Eigentumsnachweis bei Zulassung eines Fahrzeugs?
Ich bin mir relativ sicher, dass man bei der Zulassung eines Kfz keinen Eigentumsnachweis (Kaufvertrag o.ä.) vorlegen muss, aber da ein User hier steif und fest das Gegenteil behauptet, wäre es nett, wenn sich die richtigen Experten zu diesem Thema äußern würden. Danke im voraus.
18 Antworten
Bei meinen Fahrzeuganmeldungen musste ich bisher noch nie einen Kaufvertrag vorlegen, und das waren so schlappe 20 Fahrzeuge im LAufe meines Lebens in 4 Bundesländern. Ansonsten schau mal auf die Webseite Deiner zulassungsstelle, da stehts drin, was die haben wollen.
wenn ein einzelner eine starre haltung oder meinung im widerspruch zu den tatsachen vertritt, dann bedeutet das noch lange nicht, dass er alleine im recht ist.
man muss nur eine vollmacht mitbringen, wenn man das auto nicht auf seinen namen, sondern auf jemand anders zulassene will. so wie es fast alle autohändler für den käufer machen.
derjenige, der den kfz-brief, bzw. jetzt zulassung teil 1 besitzt (in händen hat) kann uneingeschränkt das fahrzeug auf seinen namen zulassen.
daher wurde und wird auch immer "gepredigt" dieses dokument NIE im auto zu belassen. wenn es damit geklaut wird, was dann?
Richtig, den der Fahrzeugbrief ist das Inhaberpapier. Wer diesen besitzt, ist Eigentümer.
Sicher nicht, denn in Zulassungsbescheinigung Teil II (ehm. Fahrzeugbrief) steht unter C.4c:
Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.
Richtig
In der BRD hat sowieso niemand Eigentum. Warum das so ist dürfte ja bekannt sein ;)
Etwas spät entdeckt. Bekannt ist, dass auf bestimmten Websites ein Haufen Unfug verbreitet wird, und manche Leute nicht fähig sind, dies als Unfug zu erkennen.
es wird kein eigentumsnachweis verlangt. der andere user geht vllt. davon aus, dass der kfz-brief der nachweis wäre, ist er aber nicht, ein solcher ist immer der kaufvertrag.
Wer den Brief hat, der ist Eiegntümer. Der name der im Brief steht, das ist eher eine Formalie. Deshalb bbekommt man, wenn man ein Auto auf Kredit kauft, den Brief NICHT ausgehändigt, sondern dieser wird zur Zulassungsstelle geschickt, und danach wieder zur Bank geschickt.
Wer den Brief hat, der ist Eigentümer.
Das stimmt so nicht! Steht übrigens auch explizit in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Brief). ;)
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=16619
Der name der im Brief steht, das ist eher eine Formalie.
Eine 'Formalie' mit weitreichenden Folgen. Wer als Halter eingetragen ist, zahlt z.B. die Kfz-Steuer.
für viele ist es offenbar schwer zu verstehen, dass eigentümer und halter nicht identisch sein müssen.
Das kann man ohne Weiteres mit einem Brief an das Finanzamt ändern. Denen ist es völlig egal, von wem sie die Kfz-Steuer einziehen.
Na und? Derjenige der die Kfz-Steuer entrichtet wird nicht automatisch dadurch zum Eigentümer. ;)
Es wird kein Eigentumsnachweis verlangt - wurde auch noch nie verlangt.
Der Eigentumsnachweis ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher KFZ-Brief) und den muss man sehr wohl vorlegen!
Der Eigentumsnachweis ist die Zulassungsbescheinigung Teil II
Eben nicht, darum ging die ganze Diskussion ja:
In der Bundesrepublik Deutschland stellt die Zulassungsbescheinigung Teil II keinen Eigentumsnachweis dar. Im Feld C.4c ist vermerkt: „Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen."
http://de.wikipedia.org/wiki/Zulassungsbescheinigung#Eigentumsschutz
Die Zulassungsbescheinigung ist ja auch nicht der Brief und legt damit nicht das Eigentumsverhältnis klar. Nur der Brief ist der Eigentumsnachweis. ich weiß das, weil MEIN Auto, für das ich Steuern zahle, über jemand anders versichert ist. Durch den Brief ist aber ganz klar festgelegt, dass ich der Eigentümer bin.
Die Zulassung Teil I ist der Fahrzeugschein, Teil II ist der Brief. So steht es in dem Link oben.
Durch den Brief ist aber ganz klar festgelegt, dass ich der Eigentümer bin.
Eben nicht! Denn der Brief ist die Zulassungsbescheinigung Teil II und genau in der ist in Feld C.4c vermerkt:
In der Bundesrepublik Deutschland stellt die Zulassungsbescheinigung Teil II keinen Eigentumsnachweis dar.
Auf dem Ding steht extra drauf, daß es kein Eigentumsnachweis ist.
Mehr eigentumsnachweis als den Brief kann man kaum erbringen.
ok
was anderes als das als den Schein als "Eigentumsnachweis" braucht man nicht
wenn das kein Eigentumsnachweis ist - wieso behalten Banken bei finanzierten/Leasing-Fahrzeugen diesen Schein ein???
Mehr eigentumsnachweis als den Brief kann man kaum erbringen.
Doch, den Kaufvertrag. Allerdings braucht man den nicht bei der Zulassungsstelle vorzulegen, soweit ich weiß, weil der Zulassungsstelle die Eigentumsverhältnisse egal sind.
wenn das kein Eigentumsnachweis ist - wieso behalten Banken bei finanzierten/Leasing-Fahrzeugen diesen Schein ein???
Um zu verhindern, dass der Kunde den Wagen ummeldet.
Danke, wieder was gelernt
Kaufvertrag hin oder her - der Brief IST der Eigentumsnachweis, denn er ist das Inhaberpapier.
Du kannst es hier noch 10 mal schreiben, aber damit wird deine Aussage dennoch nicht richtiger: der Brief (Zul.-besch. T 2) ist KEIN Eigentumsnachweis.^^
Richtig, den der Fahrzeugbrief ist das Inhaberpapier. Wer diesen besitzt, ist Eigentümer. Zum Ummelden benötigt man den und den Schein, aber weder einen Kaufvertrag noch sonst was. Und mit der Vollmacht, bei einer Zulassung auf den Nichtinhaber, hast Du Recht.