Eigentumswohnung, Sondernutzungsrecht?

3 Antworten

Hi, 

das "Problem" ist ja nicht neu, aber eine rechtssichere pauschale Antwort bei einer WEG gibt es wohl nicht.

Weder so noch so.

Tenor: Man kann es regeln, per Beschluss. 

Persönlich halte ich das immer noch als fragwürdig. Was passiert bei einem Verstoß? > Polizei > Anzeige wg. was? Hausfriedensbruch? > Zivilklage? > Platzverbot?

Losgelöst davon, ist/wäre eine Ankündigung doch "gute Sitte" oder "gute Nachbarschaft". Und ziemlich einfach zudem.

Bei einer WEG ist halt jeder ein König, oder hält sich dafür, das erschwert manches.

Sorry, helfen wird Dir das wohl kaum.

Gruß Dietmar

Hallo Rainer, 

Nutzungsrecht bedeutet, Du hast das Recht, etwas zu nutzen. Eigentümer ist aber die Eigentümergemeinschaft.

Ich kann mir schlecht vorstellen, daß die Hausverwaltung ohne triftigen Grund die Außenanlagen betritt. Geschützt ist Deine Privatsphäre nur innerhalb der Wohnung.

Giwalato 

.... das Sondernutzungsrecht liegt ja im Grundbuch und ich fürchte, da wird kein Verwalter drauf rumtreten können, oder?