Meine Partnerin ist Psysisch krank, Depression, wahnvorstellungen, Wie stehen die chance bei Gericht auf Sorgerecht bzw, Aufenthaltsbestimmungsrecht?

3 Antworten

Hallo,

vielen dank für die Hilfestellung.

Wie gesagt das war nicht richtig die Lebenspartnerin zu schlagen aber ich habe im schutz und notwehr meiner Kinder gehandelt bevor doch was schlimmeres passiert wäre.

Ich habe eine Rechtsanwalts-Kanzlei beauftragt mich zu verteidigen.Der RA hat schon an das Gericht wo wir wohnen schon geschrieben und möchte das Sorgerecht anfechten da es wohlgefährdung der kinder handelt und das ist schon ein grund.

Ich hoffe alles kommt gut.

Danke

Menuett  03.08.2016, 15:57

Wieso Notwehr? Was hat sie getan?

Festhalten wäre völlig ausreichend gewesen.

Warum hast Du nicht die Polizei gerufen?

Weselaner 
Beitragsersteller
 03.08.2016, 18:10
@Menuett

Hallo. Wir waren unterwegs in nachbar land. Kurz nach der Fahrt hatte sie einen Apfel für den kleinen geschält und kurz darauf hat sie damit gedroht die kinder umzubringen. dann habe ich sofort am standstreifen angehalten und ihr versucht das Messer aus der hand zu reissen, dabei habe ich sie geschlagen. Sie hat sich dann sofort entschuldigt und gemeint das habe sie nicht böse gemeint. aber ihre Auen waren wie besessen.

Ich habe sowas noch nie in meinen leben gesehen. ich habe versucht in diesem moment meine kinder zu schützen. Denn die könne am wenigsten dafür.

huldave  03.08.2016, 13:35

Dann läuft die Sache jetzt, so ein Verfahren kann dauern, wünsche dir gute Nerven und viel Glück.

tut mir sehr leid, weißt du was deine Kinder möchten ? Also bei dir oder bei ihr leben ?

Warum hast du nach der Drohung nicht die Polizei gerufen ? Da hätten sie handeln können, ich will dir ja keine unnötigen Vorwürfe machen aber eine psychisch kranke Frau zu schlagen auch wenn es einen Streit gibt ist natürlich nich gut und sieht auch fürs Jugendamt nicht gut aus, deswegen wirst du die Kinder wohl nicht einfach bekommen, also versuch das in Zukunft nichmehr zu machen das schadet dir , deinen Kindern natürlich auch, Ich würde das prüfen lassen -> Anwalt holen, aber sei dir darüber im klaren das durch diese Körperverletzung du das Sorgerecht vllt nicht bekommst und wenn es der Mutter entzogen wird könn die deine Kinder in irgendein Heim verfrachten, das hat alles seine Risiken, dem Jugendamt isses auch egal wies den Eltern damit geht. 

Hast du mal den Sozialpsychatrischen dienst angerufen ? hat das Jugendamt nicht mit deiner ex gesprochen ? Sind es wirklich diagnostizierte Wahnvorstellungen, weil du möchtest ja auch die Kinder zu dir holen, das die das als 'wegnehmen' empfindet ist ja normal, das sie mit Mord droht natürlich nicht. Wenn eine akute Gefährdung vorliegt sie dir nochmal droht würde ich sofort die Polizei rufen, sonst kann man nur warten bis es geprüft ist und ggf weiter Druck machen aufs Amt und das vor Gericht klären sonst halt sich einwandfrei im Interesse der Kinder verhalten um zu zeigen das man ein verantwortungsbewusster Erwachsener is und sich um die Kinder kümmern kann.

Viel Glück ! Deinen Kindern natürlich auch !

Hast du das dem Jugendamt mitgeteilt, dass sie den Kindern etwas antun will?
Wahrscheinlich schon und jetzt wird geprüft.....

Also, das sieht aus, als würde es auf ein Verfahren beim Familiengericht hinauslaufen.
Suche dir unbedingt einen Anwalt für Familienrecht dafür, mache das nicht ohne Anwalt. Der Focus des Verfahrens sollte die Erziehungsfähigkeit der Mutter sein. Es ist auch möglich dazu Gutachten erstellen zu lassen. Wenn du das Sorgerecht haben willst, muss es der Mutter von Gericht entzogen werden, dazu braucht es schwerwiegende Gründe. Evtl. reicht auch schon eine Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrecht auf dich, auch das ist ein Entzug und geht nicht so ohne weiteres. Doch für all das brauchst juristischen Beistand.

huldave  03.08.2016, 13:30

Das ist ja der Sinn des Antrags von deinem RA. Das wird Thema in der Verhandlung sein. Wie der Richter entscheidet, ob gleich oder erst nach dem Einholen von Gutachten, kann niemand sagen. Auf jeden Fall viel Erfolg

Weselaner 
Beitragsersteller
 03.08.2016, 13:41
@huldave

Vielen dank. Ich hoffe das alles bald ein Ende hat. Ich habe mittlerweile meine kinder 11 Tage nicht gesehen und nicht gehört.

Weselaner 
Beitragsersteller
 03.08.2016, 13:15

Hallo, vielen dank.

Ich habe ein RA schon  beauftragt. kann man in der ersten verhandlung denn das Aufenthaltsbestimmungsrecht pochen bzw mir übertrgane. Ich weiss ja nicht wie die Richter heutezutage so denken bzw wie es abläuft.