Worin liegt der Unterschied zwischen einem Pachtvertrag und einem Nutzungsvertrag?

1 Antwort

Abgesehen von den steuerlichen Vorteilen für den Eigentümer, liegt die Besonderheit des Nutzungsvertrages in der Art der Gebrauchsüberlassung. Hier werden andere Personen (in der Regel zumindest den Eigentümer) mit einbezogen, wobei Miet-, Pacht- und Leasingvertrag dem Nutzer das Recht einräumen, den Raum oder Gegenstand so zu nutzen, als würde er ihm gehören.

http://www.hilfreich.de/nutzungsvertrag-wann-er-zum-einsatz-kommt_9403