Wann bekommt man Schlüssel beim Kauf einer Wohnung?
Hey Leute, mein Onkel kauft sich eine Eigentumswohnung und nächste Woche ist ein Notartermin. Er wollte wissen wann er die Schlüssel verlangen kann. Wie ist das gesetzlich geregelt? Muss das Geld erst beim Eigentumer ankommen oder nach Unterschreiben beim Notar direkt? Hat jmd Erfahrungen? Freue mich auf eure Antworten.
8 Antworten
... wir haben diese Dinger immer bekommen nach Geldeingang beim Verkäufer, weil beide Parteien es so kaufvertraglich vereinbart haben.
Für sehr wichtig halte ich die Regelung/Vereinbarung über etwaiges Hausgeldguthaben bzw. Nachforderung aus Abrechnungen, insbesondere bei einem Leerstand sowie die Teilnahmeerlaubnis an Versammlungen der WEG.
Ein Käufer bekommt dieses Recht/den Anspruch auf Guthaben und Teilnahme ja erst mit der Einschreibung als Eigentümer und diese Orgie dauert bei uns derzeit fast ein Jahr.
Der Notar legt genau die Reihenfolge fest, wann was zu erfolgen hat, also Zahlung, Schlüsselübergabe, Eintragung ins Grundbuch etc.
Bei mir hat der Notar genau festgelegt, in welchem Zeitraum was zu erfolgen hat, also Zahlung des Kaufpreises bis zum .... (Meldung Zahlungseingang Verkäufer), Schlüsselübergabe bis zum .... (Meldung Käufer), Eintragung Grundbuch bis zum ....
Der Ablauf bis zum Eigentumsübergang ist zum größten Teil gesetzlich vorgeschrieben. Da hat der Notar wenig bis keinen Spielraum.
Falscher Kommentar.
Diese Potenz hat ein Notar nicht, es wäre auch zu schön. Bei uns benötigt das Grundbuchamt fast ein Jahr, für so eine Umschreibung.
Im Normalfall ist der Standardvertragstext so gestaltet, dass der Besitz nach Geldeingang beim Verkäufer übergeht.
Das kann man aber vertraglich regeln und sollte bereits in der Entwurfsverfassung stehen.
Ergänze, den Entwurf, den man sich auch bei einem Vertrag unter Privatleuten vorab vom Notzur Kenntnis zukommen lassen sollte.
Genau. Aber im Endeffekt wirken ja alle Notare schon allein wegen § 17 Abs. 2a Satz 2 Nr. 2 BeurkG darauf hin. Sprich um die Überlegungsfrist zu wahren, wird beim Verbruchergeschäften der Entwurf zugestellt.
Normalerweise bekommt der Käufer die Schlüssel wenn er rechtmäßiger Eigentümer ist.
Das ist er mit Datum der Grundbuchänderung, nicht mit Unterschrift unter den Kaufvertrag.
Sorry, aber das ist nicht richtig.
Der Käufer bekommt die Schlüssel an dem Tag, der im Kaufvertrag für die Übergabe der "Nutzen und Lasten" vorgesehen ist.
Die Grundbuchänderung findet zum Teil erst nach Monaten statt.
Ich schrieb "normalerweise".
Das der Übergang von Nutzen und Lasten vor der Grundbuchänderung sein kann, kommt auf die genaue notarielle Vereinbarung an.
.... falscher Kommentar!
Das ist eben so wie behauptet nicht normal. Wenn dem so wäre, müßte es nicht extra ausgehandelt und vorgesehen werden.
Hallo,
der Besitzübergang wird in der Regel im Kaufvertrag geregelt.
Der Notar bringt das zu Papier, was die Vertragsparteien wollen, selbst legt er überhaupt nichts fest.