Welche fragen stellt der richter und die anderen im gericht für das alleinige Sorgerecht meines kindes?
Hallo ich habe nächste Woche ein erstverfahren für das alleinige Sorgerecht von meinem kind. Die Mutter behauptet dass ich das kind misshandele aber jugendamt war hier und gesehen dass nix negatives ist.
Undzwar meine frage ist. welche fragen stellt der richter und die anwältin des kindesmutter.. muss ich dazu antworten oder antwortet für mich mein anwalt ? Was könnt ihr mir für tipps geben was ich den anwalt sagen kann?
Danke im vorraus
7 Antworten
Bist du jetzt der vater oder die Mutter des Kindes? Na ja, letztlich ist es auch egal, denn dem anderen Teil steht üblicherweise das gemeinsame Sorgerecht zu. Und wenn das Kind nicht misshandelt oder missbraucht wird oder nach Pakistan entführt wird, wird der andere Teil das auch bekommen.
Du weißt aber schon, dass das Sorgerecht nichts mit dem Umgangsrecht zu tun hat, oder? Das steht dem Vater/der Mutter auch bei alleinigen Sorgerecht zu.
Was weißt du nicht? Angenommen, du bekommst das alleinige Sorgerecht, so bleibt dem anderen Elternteil doch das Umgangsrecht erhalten. Manche Eltern missverstehen das. Sie meinen, wenn sie das alleinige Sorgerecht bekommen, dass sie dann quasi der Eigentümer des Kindes sind und dann dem anderen Elternteil nach Belieben das Umgangsrecht untersagen können. Dem ist aber nicht so.
Aso ja das kenne ich.. wer bestimmt denn eig wie oft man das kind sehen darf?
bei vernünftigen Eltern, die erwachsen und fair miteinander umgehen und sich um das Kindeswohl kümmern, gibt es keinerlei Vorschriften. Das können die Eltern selbst entscheiden. Ich kenne ein geschiedenes Ehepaar, das aber noch in der Nachbarschaft lebt. DA ist das Kind mal hier, mal da, wie es gerade passt. Eine Bekannte von mir hat das Wechselmodel. Das Kind lebt zwei Wochen beim Vater, zwei Wochen bei der Mutter. Natürlich leben die Eltern da auch nicht weit auseinander, denn das Kind besucht natürlich nicht zwei verschiedene Kindergärten.Bei Eltern, die das nicht alleine hinkriegen, entscheidet das im Allgemeinen der Familienrichter.
Dafür, dass nächste Woche der Gerichtstermin ist, hast du sehr wenig Ahnung. Du hast doch einen Anwalt, warum hast du dich von dem nicht ausführlich informieren lassen?
Primär wird es inhaltlich um einen Punkt gehen: warum sollte die Mutter kein Sorgerecht mehr haben. In wie fern missbraucht, misshandelt, gefährdet die Mutter das Kind? Denn nur dann würde ihr das Sorgerecht aberkannt.
Punkte wie deine Arbeit, deine Wohnungsgröße, wer das Kind mehr lieb hat und wessen wohnung sauberer ist etc spielen für das Sorgerecht keine Rolle.
Ob du selbst antwortest oder dein Anwalt für dich spricht, musst du mit deinem Anwalt besprechen. (mein Eindruck ist, dass es besser wäre, wenn der Anwalt spricht)
Wo lebt das Kind denn aktuell?
Geht es nur um das Sorgerecht oder auch /nur um das Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Sorgerechtentzug im eilverfahren.. sie behauptet dass ich das kind misshandele aber jugendamt war hier und gesehen dass nix negatives ist
Ah... Das klang in der Frage anders herum. Dann wird es also darum gehen, wie du mit dem Kind umgehst (wie alt ist das Kind?) ich würde Fragen des Richters beantworten, aber die der gegnerischen Anwältin meinen Anwalt beantworten lassen (ausser dein Anwalt möchte es anders, er wird den Richter, die gegnerische Anwältin und die Vertreter des JA kennen)
Hast du Umgangsrecht? Wurde das gestrichen/gerichtlich beantragt das zu entziehen?
3 mon. Habe das sorgerecht zsm mit der kindesmutter
Das ihr gemeinsames Sorgerecht habt, war klar.
Meine Frage war, wie es aktuell mit dem Umgangsrecht ist.
Aso ich
Auch keine Antwort 🤷🏻 dann eben nicht
Das kann dir niemand sagen, das hängt vom Fall ab.
Du musst auf alle Fälle nachweisen können, dass die Kindesmutter das Kind misshandelt oder missbraucht.
dem (anderen) Anwalt brauchst du gar nichts zu sagen - natürlich deinem eigenen, wenn du einen hast...
wenn du der Vater bist, wird der Richter dich natürlich erstens fragen, warum du das alleinige Sorgerecht haben willst und was mit der Mutter " ist " und vorliegt usw... und zweitens, ob du denn überhaupt in der Lage bist, daß " alleinige " Sorgerecht auszuüben, wenn du noch jung bist und dich jetzt sicherlich dem beruflichen Alltag entziehst sowie die meisten weiblichen Alleinerziehenden, denn die Probleme sind dieselben... du brauchst Zeit und das kollidiert mit der aufwendigen Erziehung usw...
Neudeutsch: du kannst nicht alles unter einen Hut bringen
kriegst du Unterhalt von der " Ex" dem Richter(in) wird auch diese Frage als drittes interessieren und wie es überhaupt mit deinen Finanzen bestellt ist...
leider wird der Richter nicht fragen, warum ihr euch getrennt habt zu Lasten des Kindes, also auf dem Rücken des Kindes - das wäre eigentlich die " Kardinalfrage "
WArum ist der Grund der Trennung die Kardinalfrage? Meist trennt sich ein Paar, weil es sich nicht mehr versteht. Das hat aber mit dem Kind selten etwas zu tun. Man muss bitte stets die Paarebene von der Elternebene trennen.
Erstmal ist es wichtig,das du einen job hast und eine wohnung,die sauber und gross genug für euch ist. Insgesamt wird es darum gehn, das du in der lage bist alleine für die kids zu sorgen,und darum,warum der kindsvater kein sorgerecht haben sollte.
Danke.. ja das habe ich groses haus und arbeitsplatz
Nein weis es leider nicht. Kannste mir das kurz erklären?