst dich an die Polizei wenden und entsprechend ein Strafverfahren gegen ihn einleiten. Da es ein Antragsdelikt ist müsstest du einen extra Strafantrag stellen ... etc. usw.
Ich gehe aber mal davon aus, dass du das alles nicht möchtest, da ja euer Verhältnis, wie du erwähntest, ein sehr gutes ist. Auf jeden Fall solltest du ihn aber darauf hinweisen, dass dir das nicht gefällt und dies strafbar ist. Auch würde ich erwähnen, dass du, wenn er noch einmal ungewollt dein Grundstück betritt, du dich an die Polizei wendest.
Diese kleine Drohung könnte ihm vlt schon als Dämpfer genügen ;)
Entsprechende Zeugen, welche das gesehen haben hast du ja, womit du also bei der Polizei keine Probleme hättest seine Tat auch zu beweisen.
Wie genau du jetzt alles handhaben möchtest sei dir überlassen. Bei Fragen kannst du gerne einfach kommentieren oder dich anderweitig an mich wenden.
Gruß
ich gehe aber mal davon aus, dass du das alles nicht möchtest, da ja euer Verhältnis, wie du erwähntest, ein sehr gutes ist
Bitte nochmal lesen, das Verhältnis ist eben nicht gut.
Es hat nichts mit Bundesland zu tun. Was euer Nachbar macht ist Hausfriedensbruch. § 123 StGB
Ich schließe mich den anderen Meinungen, die hier einen Hausfriedensbruch vermuten, nicht an. Denn mit dem Begriff des Hammerschlags- und Leiterrechts hast du bereits den Nagel auf den Kopf getroffen.
Der Eigentümer und die Nutzungsberechtigten müssen dulden, dass ihr Grundstück einschließlich der baulichen Anlagen zum Zwecke von Bau- oder Instandsetzungsarbeiten auf dem Nachbargrundstück vorübergehend betreten und benutzt wird [..]
Außerdem glaube ich, dass dein Nachbar während deiner nächsten Urlaubsabwesenheit dein Grundstück noch einmal betreten wird......
Es wurden Sichtschutzzäune inklusive Einbetonieren errichtet...>
... um auf den Sichtschutzzäunen schließlich noch Stacheldrahtrollen anzubringen.
Bei uns in Schläfrig-Holstein behandelt man seinen Nachbarn wie den eigenen Bruder. Wir schnacken zusammen und kommunizieren nicht über Rechtsanwälte. Bei Leuten die ihre Nachbarn wegen Pillepalle vor den Kadi zerren, handelt es sich meist um zugezogene Nordrhein-Vandalen.
In deinem speziellen Fall habe ich natürlich keinen Zweifel, dass dein Nachbar der Zugezogene ist. ;)
Ich schließe mich den anderen Meinungen, die hier einen Hausfriedensbruch vermuten, nicht an.
da sind wir schon zu zweit.
Also DASS unterschreib ich. ;)
Wobei das Hammerschlags- und Leiterrecht kein absoluter Freibrief ist. Der Nachbar muss dies rechtzeitig vorher ankündigen und darf auch nicht ohne Erlaubnis einfach so aufs fremde Grundstück.
Tut er dies dennoch, so kann durchaus ein Hausfriedensbruch vorliegen.
Zeigt sich der Nachbar jedoch unberechtigter Weise stur, warnen Juristen dringend vor Eigenmächtigkeit des Bauherren. Er darf das Grundstück nicht einfach betreten, sondern muss die Zustimmung zur Inanspruchnahme des Grundstücks einklagen.
@Dabbel: Danke, für die Zustimmung!
@Eichbaum1963: Ja, ja! Aber was soll man machen und wen soll man fragen, wenn die Nachbarn ständig im Urlaub sind?
Nunja, sie werden ja nicht gerade ständig und wochenlang im Urlaub sein. :D
Außerdem wird so eine Baumaßnahme ja nicht gerade ein paar Tage vorher geplant - und selbst wenn: auch da müsste vorher erst gefragt werden.
So wie du das siehst, er dürfe wegen des Hammerschlag & Co. Rechts jederzeit aufs Nachbargrundsrtück, stimmt auf keinen Fall und kann mächtig Ärger für ihn nach sich ziehen.
Ich hatte eigentlich nur den Zwinkersmiley in meinem letzten Beitrag vergessen. ;)
Asoo, lööl :D
Geh zum Anwalt, der soll den Nachbarn "abmahnen". Alles andere fruchtet ja nicht, oder anders gesagt. Auf Euch hört er anscheinend nicht. Die Gesetzeslage ist dabei sekundär: Im Nachbarschaftsrecht gilt immer das Gebot der Rücksichtnahme und das heißt: Er muss sich - ausser in Notfällen - mit Euch abstimmen. Das tut er nicht, dann hilft eben nur ein Anwalt.
Quatsch in der Situation. Eine Abmahnung kostet schnell 200 - 300€. Ja der REA würde der Abmahnung gleich auch seine Kostennote beifügen, aber das Nachbarschaftsverhältnis wäre sicher "im Eimer".
Hattest du ihm denn schon mal Grundstücksverbot erteilt? Wird jetzt wohl mal langsam Zeit. Arbeiten an seinem Zaun kann er auch von seiner Seite ausführen. Z.B. wenn der Sichtschutzzaun gestrichen werden soll, soll er dann jedesmal auf dein Grundstück, alles zertrampeln und vollkleckern? Oder aber die einzelnen Elemente abschrauben und auf seinem Grundstück streichen.
@an die Fragestellerin: Patti, ich danke für den DH! Das zeigt mir, dass Du Dir trotz allem deinen Humor bewahrt hast. Ich wünsche Dir, dass sich das Verhältnis zu Deinem Nachbarn bald nachhaltig verbessern wird. Eine gute und freundlich gesinnte Nachbarschaft ist von unschätzbarem Wert. Oft muss man selbst einlenken und den ersten Schritt tun, um etwas zum Besseren zu verändern. Alles Gute für Dich und Deine Familie!