Worin liegt der Unterschied zwischen einem Pachtvertrag und einem Nutzungsvertrag?
Hallo,
ich habe keine Ahnung zu unterschiedlichsten Verträgen. Es geht um ein großes Grundstück was ursprünglich von einem ehemaligen Gartenverein gepachtet und verwaltet wurde. Jedes Mitglied dieses Gartenvereins baute sich damals vor vielen Jahren Ferienbungalow auf zugewiesene Parzellen darauf, natürlich im Einverständnis der Behörden und des damaligen Grundstücks-Eigentümers (Verpächter). Mitlerweile gibt es nun einen neuen Verpächter dem dieses Land nun gehört. Der Verein gibt es nun nicht mehr (leider), dafür alle Eigentümer dieser Ferienbungalows mit ihren Parzellen,was ja ehemalige Vereinsmitglieder dieses ehemaligen Gartenvereins einmal waren. Alle Verhandlungen laufen jetzt einzeln über den neuen Grundstückseigentümer. Dieser neue Verpächter möchte jetzt jedem dieser Ferienbungalowbesitzer einen "Nutzungsvertrag" anbieten, ohne Pachtvertrag. Keine Ahnung warum? Kann mir jemand das erklären, und was die Gründe dazu sind? Etwa in rechtliche Vorteile des neuen Verpächters?
Freue mich über jeden Hinweis!
VG canyouanswer
1 Antwort
Abgesehen von den steuerlichen Vorteilen für den Eigentümer, liegt die Besonderheit des Nutzungsvertrages in der Art der Gebrauchsüberlassung. Hier werden andere Personen (in der Regel zumindest den Eigentümer) mit einbezogen, wobei Miet-, Pacht- und Leasingvertrag dem Nutzer das Recht einräumen, den Raum oder Gegenstand so zu nutzen, als würde er ihm gehören.
http://www.hilfreich.de/nutzungsvertrag-wann-er-zum-einsatz-kommt_9403