Eilantrag Familienrecht wielange dauert der
Hallo, Mein Anwalt hat Heute ein Eilantrag Beim Familiengericht gemacht, da meine Ex Freundin das Kind nicht Versorgen kann und sich selber auch nicht.
Und ich dann das aufenthaltsbestimmungsrecht haben will.
Geteiltessorgerecht haben wir.
Wielage kann es dauern bis es dursch ist ?
Darf mein Kind nicht sehen nix habe keine adresse wo sie is einfach nix.
4 Eidesstattliche Erklärungen liegen dem Gericht vor.
3 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren,Ich gehe davon aus, dass Ihre Frage ausschließlich darauf gerichtet ist, wie lange es dauert, bis sie eine Entscheidung im Eilverfahren erhalten haben.Eine konkrete abschließende Prognose ist ohne Kenntnis des gesamten Sachverhalts und weiterer Faktoren an dieser Stelle nicht möglich.Dennoch möchte ich Ihnen versuchen eine grobe Richtung vorzugeben.Der Erlass einer solchen Entscheidung kann im Idealfall einige Tage, erfahrungsgemäß aber auch wenige Wochen dauern.Dieses hängt insbesondere von der Arbeitsauslastung des Gerichts (sind zum Beispiel noch viele andere Eilanträge zu bearbeiten, die vorher eingegangen sind?!) sowie dem Umfang des eigenen Sachvortrags ab.Mit freundlichen GrüßenRene Wolfgang Backhaus- Studienteilnehmer Rechtswesen -
Es dauert trotzdem.
Mich macht was stutzig:
WIE kannst du behaupten, dass deine Ex das Kind nicht versorgen kann, wenn du gar nicht weisst, wo sie ist?
WIESO hast du, wenn das Kind nicht versorgt wird, wie du sagst, nicht das Jugendamt eingeschaltet? Denn DAS macht jetzt das Gericht. Und das dauert dann auch wieder...
Man (Frau) achte auf die Bezeichnung "die" für die Mutter seines Kindes u n d
"alles meine Mutter und ich" - ach nein, erst kommt das "ich" ;-(
Für mich hört sich das sehr nach einem "fiesen RACHEZUG" eines Erzeugers an, der sich einen Anwalt nimmt (weil er Geld dafür erübrigt, statt es als Unterhaltsgeld der Mutter seines Kindes zu geben, welche scheint's in Schwierigkeiten steckt).
Sie wird wohl "ihre Gründe und Erfahrungen mit dir gesammelt haben" als Mutter (eures Kindes), wenn sie dir den Aufenthaltsort verschweigt
Das hier ist der wichtigste Satz an deinem gesamten Bericht: "Und ich dann das aufenthaltsbestimmungsrecht haben will."
Und genau das liegt der Hase im Pfeffer, das sind deine Beweggründe!!!
In welches Land willst du denn dein Kind bringen? Wenn du hier in Deutschland nämlich keine Ehefrau hast und ihre beide "als Familie" für dein Kind sorgen könnt, warum sollst du dann das Sogerecht zugesprochen bekommen???
Ich hoffe, kein Gericht dieser Welt stimmt dem zu!
Von mir jedenfalls erhältst DU jedenfalls keinen Zuspruch für dein Vorhaben !!!
es hat nix mit Rachezug zu tuhen es geht um das wohl des kindes.
Hat sich auch erledigt habe ihn wieder da.
Ich war 2 jahre mit der zusammen und seitem wohnten wir auch zusammen und sie hat sich nie um irgendwas gekümmerst alles ich und meine Mutter.
jugendamt weiss bescheid sagen aber müssenaufs gericht warten.