Wer trägt die Kosten vom Familiengericht?

7 Antworten

Es gibt kein halbes Sorgerecht, sondern nur gemeinsames Sorgerecht. Dieses steht ihm einfach zu. Wenn du dir also selbst Kosten für dieses Verfahren ersparen willst, dann gehst du auf ihn zu und nimmst ihn den Wind aus den Segeln.

"Du möchtest GSR? Kein Problem. Deswegen müssen wir nicht zum Gericht gehen. Lass uns ein Termin beim Jugendamt machen und dann können wir es gemeinsam erklären." Kostenpunkt vor dem Jugendamt sind 30 Euro um gemeinsames Sorgerecht zu erklären. Kosten vor dem Gericht sind für dich 3000 Euro. Zum Termin nimmst du die Umgangsvereinbarung mit:

- 2-3 Nachmittage die Woche mit einer Übernachtung

- jedes 2. Wochenende von Fr-So

- hälftige Feiertage und Ferien (Ostermontag, Pfingstmontag, 1 o. 2. Weihnachtsfeiertag, Neujahr, Herbst/Weihnachts/Winter/Osterferien immer hälftig)

- drei Wochen Sommerferien.

Mache einen Kalender und lege fest, welche Wochentage es sein sollen:

- Mi-Do-Fr...Übernachtung Do-Fr

- jedes zweite we: in der we-woche des Vaters schläft Kind also von Do-So bei ihm

- Termine festmachen für Feiertage und deine Wochen der Ferien die du nehmne möchtest, die des Kv in anderer Farbe einmalen

- deine drei Wochen der Sommerferien einmalen: nimmst du die ersten drei oder die letzten drei.

Lege ihm deine Vorschläge vor und sage, dass du es zum Wohle des Kindes gerne so machen möchtest, das es viel mehr ist, als er ursprünglich haben möchte und du gerne wissen möchtest in 1-2 Wochen ob er damit einverstanden ist oder ob er noch Änderungen möchte. Dann könntet ihr euch noch einmal zur Mediation treffen.

So nimmst du Kv den Wind aus dem Segeln, verhältst dich erwachsen und zeigst Bindungstoleranz. Warum also solltest du es provozieren, dass er zum Gericht muss?

Gegen ein gemeinsames Sorgerecht spricht nichts und der Vater wird das auch durchsetzen können. Allerdings wird er nicht das Recht haben, jedes WE mit seinem Kind zu verbringen. Die Wochenenden sollten aufgeteilt werden. Er kann ja das Kind vielleicht auch mal während der Woche nehmen ? Bist Du berufstätig ? Zu den Kosten: berate Dich bitte erst mal mit dem Jugendamt. Dann hast Du die Möglichkeit, einen Beratungsgutschein vom Amtsgericht zu beantragen. Dieser ermöglicht Dir die kostenlose Vertretung durch einen Fachanwalt, vorausgesetzt, Du liegst unter der vorgegebenen Einkommensgrenze dafür. Dieser Anwalt wird für Dich dann auch Prozesskostenhilfe beantragen. Weiterhin solltest Du auf jeden Fall versuchen, Dich mit dem Kindsvater zu einigen. Jedes 2. Wochenende, bei Krankheit des Kindes Wochenendtausch etc., halbe Ferien etc.

dasadi  18.01.2016, 19:35

Wenn du in der Ausbildung bist, bekommst Du auf jeden Fall den Beratungsgutschein, mit dem Du erst einmal  einen Familienrechtsanwalt aufsuchen kannst. Der wird Dir dann auch sagen, ob Du Prozesskostenhilfte bekommst und welcher Weg der Sinnvollste wäre. Somit kannst Du erst mal sicherstellen, dass keine Anwaltskosten auf Dich zukommen. Sprich m it dem Jugendamt, Ihr braucht einen Vermittler. Das ist zum Wohle des Kindes, und dem wird er sich wohl nciht entziehen, wenn er sich um das Sorgerecht bemühen möchte.

Malenia88 
Beitragsersteller
 18.01.2016, 13:03

Ich befinde mich in der Ausbildung und ich habe bereits mit dem Vater versucht zu sprechen. Es ging darum das der kleine jeden Sonntag total übermüdet und zickig nachhause kommt und die Tage darauf erstmal viel Schlaf nachholen muss sodass ich schon beim Arzt war weil ich dachte er hat eine Krankheit .. Ich habe dem Vater vorgeschlagen sie an einem Tag zu holen aber dann halt abends wieder nachhause zu bringen.. Er ist strikt dagegen wobei ich auch glaube das seine Eltern bzw Mutter will das der kleine bei denen ist .. Und unter der Woche bin ich selber erst nachmittags zuhause und auch als ich vorgeschlagen habe das er sie mal unter der Woche besuchen kommt oder für ein paar Stunden nimmt ist er komplett dagegen, selbst seine Mutter holt den kleinen ab weil er sich nichtmal mehr zu mir "traut" obwohl hier niemand was dagegen hätte. Ihn geht's darum Hauptsache er ist am Wochenende bei ihm aber ich weiß aus sicherer Quelle das er nichtmal die ganze Zeit dann bei ihm ist .. Klar kann er auch mal was unternehmen aber warum kann der kleine dann nicht bei mir sein? Ich wäre auch froh wenn ich mal ein Wochenende für uns beide hätte .. Aber der Junge ist einfach nur ein Sturkopf ihm geht's nicht um das Wohl seines Sohnes sondern Hauptsache er ist bei ihm .. Ja selbst wenn er nicht da ist . Ich weiß selber nicht mehr was ich machen soll klar will ich das die beiden sich sehen aber wenn der kleine dann sonntags hier ankommt und einfach nur total übermüdet ist dann weiß ich auch nicht mehr was ich machen soll.. Ich mache mir auch sorgen wenn er da ist ein Beispiel wo wir noch zusammen waren war ich dort seine Mutter hat dem kleinen (er ist 1jahr) ein Ei zu essen gegeben das Ei hing in seinem Hals ich konnte nichts machen konnte mir nur anhören da passiert nichts ich dachte echt er erstickt ... Hab natürlich dann doch eingegriffen und alles war dann gut aber vielleicht versteht ja jemand meine Angst .. Ich weiß echt nicht mehr was ich machen soll

