Ein Mitarbeiter unserer Hausverwaltung hat meinem Vermieter nahegelegt mir das Mietverhältnis zu kündigen. Darf er soetwas vorschlagen?
9 Antworten
Über die Hausverwaltung erfährt der Vermieter, was evtl. schief läuft im Mietverhältnis. Wenn da z. B. Störungen des häuslichen Friedens in massiver Form dabei sind, die an die Hausverwaltung heran getragen wurden, muss die Hausverwaltung handeln.
Allerdings muss sich der Vermieter keinesfalls an die Empfehlung halten und darf auch eine Kündigung nicht auf die Empfehlung der Hausverwaltung stützen. Zunächst einmal muss sich der Vermieter selbst informieren, was eigentlich los ist. Danach kann er abhängig von allen Umständen entscheiden, ob er
- nichts macht
- gleich kündigt
- oder erst einmal eine Abmahnung ausspricht.
Sollte es so sein, dass der Mieter nicht abgemahnt oder gekündigt wird, aber die Störungen sind so massiv, dass eine Fortsetzung des Mietverhältnisses den anderen Bewohnern nicht länger zugemutet werden kann, besteht die Möglichkeit, dass die Eigentümergemeinschaft die Hausverwaltung beauftragt, den Vermieter zu verklagen, dass er entweder seinem Mieter kündigt oder aber aus der Eigentümergemeinschaft ausscheidet.
Letzteres würde bedeuten, dass der Vermieter gezwungen wird, seine Wohnung zu verkaufen. Macht er das nicht, wird zwangsversteigert.
Soweit kann das also gehen und ich kann mir nicht vorstellen, dass der Vermieter sich das gefallen lassen würde.
Das wird ja nicht ganz grundlos sein ! Ja dürfen sie ! Mfg.
Der Hausverwalter wird das doch sicher nicht ohne Grund vorschlagen, oder?
Letztendlich kann ihm das aber auch nicht verboten werden.
Natürlich darf er das vorschlagen. Wer sollte das verbieten ?
Vorschlagen darf die Hausverwaltung vieles. Die Mitarbeiter der Hausverwaltung werden aber sicher wissen, dass eine Kündigung durch den Vermieter nicht so ohne weiteres möglich ist, sondern dass die Kündigung begründet sein muss.
Die Entscheidung darüber kann aber nur der Vermieter treffen, sonst niemand. Sollte eine Kündigung eintrudeln, stelle hier mal eine neue Frage und nenne dann den exakten Wortlaut der Kündigung.