Hallo meine Eltern würden mit ihrem Haus ( was aber noch nicht ganz abbezahlt ist) für uns Bürgen ... Geht das?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo spejt,

um Dir Deine Frage beantworten zu können, ist es wichtig zu
wissen, ob das Grundstück geteilt ist, also zwei Grundbücher bestehen.

Unter der Voraussetzung von zwei Grundbüchern sichert sich die Bank über Dein Grundstück ab. Viele Banken vergeben ein Darlehen in Höhe von 100 % der Baukosten zzgl. des Grundstückswertes, einige Banken sogar darüber hinaus in Höhe der Erwerbsnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar- und Grundbuchkosten). Da Dir das Grundstück geschenkt worden ist, rechnet die Bank es in die Finanzierung als Eigenkapital ein, so dass Dir auch ohne weitere Barmittel attraktivere Angebote unterbreitet werden können.

Generell besteht natürlich die Möglichkeit, das Haus Deines Vaters als
Zusatzsicherheit für Deine Finanzierung zu verwenden. Da hier jedoch bereits ein Darlehen besteht, ist es fraglich, ob sich die Zusatzsicherheit positiv auf Deinen Zinssatz auswirkt. Wichtig hierfür ist ein großes Verhältnis zwischen dem Marktwert der Immobilie Deines Vaters und der Restschuld.

Deine Frage lässt sich mit Deinen Angaben pauschal schwer beantworten. Ich empfehle Dir, das Gespräch mit Deiner Bank abzuwarten bzw. Dich an einen Immobilienfinanzierungsvermittler zu wenden.

Viele Grüße,

Christina

Interhyp AG

spejt 
Beitragsersteller
 17.06.2016, 16:19

Super vielen vielen Dank du hast mir sehr geholfen ;-)

spejt 
Beitragsersteller
 15.06.2016, 18:49

Danke für die Antwort , ne das Grundstück ist nicht geteielt, sprich ein Grundbuch. Des Weiteren will ich "nur" 70.000 Euro haben .... Hab einen Festvertrag und Ca. 3500 gespart.... Aber die Frage wurde mir schon beantwortet glaube ich, es ist prinzipiell möglich über die Bürgschaft meiner Eltern an den Kredit zu kommen das ist ja schonmal gut ;-)

Interhyp  15.06.2016, 19:16
@spejt

Wenn das Grundstück nicht geteilt ist, stellt sich alles anders dar.

Eine den Bau finanzierende Bank sichert sich über das Grundbuch ab, auf dem bereits das Darlehen liegt. Dieses ist im ersten Rang belastet. Eine den Neubau finanzierende Bank würde sich im zweiten Rang, dem sogenannten Nachrang, absichern. Hier kommt es, wie bei der Zusatzsicherheit, auf das Verhältnis von Restschuld, Darlehenssumme und Marktwert des Grundstücks inkl. Bauten an. Nur wenige Banken bieten Nachrangdarlehen an, da sie ein erhöhtes Risiko im den Fall der Zwangsverwertung haben, ihre Forderungen zurückzuerlangen. Wenn eine Bank ein Nachrangdarlehen vergibt, dann zu deutlich erhöhten Konditionen.

Alternativ könntest Du auf die Bank Deines Vater zugehen, welche sich im ersten Rang absichert und dort fragen, ob sie das Darlehen aufstockt. Da diese die höchstmögliche Sicherheit an dem Grundstück hat, kann sie Konditionen für den ersten Rang vergeben.

Eine weitere Möglichkeit ist eine Umschuldung der bestehenden Restschuld auf eine Bank. Wenn die Sollzinsbindung binnen der nächsten ca. 66 Monate ausläuft, kann sich Dein Vater den jetzt günstigen Zinssatz bei einer anderen Bank sichern und mit einem weiteren Darlehen für Deinen Bau verbinden, welches vorab ausgezahlt wird. Wenn das Darlehen Deines Vaters bereits 10 Jahre unverändert seit der Vollauszahlung besteht, kann es gem. § 489 BGB mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt werden, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. In diesem Fall kann es ebenfalls in Kombination mit Deinem Baudarlehen auf eine andere Bank umgeschuldet werden. Unter dem folgenden Link findest Du hierzu weitere Informationen: http://www.interhyp.de/anschlussfinanzierung/tipps-zur-finanzierung/fristen-fuer-die-anschlussfinanzierung.html

Eine klassische Bürgschaft vergeben die wenigsten Banken heutzutage. Deine Eltern können als Darlehensnehmer mit in den Vertrag eintreten und somit Deine Bonität stärken, sofern sie über entsprechendes Einkommen verfügen. Sie haften allerdings in diesem Fall auch voll für das Darlehen.

so lala

kann man so nicht sagen, ob er noch als bürge taugt, kommt auf die zahlen an

das haus taugt nicht mehr so als bürgschaft, wenn eine andere bank sich da erstrangig abgesichert hat

spejt 
Beitragsersteller
 15.06.2016, 18:50

Wär die gleiche Bank :)