Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus. Erbpacht Grundstück, was passiert nach der Laufzeit?

6 Antworten

.... aber in einem MFH kann es keine Eigentumswohnungen geben, bist Du Dir sicher?

Und wenn die Laufzeit beendet ist, gibt es eine Verlängerung oder einen Kauf durch die WEG.

ichsagesdir100 
Beitragsersteller
 09.01.2017, 13:08

Doch kann es. Ich bin mir sicher. Das ist ja meine Frage, was passiert nach der Laufzeit

schleudermaxe  09.01.2017, 13:10
@ichsagesdir100

... dann schaue einfach einmal in die Abgeschlossenheitserklärung, in die Grundbücher und in die Teilungserklärung.

Hallo,

nach Ablauf des Erbaurechts fällt das Gebäude automatisch an den Grundstückseigentümer, wenn nicht anderes vereinbart wurde oder wird. Ggf. ist auch eine Entschädigung zu zahlen.

Man lernt immer was dazu, Erbbaupacht und WEG? Von der Theorie gebe ich Jespol Recht. Nur habe ich ein Problem mit der praktischen Umsetzung von Punkt 1. , Verkauf an Eigentümer. , davon habe ich auch nichts gefunden. 

Soweit mal die Dinge, die mir durch den Kopf gehen. Hinzu kommt noch die Freiheit der Länder innerhalb des Erbaurechtgesetzes weitere Bestimmungen zu erlassen. Mein Rat: Du benötigst den Erbaupachtvertrag und das Wissen darüber, ob hier zu § 27 ErbbauRG etwas ausgesagt ist. 

Zeitablauf 

  • (1) Erlischt das Erbbaurecht durch Zeitablauf, so hat der Grundstückseigentümer dem Erbbauberechtigten eine Entschädigung für das Bauwerk zu leisten. Als Inhalt des Erbbaurechts können Vereinbarungen über die Höhe der Entschädigung und die Art ihrer Zahlung sowie über ihre Ausschließung getroffen werden.
  • (2) Ist das Erbbaurecht zur Befriedigung des Wohnbedürfnisses minderbemittelter Bevölkerungskreise bestellt, so muß die Entschädigung mindestens zwei Drittel des gemeinen Wertes betragen, den das Bauwerk bei Ablauf des Erbbaurechts hat. Auf eine abweichende Vereinbarung kann sich der Grundstückseigentümer nicht berufen.
  • (3) Der Grundstückseigentümer kann seine Verpflichtung zur Zahlung der Entschädigung dadurch abwenden, daß er dem Erbbauberechtigten das Erbbaurecht vor dessen Ablauf für die voraussichtliche Standdauerdes Bauwerks verlängert; lehnt der Erbbauberechtigte die Verlängerung ab, so erlischt der Anspruch auf Entschädigung. Das Erbbaurecht kann zur Abwendung der Entschädigungspflicht wiederholt verlängert werden
  • .(4) Vor Eintritt der Fälligkeit kann der Anspruch auf Entschädigung nicht abgetreten werden.

Soweit ich weiß, muss bei Erbpacht zum Ende der Laufzeit der Grundstückseigentümer dem Immobilienbesitzer die Immobilie zu einem dann marktüblichen Preis abkaufen.

Ich würde mir das aber gut überlegen, ich persönlich würde nichts auf Erbpacht kaufen. Die Immobilie gehört einem ja nie vollständig und man muss laufend Zinsen dafür bezahlen, die bei Erbpacht normalerweise einiges höher liegen als die momentan üblichen Kreditzinsen.

Nach der Laufzeit gibt es 3 Optionen.

1. Der Grundstückseigentümer bietet den Besitzer des MDH das Grundstück zum Kauf an. Wenn "ihr" es dann kauft, gehört euch Haus+Gründstück

2. Der Grundstückseigentümer bietet euch einen neuen Erbpachtvertrag an. 

3. Der Grundstückseigentümer lässt den Vertrag auslaufen und muss euch dann das MFH abkaufen. Dieser Kaufpreis müsste dann an die Besitzer der Eigentumswohnungen verteilt werden.