kann man ein Erbpachtgrundstück untervermieten?
Also, die Lage sieht so aus : unser Grundstück grenzt an einen Nachbarn, dessen Grund auf Erbpacht ist. Wir hätten gern ein Stück davon , da der Nachbar es eh nicht nutzt und verwildern lässt. Besteht die Möglichkeit, das er einen Teil seines Bodens an uns weiter verpachtet? Darf er das ? Was muss beachtet werden und an wen (außer dem Nachbarn 😊) muss man sich noch wenden ? Kenne mich mit Erbrecht nicht aus... Danke
5 Antworten
ich glaube kaum, dass es hier Experten für Erbrecht gibt, dazu sollte man dann wohl wenigstens Jurist sein - einen solchen solltest Du fragen oder Dich durchs BGB im Internet wühlen z.B. hier:
Peanuts:
Es bedarf der Zustimmung des Erbbbaurechtsausgebers (Grundstücks- eigentümer).
Der Erbbaurechtsnehmer sollte mal in die Bestimmungen seines Erbbaurechtsvertrages schauen; danach sind Sie beide klüger.,
Pachten kann man das. http://www.cecu.de/erbpacht.html
Hallo,
es geht hier nicht um Erbrecht sondern um Erbbaurecht.
Ein Blick in den Erbbaurechtsvertrag sollte reichen, um die Frage zu beantworten. Wenn nicht, sollte man den Ausgeber des Erbbaurechts anfragen.