maja11111  18.01.2016, 13:13
@Malenia88

völlig uninteressant. diese unterhaltungen solltest du lassen. das kind schläft bei dir nicht mehr oder weniger als bei kv. er wird dort am we nur einfach später aufstehen und später ins bett gehen. vielleicht keinen mittagsschlaf machen, darum so müde sein. alles völlig uninteressant.

ergänze ihm 2-3 nachmittage die woche mit übernachtung. geht er darauf ein? er muss das kind ja auch nicht bei dir abholen, sondern holt es sich an diesen tagen direkt aus der kita ab und bringt es dort dann wieder hin.

jedes zweite we steht ihm nicht zu. auch du hast einen anspruch auf ein eigenes we mit kind.

das ei, wer auf das kind aufpasst, wie müde kind ist - etc das sind alles nebensächlichkeiten, die großen teil in der vergangenheit sind und uninteressant.

er will gsr  - termin machen und gemeinsam erklären.

er will umgang - mediationstermin machen, umgangsvereinbarung machen, zuschicken in zweifacher form, unterschrift erbitten innerhalb von 7 tagen und beim mediationstermin erfragen ob er noch änderungen wünscht, zusätze hat, anmerkungen etc ansonstne umgang wie vorgeschlagen (2-3 nachmittage die woche mit übernachtung, jedes zweite we, hälftige ferien und feiertage, drei wochen urlaub).

beharrt er auf seine we - dann sagen, ja jedes zweite we ist deines. am besten arbeitet es sich immer mit den ungeraden und geraden wochen der kalenderwochen.

Ich würde dir dringend raten, einen Anwalt zu nehmen. Du kannst Gerichtskostenhilfe beantragen, wenn dir das Geld fehlt. Geh aber nicht unvorreitet und ohne Rechtsbeistand zu einem solchen Termin.

maja11111  18.01.2016, 13:18

hm wenn er gsr beantragen muss, weil sie es ihm versagt, dann wird sie keine prozesskostenhilfe bekommen. sie hat das verfahren dann provoziert, obwohl man die sorgerechtserklärung völlig günstiger vor dem jugendamt erklären kann.

ihr wäre ein mediator zu empfehlen und nicht ein anwalt. bezahlst ud den anwalt?

Hallo!

Zuerst einmal: ich lese mich hier nicht durch alle möglichen früheren Fragen durch. Sag, was wir wissen müssen und gut ist.

Momentan kann ich dir sagen, dass Sorgerecht nicht Aufenthaltsbestimmungsrecht ist. Das ist ein wichtiger Unterschied. Solange das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind ausschließlich bei dir liegt, kann der Kindesvater sich wünschen, was er will, da kräht kein Hahn und erst recht kein Richter nach.

Er darf bei geteiltem Sorgerecht das Kind sehen, das ist klar. Aber wie und wann, das muss ausgemacht werden, in gemeinsamem Einverständnis. Erst wenn ihr das nicht hinkriegt, wird das unter Hilfe von Jugendamt oder Familiengericht geregelt.

maja11111  18.01.2016, 13:16

manchmal sollte man sich informieren oder lieber nix sagen. das abr ist bestandteil des sorgerechtes. es sagt nur aus, wo das kind gemeldet ist. wenn die eltern demnächst gsr haben, dann haben sie auch gemeinsames abr. dann bestimmen beide zusammen  wo das kind lebt und gemeldet ist. mehr sagt es nicht aus.

was der kv wünscht, wo sein umgang ist und in welchem umfang - hat mit dem sorgerecht garnichts zu tun. den bekommt er und zwar in dem umfang den er mind. zugestanden bekommt. da kräht definitiv ein richter nach. das wird der km, dann unsanft ins gesicht gesagt, genauso wie strafen: umgangsboykott mit ordnungstrafen in nicht unerheblicher höhe ersatzweise haft bis zu sorgerechtsentzug. etc.

es gibt gemeinsames sorgerecht. da darf er auch das kind sehen, das darf er auch ohne sorgerecht. denn sorgerecht und umgangsrecht haben noch immer nichts miteinander zu tun. das wann muss gegenseitig erklärt werden, dass wie bestimmt der kv völlig allein. auch das wo und mit wem bstimmt der vater allein.

OnkelSchorsch  18.01.2016, 16:10
@maja11111

Nein maja11111, gemeinsames Sorgerecht bedeutet keineswegs gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht. Du irrst.

Es kann selbstverständlich so geregelt sein, das ist ganz sicher auch der Normalfall, aber grundsätzlich sind das zwei unterschiedliche Dinge.

Die Gerichtskosten werden geteilt, Anwaltskosten trägt jeder selbst.

Vor Gericht und auf hoher See ist jeder in Gottes Hand - soll heißen, man weiß nie, was ein Richter so entscheidet.

maja11111  18.01.2016, 13:19

wenn sie den prozess provoziert, dann zahlt sie die kosten. sorgerecht kann man außergerichtlich klären. die kosten werden nicht selbstverständlich geteilt.