Eigentumsnachweis bei Zulassung eines Fahrzeugs?

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Bei meinen Fahrzeuganmeldungen musste ich bisher noch nie einen Kaufvertrag vorlegen, und das waren so schlappe 20 Fahrzeuge im LAufe meines Lebens in 4 Bundesländern. Ansonsten schau mal auf die Webseite Deiner zulassungsstelle, da stehts drin, was die haben wollen.

wenn ein einzelner eine starre haltung oder meinung im widerspruch zu den tatsachen vertritt, dann bedeutet das noch lange nicht, dass er alleine im recht ist.

man muss nur eine vollmacht mitbringen, wenn man das auto nicht auf seinen namen, sondern auf jemand anders zulassene will. so wie es fast alle autohändler für den käufer machen.

derjenige, der den kfz-brief, bzw. jetzt zulassung teil 1 besitzt (in händen hat) kann uneingeschränkt das fahrzeug auf seinen namen zulassen.

daher wurde und wird auch immer "gepredigt" dieses dokument NIE im auto zu belassen. wenn es damit geklaut wird, was dann?

Yentl51  20.03.2013, 08:21

Richtig, den der Fahrzeugbrief ist das Inhaberpapier. Wer diesen besitzt, ist Eigentümer. Zum Ummelden benötigt man den und den Schein, aber weder einen Kaufvertrag noch sonst was. Und mit der Vollmacht, bei einer Zulassung auf den Nichtinhaber, hast Du Recht.

Eichbaum1963  20.03.2013, 09:01
@Yentl51

Richtig, den der Fahrzeugbrief ist das Inhaberpapier. Wer diesen besitzt, ist Eigentümer.

Sicher nicht, denn in Zulassungsbescheinigung Teil II (ehm. Fahrzeugbrief) steht unter C.4c:

Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.

Angel941  23.01.2014, 19:34
@Eichbaum1963

Richtig

In der BRD hat sowieso niemand Eigentum. Warum das so ist dürfte ja bekannt sein ;)

PatrickLassan 
Beitragsersteller
 07.05.2015, 19:44
@Angel941

Etwas spät entdeckt. Bekannt ist, dass auf bestimmten Websites ein Haufen Unfug verbreitet wird, und manche Leute nicht fähig sind, dies als Unfug zu erkennen.

es wird kein eigentumsnachweis verlangt. der andere user geht vllt. davon aus, dass der kfz-brief der nachweis wäre, ist er aber nicht, ein solcher ist immer der kaufvertrag.

werdnichkomisch  31.10.2012, 11:06

Wer den Brief hat, der ist Eiegntümer. Der name der im Brief steht, das ist eher eine Formalie. Deshalb bbekommt man, wenn man ein Auto auf Kredit kauft, den Brief NICHT ausgehändigt, sondern dieser wird zur Zulassungsstelle geschickt, und danach wieder zur Bank geschickt.

PatrickLassan 
Beitragsersteller
 31.10.2012, 11:19
@werdnichkomisch

Wer den Brief hat, der ist Eiegntümer.

Nein.

PatrickLassan 
Beitragsersteller
 31.10.2012, 11:23
@Eichbaum1963

Der name der im Brief steht, das ist eher eine Formalie.

Eine 'Formalie' mit weitreichenden Folgen. Wer als Halter eingetragen ist, zahlt z.B. die Kfz-Steuer.

einfachgesagt  31.10.2012, 22:48
@PatrickLassan

für viele ist es offenbar schwer zu verstehen, dass eigentümer und halter nicht identisch sein müssen.

Yentl51  20.03.2013, 08:22
@PatrickLassan

Das kann man ohne Weiteres mit einem Brief an das Finanzamt ändern. Denen ist es völlig egal, von wem sie die Kfz-Steuer einziehen.

Eichbaum1963  20.03.2013, 08:53
@Yentl51

Na und? Derjenige der die Kfz-Steuer entrichtet wird nicht automatisch dadurch zum Eigentümer. ;)

Es wird kein Eigentumsnachweis verlangt - wurde auch noch nie verlangt.

Der Eigentumsnachweis ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher KFZ-Brief) und den muss man sehr wohl vorlegen!

PatrickLassan 
Beitragsersteller
 31.10.2012, 08:55

Der Eigentumsnachweis ist die Zulassungsbescheinigung Teil II

Eben nicht, darum ging die ganze Diskussion ja:

In der Bundesrepublik Deutschland stellt die Zulassungsbescheinigung Teil II keinen Eigentumsnachweis dar. Im Feld C.4c ist vermerkt: „Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen."

http://de.wikipedia.org/wiki/Zulassungsbescheinigung#Eigentumsschutz

Yentl51  20.03.2013, 08:26
@PatrickLassan

Die Zulassungsbescheinigung ist ja auch nicht der Brief und legt damit nicht das Eigentumsverhältnis klar. Nur der Brief ist der Eigentumsnachweis. ich weiß das, weil MEIN Auto, für das ich Steuern zahle, über jemand anders versichert ist. Durch den Brief ist aber ganz klar festgelegt, dass ich der Eigentümer bin.

Yentl51  20.03.2013, 08:31
@Yentl51

Die Zulassung Teil I ist der Fahrzeugschein, Teil II ist der Brief. So steht es in dem Link oben.

Eichbaum1963  07.05.2015, 20:50
@Yentl51

Durch den Brief ist aber ganz klar festgelegt, dass ich der Eigentümer bin.

Eben nicht! Denn der Brief ist die Zulassungsbescheinigung Teil II und genau in der ist in Feld C.4c  vermerkt:

In der Bundesrepublik Deutschland stellt die Zulassungsbescheinigung Teil II keinen Eigentumsnachweis dar.

holgerholger  31.10.2012, 08:54

Auf dem Ding steht extra drauf, daß es kein Eigentumsnachweis ist.

turalo  31.10.2012, 08:55
@holgerholger

Mehr eigentumsnachweis als den Brief kann man kaum erbringen.

emi12  31.10.2012, 08:57
@holgerholger

ok

  1. was anderes als das als den Schein als "Eigentumsnachweis" braucht man nicht

  2. wenn das kein Eigentumsnachweis ist - wieso behalten Banken bei finanzierten/Leasing-Fahrzeugen diesen Schein ein???

PatrickLassan 
Beitragsersteller
 31.10.2012, 09:02
@turalo

Mehr eigentumsnachweis als den Brief kann man kaum erbringen.

Doch, den Kaufvertrag. Allerdings braucht man den nicht bei der Zulassungsstelle vorzulegen, soweit ich weiß, weil der Zulassungsstelle die Eigentumsverhältnisse egal sind.

PatrickLassan 
Beitragsersteller
 31.10.2012, 09:04
@emi12

wenn das kein Eigentumsnachweis ist - wieso behalten Banken bei finanzierten/Leasing-Fahrzeugen diesen Schein ein???

Um zu verhindern, dass der Kunde den Wagen ummeldet.

Yentl51  20.03.2013, 08:23
@PatrickLassan

Kaufvertrag hin oder her - der Brief IST der Eigentumsnachweis, denn er ist das Inhaberpapier.

Eichbaum1963  20.03.2013, 09:03
@Yentl51

Du kannst es hier noch 10 mal schreiben, aber damit wird deine Aussage dennoch nicht richtiger: der Brief (Zul.-besch. T 2) ist KEIN Eigentumsnachweis.^^